Bauvorhaben der Familie B. aus Dortmund



Es wurde über die Dachfläche hinaus gebaut
Die Mittelpfette liegt nicht auf dem Stahlbetonrähm auf
Das tragende Element wurde geschwächt

Bauherrenberater: Dipl.- Ing. Dirk Rosenkranz, Herne

Familie B. aus Dortmund erfüllt sich den Traum einer verklinkerten Doppelhaushälfte und beauftragte Herrn Rosenkranz  mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle. Nach der Prüfung und Korrektur der Vertragsunterlagen und der Bauleistungsbeschreibung wurde das Grundstück erworben und der Generalbauunternehmer beauftragt.

Bis zum Richten des Dachstuhls schien alles problemlos zu laufen. Die einzelnen Bauabschnitte wurden überprüft und bis auf kleinere Korrekturen der Bewehrungsführung war alles in Ordnung. Dann kam der Dachstuhl und die vorher gegossenen Stahlbetonrähme passten in ihrer Höhen- und Längenführung nicht. Der Zimmermann entfernte die oberen 5 cm der Stahlbetonrähme und legte so die tragende Bewehrung frei. Die tragende Mittelpfette lag mit ihrer ganzen Last nun auf einem statisch geschwächtem Bauteil mit der sich andeutenden Konsequenz des Versagens dieses Bauteils bei Volllast, also nachdem die Dachpfannen aufgelegt und der Innenausbau erfolgt wäre.

Weiterhin wurde das Stahlbetonrähm in der Giebelwand des Gebäudes über die spätere Außenkante der Dachhaut geführt, so dass ein Teilabbruch an dieser Stelle erfolgen musste. In der Trennwand zum Nachbarn hingegen wurde das Stahlbetonrähm nicht weit genug nach außen geführt, so dass die tragende Mittelpfette nicht auf diesem auflag. Hier musste nachbetoniert werden, um die vertikalen und horizontalen Lasten der Mittelpfette der Tragwerksplanung entsprechend ordnungsgemäß abführen zu können.

Durch die rechtzeitige Kontrolle während der Bauzeit konnte Schlimmeres vermieden werden. In der Folge wären nach einem unkontrollierten Weiterbau Kosten zur Sanierung in Höhe von geschätzten 15.000 Euro die Konsequenz gewesen.