Den richtigen Partner für Hauskauf oder -verkauf finden
Die Nutzung der Texte und Fotos ist honorarfrei unter der Quellenangabe „Bauherren-Schutzbund e.V.“. Ein Beleg wird erbeten.
Die Nutzung für werbliche Zwecke ist nicht gestattet.

- Vertrauen ist gut, nachhaken ist besser: Immobilienmakler sollte man genau unter die Lupe nehmen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.

- Wer ein Haus über Makler kauft oder verkauft, sollte die Seriosität des Vermittlers überprüfen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.

- Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.
Der Expertentipp zum Thema Immobilienmakler
(djd/pt). Immobilienkauf ist Vertrauenssache, die Auswahl des richtigen Maklers gar nicht so einfach. Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. (www.bsb-ev.de), sagt, worauf zu achten ist.
Immobilienmakler ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Welche Mindestanforderungen sollte ein Makler aber auf jeden Fall erfüllen?
Andreas Schmidt: Im Vorfeld sollte man recherchieren und Fragen stellen: Ist der Makler Mitglied eines Berufsverbands wie dem Immobilienverband Deutschland (IVD)? Hat er Ausbildungen absolviert, etwa zum geprüften Immobilienmakler, Immobilienfachwirt oder -ökonom? Weist er auf Nachfrage Referenzkunden vor? Hat er eine Berufshaftpflichtversicherung? Und: Nimmt er sich Zeit für die Beratung? Ein guter Makler setzt sich mit den persönlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen seiner Kunden auseinander und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu.
Welche Fehler machen nach Ihren Erfahrungen Käufer und Verkäufer bei Geschäften mit Maklern?
Andreas Schmidt: Oft sind Honorarregelungen unklar. Bevor ein Maklervertrag vereinbart wird, sollte feststehen, wer im Vermittlungsfall die Provision trägt und wie hoch sie ausfällt. Drei bis 6,5 Prozent Maklercourtage auf den Preis sind üblich, man kann aber durchaus verhandeln. Fordert der Makler eine Provision vom Erwerber, muss er dies vorher vertraglich festlegen. Doch Vorsicht: Steht die Provision schon in einer Werbeanzeige, gilt dies als Vertragsangebot und ist verbindlich, soweit Maklerdienste in Anspruch genommen werden und das Geschäft zustande kommt.
Haben Sie aus Ihrer Praxis einige Tipps?
Andreas Schmidt: Käufer, aber auch Verkäufer sollten keinesfalls blindlings Zeitungsanzeigen, Hochglanz-Exposés oder schnellen Versprechungen vertrauen. Die Seriosität des Maklers sollten sie genau unter die Lupe nehmen und im Zweifelsfall bei den Berufsverbänden nachfragen. Käufern empfehle ich, vor Vertragsabschluss im Wunschobjekt einen Immobiliencheck zu machen, am besten mit einem unabhängigen Bauherrenberater. Ganz wichtig: In jedem Fall entsteht der Courtageanspruch des Immobilienmaklers erst mit dem vollen Wirksamwerden des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Erwerber. Zahlen Sie also nichts vorab.
--- Daten/Fakten oder Kurztext ---
Kompass zur Auswahl des Immobilienmaklers
- Nachweis der beruflichen Qualifikation für die Maklertätigkeit
- Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- ausreichende Berufserfahrungen und Referenzen von Kunden
- professionelles Marketingkonzept
- Gewährleistung einer individuellen Beratung
- Angebot zur Einbeziehung von weiteren Spezialisten bei Notwendigkeit
- Transparenz bei der Gestaltung des Maklervertrages
- eindeutige Honorarregelung - ohne Vorkasse
| |||









