Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen
Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Bernhard-Dietrich Breloer, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.
Verbraucherfeindliche Klauseln
Dr. Dr. Elke Heera

Rechtsanwältin,
Schwerpunkt
Baurecht
Dr. Bernhard-Dietrich Breloer

Rechtsanwalt und Notar a.D.,
Schwerpunkt Baurecht
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