Baubegleitende Qualitätskontrolle bei einer Doppelhaushälfte in Hanau
Bauherrenberaterin: Dipl.-Ing. Monika Grafe, Frankfurt/Main
Bei der Errichtung dieser Doppelhaushälfte in Hanau wurde die Bauherrenberaterin nach Fertigstellung des Rohbaus hinzugezogen. Bereits bei diesem Bautenstand waren Mängel offensichtlich. An tragenden Bauteilen lag teilweise die Bewährung ohne die notwendige Betonüberdeckung frei, der Wandaufbau zum Nachbarn war fehlerhaft, die Windrispen im Dachstuhl waren falsch befestigt.
Auch bei Folgeterminen zu fortgeschrittenen Bautenständen wurden teilweise gravierende Mängel festgestellt, beim Wärmedämm-Verbundsystem fehlten notwendige Bauteile an Fugen und Fensterecken, Fensterbänke waren falsch eingebaut. Im Innenbereich wurden die Toleranzen beim Innenputz teilweise erheblich überschritten, das Gefälle einer Abwasserleitung war gegenläufig, es fehlte eine Absturzsicherung an einem Fenster ohne Brüstung. Aufgrund mangelhafter Entwässerungsplanung mussten Badewanne und Dusche auf Podeste gestellt werden.
Nachweise wie Protokolle über statische Abnahmen, Nachweise für Sicherheitsverglasung bei Brüstungsverglasungen, Protokoll zum Luftdichtheitstest, Verlegeplan für Fußbodenheizung etc. wurden nicht vorgelegt.
Zur Vorbegehung vor Übergabe des Objektes wurde vom Bauträger eine studentische Aushilfskraft geschickt.
Die Bauherrschaft strebte nach fehlender Mängelbeseitigung und erheblicher Bauzeitenüberschreitung mit Hilfe des Vertrauensanwaltes des Bauherren- Schutzbundes eine Kündigung des Vertrages an, hierzu wurde in einer Kostenschätzung für Mängelbeseitigung und Fertigstellung eine Summe von über 15.000 Euro ermittelt.




