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Beispiele aus der Beraterpraxis



Bauvorhaben der Familie K. aus Leichlingen
Bauherrenberater: Dipl.-Ing. Peter Pirovits

 

 

 

Familie K. schloss einen Bauträgervertrag über den Kauf eines Grundstückes und die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit separater Fertiggarage ab. Während der Bauphase wurde die Familie Mitglied im Bauherren-Schutzbund e.V. Durch einen undichten Pumpensumpf wurde der Keller – trotz mehrmaliger Nachbesserung durch den Auftragnehmer bereits vor Einschaltung des Bauherrenberaters – immer wieder überflutet. Der Bauherrenberater fertigte ein Gutachten zur Ursachenfeststellung des Mangels, auf dessen Grundlage dann eine wirksame und fachgerechte Nachbesserung erfolgte. Die Kosten für die Beseitigung dieses Mangels betrugen ca. 20.000 €.

Damit nicht genug. Die errichtete Fertiggarage erwies sich als Gefahr für Leib und Leben. Ein Prüfstatiker wurde eingeschaltet, welcher die Garage wegen erheblicher statischer Mängel nicht zur Nutzung freigab. Die Garage wurde auf 4 Pfeilern aufgesetzt. Das Garagenfundament besaß keine Aussteifung gegen Verschiebungen.

Zwei Nachbesserungsvorschläge seitens des Auftragnehmers erwiesen sich als ungeeignet und wurden vom Prüfstatiker abgelehnt. Erst ein kompletter Neubau der Fundamente brachte den gewünschten Erfolg und nach 3-monatiger Sperre gab der Prüfstatiker die Garage zur Nutzung frei. Die Kosten für die Mangelbeseitigung betrugen 10.000 €.





 

 


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