Unsere Bauherrenberater



Das können Sie von unabhängigen Bauherrenberatern erwarten:

  • Unsere Bauherrenberater/innen sind Architekten und Bauingenieure sowie Sachverständige mit analoger Qualifikation. Sie verfügen über umfangreiches Fachwissen und langjährige Berufserfahrung und garantieren Ihnen Unabhängigkeit und Marktneutralität in der Beratung. Sie setzen sich auf vielfältige Weise aktiv für den Verbraucherschutz ein.
  • Unsere Bauherrenberater verpflichten sich zur Einhaltung der Standesrichtlinien des BSB und zur Anwendung der zertifizierten Beratungsstandards. Sie gewährleisten Kostentransparenz gegenüber den Verbrauchern durch bundesweit einheitliche Honorarsätze.
  • Unsere Bauherrenberater bilden sich ständig fort und werden vom Verein dabei unterstützt. Der BSB organisiert regelmäßig von Architekten- und Ingenieurkammern anerkannte Fortbildungsveranstaltungen.

Die unabhängigen Bauherrenberater werden durch den Vorstand des Vereins nach strengen Kriterien ausgewählt und berufen und arbeiten auf der Grundlage eines Beratervertrages als unabhängige Bauherrenberater des BSB. Voraussetzung für verbraucherorientiertes Denken und Handeln ist die wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit des Bauherrenberaters in seiner nebenberuflichen Vereinstätigkeit. Deshalb müssen die Berater auch in ihrem Hauptberuf als Architekt und Ingenieur erfolgreich arbeiten und vorbildlich das Ansehens des Berufstandes stärken. Sie bieten in der Verbraucherberatung ausschließlich ihre eigenen Beratungsleistungen gegen ein angemessenes preiswertes Honorar an und erhalten keinerlei Provisionen.

Die Bauherrenberater des BSB arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie haften für ihre Beratertätigkeit und verfügen über den notwendigen Versicherungsschutz.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. garantiert bundesweit eine professionelle Verbraucherberatung.

Welche Leistungen kann ein Bauherrenberater nicht erbringen?

  • Ausführung von Planungsleistungen
  • Ausführen und Vermitteln von Bauleistungen
  • Übernahme und Ausübung von Bauleitertätigkeit
  • Ausüben des Weisungsrechts gegenüber den am Bau Beteiligten
  • Maklertätigkeit
  • Rechtsberatung

Der Verein und seine Berater zertifizieren keine Verträge und Unternehmen und verleihen keine Gütesiegel.

 

Finden Sie Ihren Berater



Kartensuche