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Beitrag |
Wilhelm Bach 16-05-07 01:24:06 |
Reichhart aus Schwabach bei Nürnberg – Ortstermine, Fortsetzung v. 22.01.07
Reichhart aus Schwabach bei Nürnberg – Ortstermine, Fortsetzung v. 22.01.07
12) Nach 2 Terminverschiebungen durch Reichhart Loft fand am 23.08.05 der 1. gerichtliche Ortstermin statt. Hier versuchte der Rechtsanwalt Bienert (Schwager des Firmengründers Rudolf Reichhart) die drei vom Landgericht beauftragten Gutachter mit falschen Behauptungen einzuschüchtern. Die Mängel wurden besichtigt und dokumentiert. Viele Mängel waren bereits verputzt worden, so dass auch Wände aufgestemmt werden mussten. Der Bauleiter Greiner konnte viele Fragen zur Ausführung nicht beantworten. Viele Mängel die über 2,5 Jahre abgestritten wurden, wurden vom Bauleiter plötzlich zugegeben! Die Gutachter kündigten einen 2. Ortstermin mit einem Blower Door Test an und erklärten, dass die Fensteranschlüsse nicht verändert werden dürfen.
13) Für den Blower Door Test mussten die beiden Einheiten aufgeheizt werden um über den Temperaturunterschied mit der Thermokamera Lecks zu orten. Reichhart Loft lehnte zuerst ein Beheizen ab und behinderte dann das Beheizen durch die Käufer erheblich.
14) Beim 2. Ortstermin am 26.10.05 stellten die vom Landgericht bestellten Gutachter fest, dass zwischenzeitlich an allen Fenstern innen Dichtbänder angebracht worden waren. Der Bauträger hat während der Beweisaufnahme die Beweise verändert! Die Fenster waren jetzt nur innen dicht, nicht jedoch von außen.
15) Es dauerte 4 Monate bis endlich alle von den Gutachtern verlangten und vom Gericht mehrfach angemahnten Unterlagen vollständig übersandt wurden. Am 22.03.06, also 1 Jahr nach Antragsstellung bei Gericht, war das Gerichtsgutachten mit einem Umfang von 347 Seiten fertig:
Kosten für die Mängelbeseitigung für 33 Mängelpunkte: 70.098 €
Kosten für abgerechnete aber nicht ausgeführte Leistungen: 33.466 €
16) Reichhart Loft bezeichnete umgehend die vom Gericht beauftragten und vereidigten Sachverständigen festgestellten Mängel als „angeblich“!
Nach 4 Wochen hat Reichhart Loft 8 Fragen zu den Mängeln an der Fassade gestellt und eine Fristverlängerung von 10 Wochen für weitere Fragen beantragt und genehmigt bekommen.
17) Die Kündigung unserer Bauträgerverträge wg. Nichtbeseitigung der Mängel am 23.06.07 wurde von Reichhart Loft abgelehnt.
18) Am 08.06.07 wurde uns von Reichhart Loft ein Privatgutachten zur Sichtmauerwerkfassade vorgelegt:
- u.a. wird da eine Luftschicht in einer Außenwand vermutet, in der dann das eingedrungene Regenwasser abfließt und über Entwässerungsöffnungen austreten soll. Wir haben diese Öffnungen bisher nicht aufgefunden..
- obwohl von den Gerichtsgutachten die Fugen des Sichtmauerwerks als stark saugend gemessen wurden, wird eine vom Bauträger beauftragte „wasserhemmendes“ Messung angeführt.
- ein anderes Gebäude wird als nachweisliches wohntaugliches Referenzobjekt genannt. Uns ist jedoch bekannt dass dort einige der Bewohner Probleme mit Feuchtigkeits und Schimmel hatten.
19) Reichhart Loft stellte fast 5 Monate nach Erstellung des Gerichtsgutachtens 8 neue Fragen an den Gerichtsgutachter. Einige waren fehlerhaft. Die beigelegten Stellungnahmen von Fachleuten zu den Estrichen und zu den Fensterabdichtungen bestätigten zudem einige der Mängel. Zwei vom Bauleiter erstelle Tabellen zu allen Punkten des Gerichtsgutachten waren fehlerhaft und gerichtlich überhaupt nicht verwertbar da sie nicht zum Gegenstand eines anwaltlichen Schriftsatzes erklärt wurden.
20) Da der Bauträger Reichhart Loft sich weder einsichtig noch kooperativ zeigte und wir befürchten mussten, dass wenn es nach weiteren Verzögerungen zu einer Verurteilung kommt, die Herren Reichhart eine weitere Insolvenz beantragen werden, haben wir aus Vernunftsgründen im September 2007 erneut eine Rückabwicklung der Kaufverträge angeboten.
- Fortsetzung folgt -
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Ralf Wortmann 23-05-07 20:44:00 |
Gerichts-Marathon wegen Baumängeln
Hallo, Herr Bach!
Vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Beitrag.
Angesichts des offensichtlichen Umfangs der Begutachtung liegt der Zeitablauf Ihres Verfahren eher (leider) noch im Bereich des Normalen. Bauprozesse kosten viel Zeit, erst recht, wenn sogar insgesamt 3 gerichtlich bestellte Gutachter daran beteiligt sind.
Was meinen Sie damit, das RL die Kündigung Ihrer Bauträgerverträge am 23.06.07 abgelehnt habe? Haben Sie eine solche Kündigung ggf. nur einvernehmlich angeboten, oder haben Sie ohne wenn und aber eine Kündigung auch tatsächlich ausgesprochen?
Wenn letzteres der Fall wäre, dürfte es nun wohl vor allem noch um die Frage des Kostenvorschusses für eine Ersatzvornahme der mängelbeseitigung gehen. Eine einvernehmliche Rückabwicklung der Verträge kann man natürlich auch trotzdem noch anbieten.
Haben Sie auch die Grundstücke zugleich miterworben? Wie ist die derzeitige Grundbuchsituation? Wurde bislang nur erst nur die lastenfreie Vormerkung eingetragen, oder sind Sie schon als Eigentümer eingetragen?
Haben Sie schon mehr Vorauszahlnugen geleistet, als Sie bislang als "Gegenleistung" bekommen haben?
Was meinten Sie in Ihrem thread vom 22.01.2007 damit, dass RL Bürgschaften abgelehnt habe? Wenn es sich um einen notariellen Bauträgervertrag gehandelt haben sollte, dürfte der Notar verpflichtet gewesen sein, die Regelungen der §§ 2, 3 MaBV zu beachten. Haben Sie keine Bürgschaft oder vergleichbare Sicherheit für Ihre Vorausleistungen erhalten?
Viele Grüße
Ralf Wortmann, Magdeburg
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes |
Ralf Wortmann 15-06-07 16:31:27 |
Kommt noch eine Antwort?
Hallo, Herr Bach? |
Wilhelm Bach 20-06-07 00:14:47 |
Ja.
Ja ich werde bald antworten und weiter berichten!
Seit 4 Wochen habe ich jedoch kaum Zeit. Vor solchen "Bauträgern" und "Architekten" und Familienclans muss die Öffentlichkeit gewarnt werden!
Wilhelm Bach
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