Beispiele aus der Beraterpraxis
Bauvorhaben der Familie H. bei Burg | |||
Für Familie H. sollte mit der Errichtung eines unterkellerten Einfamilienhauses auf dem elterlichen Grundstück ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gehen. Der ausgewählte Bauträger hatte seinen Sitz etwa 250 km entfernt, und eine Handwerkerfirma vor Ort mit der Ausführung des Rohbaues beauftragt. Die Errichtung der Bodenplatte gab noch keinen Anlass zur Besorgnis. Mit dem Kellermauerwerk nahm dann das Schicksal seinen Lauf. Als Bauherrenberater und Bauherr gravierende Mängel feststellten, war klar, dass unter diesen Umständen nicht weiter gebaut werden kann. Die Firma hingegen zeigte sich unbeeindruckt und montierte trotz der Mängel die Kellerdecke auf das einsturzgefährdete Mauerwerk. Daraufhin wurde ein Lokaltermin mit dem Bauträger und seinem Bauleiter anberaumt. Ein vom Bauträger beauftragter Sachverständiger kam zum gleichen Ergebnis: Rückbau des Kellers und neue bauausführende Firma. Der Schaden von rund 12.000 € musste der Bauherr nicht tragen. | |||
Der Abriss des Kellermauerwerks war kein Problem, weil sowohl mit Lagerfugen als auch mit Aussteifungsmaterial gespart wurde. | |||
Die Bewehrungseisen des Pfeilers wurden ohne Anbindung an die Bodenplatte lose eingelegt.
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Ziegelrisse, die durch zu geringe bzw. fehlende Lagerfugen bei zu geringer Ziegelqualität im Bereich der Stoßfugen entstehen. | |||
Die Deckenplatte liegt durch das unebene Auflager nur an zwei Seiten auf, die anderen beiden schweben vier Zentimeter in der Luft. | |||
Faustgroße Ziegelstücken sind ungeeignete Abstandhalter für eine Betondeckung der Bewehrungsstähle des Ringankers. | |||
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