MITGLIEDSBEITRÄGE · HONORARE · GEBÜHREN (gültig ab 01.01.2008)
Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge sind auf Grund der Gemeinnützigkeit des Vereins als Spende steuerlich absetzbar. Der BSB stellt eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) aus.
| 52,00 € | |
| 11,00 € |
Beratungs- und Serviceleistungen werden nur gegenüber Mitgliedern des Vereins erbracht.
Honorarsätze der unabhängigen Bauherrenberater/innen
Die Honorare der Bauherrenberater sind bundesweit einheitlich und preiswert.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Honoraren und Kosten bereits enthalten.
| kostenfrei (1 Stunde) | |
| 72,00 € brutto | |
| 40,00 € brutto | |
| 50 Cent brutto | |
| pauschal 5 % des Beratungshonorars |
Beratung an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – nach Vereinbarung / Erhöhung der Stundensätze der Bauherrenberater/innen um 5,00 € brutto
Fahrtzeit = Beratungszeit
Diese Honorarsätze gelten auch für die Servicepartner des BSB – soweit nicht zwingend andere gesetzliche Gebührenordnungen anzuwenden sind.
Vergütung der Leistungen der Vertrauensanwälte/Vertrauensanwältinnen des BSB
Die Vertrauensanwälte bieten bundesweit einheitlich preiswerte Gebühren an.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Gebühren bereits enthalten.
| 175,00 € brutto |
Die Erstberatung umfasst die Entgegennahme und die rechtliche Auswertung von Informationen im Beratungsgespräch sowie die Erteilung von Rechtsrat in mündlicher oder fernmündlicher Form.
Vertragsprüfung
Zum Leistungsumfang gehören die vollständige Prüfung von Vertragsunterlagen zum Abschluss eines Werk-, Kauf- oder Bauträgervertrages mit schriftlicher Begutachtung und Erläuterung im Rahmen einer Beratung.
| 250,00 € brutto |
(einfacher Werk- oder Kaufvertrag ohne Besonderheiten und mit durchschnittlichem Umfang
| 450,00 € brutto |
(Werk- oder Kaufvertrag mit mittlerem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlichem Umfang)
| schriftliche Vereinbarung zur Gebührenregelung |
(komplexe und umfangreiche Werk- und Kaufverträge mit zahlreichen Anlagen und Bauträgerverträge)
(1) Die Einordnung der Vertragswerke in die jeweilige Kategorie erfolgt durch den Vertrauensanwalt.
Die Vergütung aller weiteren Leistungen erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Gebühren für Wirtschaftsauskünfte
Der BSB bietet seinen Mitgliedern einen Firmen-Check mit Wirtschaftsauskunft an.
Wirtschaftsauskunft / pro Auskunft
| 52,00 € brutto | |
| 82,00 € brutto | |
| 125,00 € brutto |
Service / Nachträge zur Wirtschaftsauskunft – 12 Monate kostenfrei





