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Beitrag |
max mueller 4-03-10 16:39:45 |
Reservierungsgebühr
Hallo,
meine Freundin wollte ein Haus kaufen und hat vor ein paar Tagen eine schriftliche Reservierungsvereinbarung unterschrieben. Sie hat die Reservierungsgebühr noch nicht bezahlt. Jetzt möchte sie zurücktreten. In dieser Situation muss sie trotzdem die Reservierungsgebühr leisten?
Vielen Dank!!!!!!
Max
max.mueller.2010@gmx.de
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Ralf Baureis 5-05-10 14:20:51 |
Reservierungsgebühren
Hallo Herr Müller,
auch wenn Ihre Anfrage bereits aus dem März diesen jahres stammt, so möchte ichIhnen dennoch kurz darauf antworten.
Bei einem solchen Reservierungsauftrag für eine Immobilie können durchaus gebührenerhoben werden. Bei kündigung dieses Vertrages sehe ich kaum eine Möglichkeit sich ein besonderes Rücktrittsrecht zu beziehen, vergleichbar dem Rücktrittsrecht bei so genannten Haustürgeschäften. Bei solchen Haustürgeschäften besteht ein 14 tägiges Rücktrittsrecht !
In Ihrem fall sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen !
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Baureis, unabhängiger Bauherrenberater Saarland |
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