Bauvorhaben der Familie K. aus Wolfenhagen
Bauherrenberater: Dipl.-Ing. Architekt Michael Holzhauer, Kassel
Bauherr Holger K. aus Wolfhagen legte von vornherein Wert auf eine unabhängige Beratung und Betreuung des Bauvorhabens. Das war klug geplant, weil sein Haus mit vielen Extras ausgestattet werden sollte, die eine nicht alltägliche Herausforderung von den ausführenden Firmen verlangte. Das Haus mit der individuellen Optik sollte dreigeschossig sein, unterkellert, kerngedämmte Außenwände mit massiver Klinkervorsatzschale, geneigte Dächer, begehbare Flachdachterrassen und Wärmepumpe mit Erdwärmekollektoren.
Doch wie so oft, traten bei der Bauausführung Mängel auf, wie sie leider für viele Neubauten typisch sind.
Firstpfetten instabil
Im Bereich des Laternengeschosses waren die Firstpfetten der Pultdachanschlüsse an einem nachträglich gemauerten Sockel befestigt worden. Da dieser Mauersockel mit der dahinterliegenden Wand nicht kraftschlüssig verbunden war, konnte die Instabilität der Konstruktion nicht ausgeschlossen werden, zumal sie weder in den Planungsunterlagen noch in der Statik zu finden war. In diesem Fall musste die Firma nachbessern und eine Prüfung auf Tragfähigkeit veranlassen.
Wandkonstruktion durchtrennt
Bei der Begutachtung des Mauerwerks war eine Wand in der gesamten Höhe nachträglich durchtrennt worden. Dafür gab es keine Erklärung. Bei der gleichen Wand zeigte sich im Treppenhaus ein Riss, was auf einen fehlenden Wandverbund bzw. eine fehlende Wandverankerung schließen ließ. Auch hier war Nachbesserung notwendig.
Wasserabführung fehlte
Grundsätzlich ist bei Verblendschalen zumindest langfristig mit einer Durchfeuchtung der Oberfläche durch Saugfähigkeit des Ziegelmaterials und durch Rissbildungen in den Mauerwerksfugen zu rechnen. Deshalb werden in der Regel am Fußpunkt solcher Klinkerschalen Entwässerungsöffnungen hergestellt. Fehlen sie, besteht keine Möglichkeit, gegebenenfalls eindringendes Wasser am Fußpunkt abzuführen.
Abdichtungshöhe unterschritten
Die Abdichtung bei der Flachdachterrasse über der Garage war zu kurz. Sie betrug teilweise weniger als 10 cm, obwohl die technischen Regeln 15 cm vorschreiben. Da die Terrasse zusätzlich noch einen Holzbelag erhalten sollte, wurde es mit der vorgeschriebenen Abdichtungshöhe viel zu knapp.
Ein weiterer typischer Fehler wurde durch mangelhafte Abdichtungsanschlüsse im Schwellenbereich der Schiebetür für die Dachterrasse entdeckt. Außerdem wurde beanstandet, dass zwar jede Dachterrasse einen Bodenablauf, jedoch keinen Notüberlauf besaß. Verstopft dieser einzige Bodenablauf, ist damit zu rechnen, dass sich das Wasser den Weg in den Wohnraum sucht.




