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Mit dem Bauträger zum Wohneigentum



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Im Vorfeld der Bauplanung sollte man einen Bauträger genau unter die Lupe nehmen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.

Neuer Ratgeber

Im Vorfeld der Bauplanung sollte man einen Bauträger genau unter die Lupe nehmen.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.
(djd/pt). Fast 40 Prozent der Bauvorhaben in Deutschland laufen heute über Bauträger, berichtet der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Anlass für diese aktuelle Meldung ist die Veröffentlichung eines neuen Ratgebers zu diesem Thema. Den Aufklärungsbedarf in diesem Bereich hält die Verbraucherschutzorganisation für groß, da vielen Wohneigentümern in spe nicht bewusst ist, worin Bauträgerverträge sich von anderen Wegen zur eigenen Immobilie unterscheiden. Der gravierendste Unterschied: Im rechtlichen Sinne ist der Verbraucher kein Bauherr, sondern ein Erwerber. Konkret bedeutet das für ihn, dass er bereits frühzeitig Zahlungen für ein Objekt leistet, das erst später in sein Eigentum übergeht.

Bei dem umfangreichen Vertragswerk gibt es eine Vielzahl von Details zu beachten, die ein Laie ohne fachkundige Beratung von neutraler Seite meist gar nicht überblicken kann. Dazu gehört etwa eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch zur Sicherung der Rechte des Erwerbers und zum Nachweis der Bebaubarkeit. Auch eine exakte Bau- und Leistungsbeschreibung muss enthalten sein. Da Nebenabreden unwirksam sind, müssen auch Sonderwünsche oder Eigenleistungen konkret und verbindlich im Vertrag niedergelegt und notariell beurkundet werden. Unter www.bsb-ev.de gibt es den Ratgeber zum Download. Auf der Website finden Interessierte auch Adressen unabhängiger Bauherrenberater in ganz Deutschland.


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