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Beitragsserie: Aus Schaden klug werden



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Dipl.-Ing. Reiner Uelze, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V., Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.
Die Wandfeuchte an der Außenwand hat bereits eine Höhe von 58 cm erreicht, Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.
Prüfung des Feuchtegehaltes der Innenwand, Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.

Keller unter Wasser

Das Grundstück von Familie B. aus Schönwalde bei Berlin liegt in einem Gebiet, in dem der Grundwasserspiegel innerhalb eines Jahres bis zu einem Meter schwanken kann. Bautechnisch kein Problem, wenn die Gegebenheiten von vornherein beachtet werden.

Baugrund zu wenig Beachtung geschenkt
Mit der Errichtung des Wohngebäudes wurde Anfang 2004 begonnen. Bereits im Baugrundgutachten war festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung das Grundwasser 50 cm über der vorgesehenen Baugrubensohle stand, was bedeutete, dass der Keller von außen gegen drückendes Wasser abgedichtet werden musste. Doch weder in der Bau- und Leistungsbeschreibung noch auf den Bauzeichnungen gab es darauf einen Hinweis.

Wasser suchte sich seinen Weg
Als Familie B. das Haus bezog, herrschte eitel Freude. Alles war nach Wunsch ausgeführt, und es gab keine Anzeichen für irgendwelche Mängel. Doch nach zwei Jahren trübte in den Keller eindringende Feuchtigkeit die Freude. Der Bauherr beauftragte den Bausachverständigen Reiner Uelze, ein Gutachten anzufertigen. Daraus wurde das Ausmaß des Schadens deutlich. Rund 52 000 € wurde für die Sanierung veranschlagt. Mit dem Gutachten erhielt der Bauherr auch ein Sanierungskonzept. Es wurde empfohlen, die Ausführungen qualifizierten Firmen zu übertragen.

Firmenkonzept war schlüssig
Bei der Wahl der Sanierungsfirma ließ sich Familie B. von der Vertrauenswürdigkeit und das schlüssige Konzeptangebot, das mit dem Gutachten weitgehend überein stimmte, leiten. Diese Entscheidung war richtig, denn bei der Nachkontrolle gab es keine Beanstandungen.
Auch war die Frage der Kosten geklärt, weil das Gericht das Gutachten anerkannt und die Schuldfrage klärte.

Verantwortung ist quantifizierbar
Dipl.-Ing. Reiner Uelze, Bausachverständiger und unabhängiger Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes e.V.

Bauherren ist wenig geholfen, wenn Sie in einem Gutachten die Schäden genannt bekommen. Sie müssen auch zugeordnet werden. In diesem Fall liegt die Verantwortung zunächst anteilig beim planenden Architekten als Entwurfsverfasser. Das Fehlen einer eindeutigen Verarbeitungsvorschrift für die Abdichtung des Gebäudes ist als entscheidender Mangel zu bewerten. Mitverantwortlich ist auch der Baubetreuer, der bei Kenntnis der Gründungssituation peinlichst auf die exakte Ausführung der Abdichtungsarbeiten hätte hinwirken müssen. Die Ausführungsfirma versäumte es, trotz Kenntnis der Baugrundverhältnisse den zu erwartenden Lastfall „Drückendes Wasser“ bei der Abdichtung zu berücksichtigen, so dass ihr 50 % der Verantwortung zugesprochen wurden, während auf Architekt und Baubetreuer je 25% entfielen.

 

 

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