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MITGLIEDSBEITRÄGE · HONORARE · GEBÜHREN (gültig ab 01.01.2008)



Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge sind auf Grund der Gemeinnützigkeit des Vereins als Spende steuerlich absetzbar. Der BSB stellt eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) aus.

 

Aufnahmegebühr (einmalig) 

 52,00 €

Mitgliedsbeitrag (monatlich)

11,00 €

 

Beratungs- und Serviceleistungen werden nur gegenüber Mitgliedern des Vereins erbracht.


Honorarsätze der unabhängigen Bauherrenberater/innen

Die Honorare der Bauherrenberater sind bundesweit einheitlich und preiswert.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Honoraren und Kosten bereits enthalten.

 

Grundberatung / Bauherrenberater

kostenfrei (1 Stunde)

Stundensatz / Bauherrenberater

72,00 € brutto

Stundensatz / technische Mitarbeiter

40,00 € brutto

Fahrtkosten pro km

50 Cent brutto

Nebenkosten

pauschal 5 % des Beratungshonorars

 

Beratung an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – nach Vereinbarung / Erhöhung der Stundensätze der Bauherrenberater/innen um 5,00 € brutto

Fahrtzeit = Beratungszeit
Diese Honorarsätze gelten auch für die Servicepartner des BSB – soweit nicht zwingend andere gesetzliche Gebührenordnungen anzuwenden sind.

 

Vergütung der Leistungen der Vertrauensanwälte/Vertrauensanwältinnen des BSB

Die Vertrauensanwälte bieten bundesweit einheitlich preiswerte Gebühren an.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Gebühren bereits enthalten.

 

Erstberatungsgebühr

 175,00 € brutto

Die Erstberatung umfasst die Entgegennahme und die rechtliche Auswertung von Informationen im Beratungsgespräch sowie die Erteilung von Rechtsrat in mündlicher oder fernmündlicher Form.

 

Vertragsprüfung

Zum Leistungsumfang gehören die vollständige Prüfung von Vertragsunterlagen zum Abschluss eines Werk-, Kauf- oder Bauträgervertrages mit schriftlicher Begutachtung und Erläuterung im Rahmen einer Beratung.

Kategorie 1 (1)

250,00 € brutto

  (einfacher Werk- oder Kaufvertrag ohne Besonderheiten und mit durchschnittlichem Umfang

Kategorie 2 (1)

450,00 € brutto

 (Werk- oder Kaufvertrag mit mittlerem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlichem Umfang)

Kategorie 3 (1)

schriftliche Vereinbarung zur Gebührenregelung

(komplexe und umfangreiche Werk- und Kaufverträge mit zahlreichen Anlagen und Bauträgerverträge)

 (1) Die Einordnung der Vertragswerke in die jeweilige Kategorie erfolgt durch den Vertrauensanwalt.

 

Die Vergütung aller weiteren Leistungen erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.


Gebühren für Wirtschaftsauskünfte

Der BSB bietet seinen Mitgliedern einen Firmen-Check mit Wirtschaftsauskunft an.
Wirtschaftsauskunft / pro Auskunft

 

BRD 

  52,00 € brutto

Europa

  82,00 € brutto

übrige Welt

125,00 € brutto

 

Service / Nachträge zur Wirtschaftsauskunft – 12 Monate kostenfrei


Bitte laden Sie sich die vollständigen Mitgliedsunterlagen herunter:

Satzung des BSB

Serviceangebot

Honorarsätze ab 01.01.2008

Aufnahmeantrag

 

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