Gefährlich ist, was nicht drinsteht Expertentipp zum Thema "Fallstricke im Bauvertrag" (djd/pt). Ein Gespräch mit ) Peter Mauel, dem 1. Vorsitzenden des Bauherren-Schutzbund e.V. 1. Wo liegen nach Ihrer Beobachtung die häufigsten Fallstricke im Bauvertrag? Die größten Probleme liegen nicht allein im berüchtigten Kleingedruckten, sondern in dem, was nicht drinsteht. So war nach unseren Erhebungen bei rund 47 Prozent der Verträge der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Unvollständig waren in der Bau- und Leistungsbeschreibung oft auch Leistungsumfang, Art und Güte der Baustoffe und der Ausstattungsstandard aufgeführt. Bei mehr als jedem zweiten Dokument fehlten verbindliche, eindeutige Regeln zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Und rund ein Fünftel der Verträge bot keine ausreichende Preissicherheit. 2. Warum gibt es eigentlich keinen "Standard"-Bauvertrag, wie man ihn etwa für Untervermietungen im Schreibwarenhandel kaufen kann? Kaum ein Bauprojekt gleicht dem anderen. Das Spektrum reicht vom Bausatzhaus über den schlüsselfertigen Bau bis zum individuellen Architektenhaus. Entsprechend unterschiedlich sind die Vertragsarten und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. 3. Wie können Bauherren sich absichern? Auf keinen Fall sollten sie sich unter Zeitdruck setzen lassen. Sinnvoll ist es, den Vertrag von einem Fachanwalt oder einem unabhängigen Bauherrenberater prüfen zu lassen. Dann gilt es natürlich, die bereits genannten Problemfelder zufriedenstellend und eindeutig zu klären und schriftlich zu fixieren. 4. Wie kann ich mich bei Insolvenz des Bauunternehmens absichern? Zunächst einmal sollte der Bauherr nicht den Werbeversprechen bunter Hochglanzprospekte vertrauen, sondern sich gründlich etwa über Referenzobjekte informieren. Wirtschaftsauskünfte über die Unternehmen gibt es auch für die Mitglieder des Bauherren-Schutzbundes. Wichtig ist die Zahlung nach Baufortschritt und nach mängelfreier Leistung, um nicht unnötig in Vorleistung zu gehen. Wir raten Hausbauern, auf einer Sicherheitsleistung des Auftragnehmers bei einer Bank oder Versicherung zu bestehen und die Bürgschaft anwaltlich prüfen zu lassen. Die wichtigsten Tipps nennt der aktuelle Ratgeber "Prüfsteine zum Bauvertrag", den jeder unter www.bsb-ev.de kostenlos herunterladen kann. --- Daten/Fakten oder Kurztext --- Unabhängige Beratung auch nach Vertragsschluss rechnet sich Ein wasserdichter Bauvertrag ist der erste wichtige Schritt auf einem stressfreien Weg zum eigenen Heim. Ungemach droht aber auch während der Bauphase: Nach einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. (IfB) Hannover liegt die Mängelhäufigkeit beim Bau nach wie vor hoch. Zwischen 11.000 und 12.000 Euro sparen Bauherren nach dieser Studie durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle, überdies vermeiden sie Spätschäden, die oft erst nach Jahren offenkundig werden. Ein unabhängiger Bauherrenberater kann Mängel rechtzeitig feststellen und sie frühzeitig beheben lassen. --- Bildunterschrift für Bild 1 --- Rechtsanwalt Peter Mauel ist Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V. --- Bildunterschrift für Bild 2 --- Der Ärger mit dem Hausbau kann schon lange vor Baubeginn mit der Gestaltung des Bauvertrags beginnen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V. --- Bildunterschrift für Bild 3 --- Bei der Vorbereitung eines Hausbaus sollte man sich nicht auf Hochglanzprospekte verlassen, sondern unabhängigen Rat einholen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.