Beispiele aus der Beraterpraxis
Bauvorhaben der Familie H. in Rheinhausen | ||||||
Das Einfamilienhaus der Familie H. in Rheinhausen wurde in Massivbauweise errichtet und erhielt ein Satteldach. Das Gebäude besitzt einen in Stahlbeton ausgeführten Keller, die Wände ab Erdgeschoss bestehen aus Porenbeton. So legt die Baubeschreibung fest, dass der Kellerboden in wasserundurchlässigem Beton auszuführen ist und die Wände einen Dichtanstrich erhalten müssen. Bei der Begehung wurde jedoch festgestellt, dass der Boden keineswegs schnell Wasser versickern lässt. Das verlangt eine Abdichtung der Kelleraußenwand gemäß DIN 18195 Teil 6 in Form eines Anstrichs mit einer kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung. Bestandteil dieser Maßnahme ist die Kontrolle der Ausführung durch eine Schichtdickenmessung und die Prüfung der Durchtrocknung. Eine Dokumentation darüber wurde der Bauherrenschaft nicht vorgelegt. Unliebsame Überraschungen erwarteten den Bauherrenberater auch im Dachgeschoss. Es zeigte sich wieder einmal, dass der Umgang mit Klebebändern für die Dampfsperre auf die leichte Schulter genommen worden war. Voraussetzung für die einwandfreie Funktion ist die Wahl des richtigen Bandes für den speziellen Anwendungsfall. Der Sachverständige stellte fest, dass die verwendeten Klebebänder gar nicht für den Anschluss der Dampfsperre an das Mauerwerk geeignet waren, sondern ausschließlich für die Verklebung der Folien untereinander. Dadurch kann an undichten Stellen Wasserdampf eindringen und die Dämmung durchfeuchten. Obwohl der Einbau einer Fußbodenheizung von vornherein fester Bestandteil des Angebots war, blieben die sich daraus ergebenden Erfordernisse beim Fenstereinbau im Erdgeschoss unberücksichtigt. Sie mussten höher eingesetzt werden, damit der Estrich in der geplanten Höhe eingebracht werden kann. Der Bauherrenberater merkte in diesem Zusammenhang an, dass Estrich erst ab 5 Grad C eingebracht werden darf, was der minimalen Bauteiltemperatur entspricht. Da der Innenausbau sich weitgehend auf die Wintermonate erstreckte, muss das Gebäude ausreichend beheizt werden. Im Ergebnis der Begehung waren folgende Mängel zu beheben: | ||||||
Beanstandet wurde, dass die Abdichtung nicht über die Bodenplatte heruntergeführt wurde, so dass im Bereich der Hohlkehle Nacharbeiten erforderlich waren. |
| Die Bodenverhältnisse verlangten in diesem Fall eine kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung. | ||||
Der Anschluss der Dampfsperre mit Vario KB 1 oder Ampacoll AT ist nicht zulässig. Hierfür müssen elastische Dichtungs-Klebebänder verwendet werden. |
| Die Anschlüsse sind zum Teil nicht abgedichtet, das Klebeband ist nur für das Verkleben der Folie untereinander geeignet. | ||||
Der geplante Bodenaufbau im Erdgeschoss soll 15 cm dick sein. Da die Fensterhöhe zum Boden jedoch nur 11 cm beträgt, müssen die Fenster ausgebaut und 4 cm höher eingesetzt werden. |
| Die Fensterelemente wurden ausgetauscht, so dass die geplante Estrichhöhe realisiert werden konnte. | ||||
Die Leitungen der Fußbodenheizung sind im Bereich der Übergänge in senkrechte Schächte so zu verlegen, dass 3 cm dicker Estrich zur Rohrüberdeckung eingebracht werden kann. Auch hier gab es Nachbesserungsbedarf. |
| Im Bereich der Treppeneinfassung werden Stahlteile nicht durch Trittschalldämmung überdeckt. Die Folge sind Schallbrücken. | ||||





