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Beitrag |
Marco Raja 5-04-10 12:33:08 |
Schallschutz nach DIN 4109
Hallo zusammen,
ich interessiere mich für den Erwerb einer Neubaueigentumswohnung im Erdgeschoss eines 6 Parteien Hauses.
In der Baubeschreibung des Bauträgers ist spezifiziert, dass das Gebäude nach DIN 4109 Schallschutz erbaut wird.
Nun habe ich recheriert, dass der BGH im Jahr 2007 geurteilt hat, dass die Norm 4109 (Ausführung 1989) nicht dem Stand der Technik entspricht (BGH, BauR 2007, 1570) und das man als Käufer einen höheren Standard erwarten könne.
Auf meine Rückfrage hin erwiderte der Bauträger lediglich dass die 4109 sehr wohl dem Stand der Technik entsprechen würde.
Hat jemand evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir erklären wie es sich mit dem Schallschutz in Eigentumswohungen zu verhalten hat?
Gibt es evtl. eine neuere Fassung der 4109?
Vielen Dank im Voraus |
Christian Ewald 18-05-10 14:03:19 |
Schalschutz nach DIN 4109
Sehr geehrter Herr Raja,
die DIN 4109 ist sehr veraltet und entspricht von daher nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Schallschutz. Die erhöhten Werte aus dem Beiblatt 2 der DIN sollten mindestens zugrunde gelegt werden. Vereinbaren kann man auch die Richtlinie VDI 4100.
Mit freundlichen rüßen
Christian Ewald
Bauherrenberater |
Marco Raja 19-05-10 18:45:36 |
Sollte ich als Käufer nun auf eine Änderung der Bauschreibung bestehen?
So wie ich das sehe bekomme ich als Käufer nur dann Rechtssicherheit sobald explizit in Baubeschreibung steht:
"Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 oder VDI 4100"
oder sehe ich es falsch? |
Marco Raja 19-05-10 18:47:17 |
Ach ja vor lauter Aufregung vergessen:
Danke für die Info Hr. Ewald!!!!
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