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Beitrag |
Andreas Jeßnitzer 4-06-10 09:26:13 |
Eigenheimzulage-Bestandsschutz bei Baugenehmigung aus dem Jahr 2006
Ich hatte 2006 meine Baugenehmigung mit der Eigenheimzulage als Bestandsschutz genehmigt bekommen.Will dieses Jahr im September bauen,Einzug Frühjahr 2011.Bekomme ich noch anteilig Geld für die Eigenheimzulage für das Jahr 2010 oder erst ab Einzug im Jahr 2011?Vielleicht weiß jemand Bescheid. |
Ralf Baureis 8-06-10 12:18:58 |
Eigenheimzulage
Hallo Herr Jeßnitzer,
grundsätzlich haben Sie ein Anrecht auf die Förderungshöhe zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Förerungszusage.
Födermittel könnten Ihnen eventuell dennoch verwehrt bleiben.
Zum einen können Fördertöpfe schlichtweg leer sein oder der Gesetzgeber kann auch nachträglich Richtlinien verändern.
Dennoch empfehle ich Ihnen die Wohnbauförderung anzufordern.
Ihre Baugenehmigung stammt, wie Sie schreiben aus dem Jahre 2006. Generell bleibt die behördliche Baugenehmigung für 3 Jahre bestehen und kann innerhalb dieser Zeit, mit einem formlosen Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie noch immer nach der alten Genehmigung bauen dürfen. (?)
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Baureis, BSB-Bauherrenberater Saarland |
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