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Thorsten Melzer
26-06-07 09:32:36
Arglistige Täuschung bei Immobilienkauf

Hat jemand Erfahrungen mit der Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages?

Wir haben eine Eigentumswohnung (Neubau) gekauft. Lt. Prospekten des Bauunternehmens erfolgt die Erstellung in einem REINEN Wohngebiet. Das war für uns auch sehr wichtig, weil wir jetzt schon sehr sehr ruhig wohnen und uns nicht verschlechtern wollten. Jetzt haben wir auf dem Bauordnungsamt erfahren, dass es sich um ein ALLGEMEINES Wohngebiet handelt und 10 Meter von unserem Schlafzimmer entfernt ein Strassen-Cafe eröffnen wird. Damit ist der Lärm bis in die Abendstunden vorprogrammiert, da dieses Cafe als "Stadtteiltreff" eingerichtet werden soll.

Wir fühlen uns betrogen und wollen dort auf keinen Fall einziehen.
Ralf Baureis
28-06-08 11:07:02
Arglistige Täuschung

Sehr geehrter Herr Melzer,

ich kann Ihren Zorn verstehen. Ich glaube aber nicht, dass Sie im Forum verwertbare Auskünfte erhalten werden.

Sollte Ihr Vorwurf gerechtfertigt sein, so stehen Sie sehr schnell mit dem Verkäufer in einem Strafrechtsprozess.

Auch ich muss mich hier zurückhalten. Da Sie ein eindeutig juristisches Problem haben rate ich Ihnen dringend zur Konsultation eines Fachanwaltes. Sinnvollerweise sollte der Anwalt mit dem Themenbereich Vertragsrecht vertraut sein.

In dem Begriff "arglistige Täuschung" stecken die aus dem Mittelalter stammenden Begriff "arg" und "List". Es handelt sich um eine (arg=) besondere Heimtücke.

Aus dem Begriff alleine lässt sich schon ableiten, dass die Täuschung mit "Vorsatz" geschehen muss, damit die Verwendung gerechtfertigt ist.

Dies ist keine juristische Beratung sondern lediglich ein Austausch über die Deutsche Sprache, in Bezug auf den Begriff "arglistige Täuschung".

Mit freundlichen Grüßen Ralf Baureis , BSB-Berater Saarland
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