Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen



Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Bernhard-Dietrich Breloer, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.

Verbraucherfeindliche Klauseln



Verbraucherfeindliche-Klauseln Vertrag, Vertragsänderung und Vertragskündigung


Verbraucherfeindliche-Klauseln Vertragspreis, Zahlungspläne und Zahlungsmodalitäten


Verbraucherfeindliche-Klauseln Bauzeit, Termine, Vertragsstrafen


Verbraucherfeindliche-Klauseln Mängel, gesetzliche Mängelrechte


Verbraucherfeindliche-Klauseln Sicherheitsleistungen


Verbraucherfeindliche-Klauseln Eigenleistungen


Verbraucherfeindliche-Klauseln Finanzierung


Verbraucherfeindliche-Klauseln Fertigstellung, Abnahme


Verbraucherfeindliche-Klauseln Verjährungsfrist, Gewährleistung


Verbraucherfeindliche-Klauseln Auswahl weiterer Vertragsklauseln


 

Dr. Dr. Elke Heera



Rechtsanwältin,
Schwerpunkt
Baurecht

Dr. Bernhard-Dietrich Breloer



Rechtsanwalt und Notar a.D.,
Schwerpunkt Baurecht

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