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		<title>Bauen und Wohnen Newsletter</title>
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			<title>Bauen und Wohnen Newsletter</title>
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		<lastBuildDate>Wed, 09 May 2012 14:33:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Umbau statt Umzug</title>
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			<description>Umbau statt Umzug
Wer gesund ist, denkt nicht darüber nach, zu welchen Einschränkungen Krankheit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN-RIGHT: -14.3pt"><b>Umbau statt Umzug</b></p>
Wer gesund ist, denkt nicht darüber nach, zu welchen Einschränkungen Krankheit oder Alter bei der Nutzung von Haus oder Wohnung führen. Das kann sich rächen. Denn ein Umzug kommt für viele Betroffene nicht in Frage. Als Alternative bleibt, das häusliche Umfeld an die neuen Bedürfnisse anzupassen. Doch was heißt das konkret?
<b>Das Problem: Scheu vor dem Thema</b> 
Haus- und Wohnungsbesitzer scheuen oft davor zurück, sich mit dem Thema Alter oder Krankheit zu beschäftigen, weil Gedanken daran unangenehm und Umbauten teuer sind. Dabei helfen manchmal schon kleine Maßnahmen, um die Wohnsituation deutlich zu verbessern. Für größere Veränderungen bedarf es eines auf das Gebäude zugeschnittenen und an die Bedürfnisse angepassten barrierearmen oder barrierefreien Gestaltungskonzeptes. Solche Konzepte sind nicht nur für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sondern für alle Bewohner – besonders auch für Eltern mit Kindern - ein echter Komfortgewinn. 
<b>Worauf kommt es an? </b>
Das Spektrum möglicher Veränderungen ist breit. Es reicht vom einfachen Umstellen der Möbel, dem Beseitigen von Stolperfallen bis hin zum Zimmertausch oder einer Badanpassung. Bei Bestandsgebäuden besteht manchmal keine Möglichkeit, Bewegungs- und Stellflächen so zu optimieren, dass sie barrierefrei werden. Bei sach- und fachgerechter Ausführung aber ist ein barrierearmes Lebensumfeld zu erreichen, indem Hindernisse soweit wie möglich abgebaut werden. So können im Bad und WC Haltegriffe und im Eingang rutschfeste Beläge und ein Handlauf für Sicherheit sorgen.
<b>Darauf ist zu achten: erfahrene Planer beauftragen</b>
Für den barrierefreien Umbau privater Wohnungen und deren Anlagen müssen Mindestanforderungen beachtet werden, die in DIN 18040 Teil 2 (Wohnungen) vorgeschrieben sind. Deshalb sollte in jedem Fall ein Planer beauftragt werden, der – genau wie die ausführende Firma – über ausreichende Kompetenz im barrierefreien Bauen und Umbauen verfügt. Er wird auch informieren, ob und wie Haus oder Wohnung umgestaltet werden können: barrierefrei oder barrierearm.
<b>Wichtig: alle Reserven ausschöpfen</b>
Für Sicherheit, kurze Wege und mehr Bewegungsfreiheit sollten alle Reserven ausgeschöpft werden. Beim Umbau eines Bades sollten beispielsweise die Türen eine rollstuhlgerechte Breite von mindestens 0,80 Metern erhalten. Die Tür sollte sich nach außen öffnen lassen, damit bei einem Sturz der Badzugang nicht von innen blockiert wird. Wichtig sind auch eine barrierefreie, flache Duschtasse und rutschfeste Bodenfliesen. Haltegriffe für WC und Badewanne lassen sich gleich mit einbauen. 
Lassen es die Räumlichkeiten zu, ist ausreichend Bewegungsraum für Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder für eine Hilfsperson zu schaffen. Für das eventuelle Aufstellen eines Pflegebettes sollte eine genügend große Fläche vorgesehen werden.
Erstreckt sich die Wohnfläche über mehrere Ebenen, können schmale, steile Treppen entschärft oder Treppenlifte geplant werden. Oft lassen sich Wohn- und Schlafbereich sowie Küche und Bad auf einer Ebene etablieren, weil der Platzbedarf mit den Jahren abnimmt. Eine Terrassentür ohne Schwelle und ein guter Sonnenschutz mit Markise machen den Aufenthalt an frischer Luft angenehm. Auf automatische Antriebe, barrierefreie Bedienbarkeit und fachgerechten Einbau sollte geachtet werden.
<b>Sinnvoll: energetische Ertüchtigung gleich mit planen</b>
Da viele ältere Wohngebäude nicht mehr den heutigen energetischen Standards entsprechen, sollten die Umbauarbeiten mit weiteren Sanierungsmaßnahmen einher gehen. Eine solche Kombination reduziert die Kosten.
<b>Nicht vergessen: Fördermöglichkeiten nutzen</b>
Über Fördermöglichkeiten der KfW und der Länder sollte man sich umfassend informieren. Von Bundesland zu Bundesland sind sie unterschiedlich. Lohnend kann auch eine aus energetischen und altersgerechten Maßnahmen kombinierte Förderung sein.
<b>BSB-Tipp von Bauherrenberater Stephan Hub (Gießen): </b>Wollen Wohneigentümer das Serviceangebot des Bauherren-Schutzbundes in Anspruch nehmen, dann unterbreitet der Bauherrenberater nach Aufnahme des Baubestandes und den individuellen Vorstellungen einen Vorschlag für notwendige Umbaumaßnahmen. Er unterstützt auf Wunsch auch mit einer Kostenschätzung und bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Finanzierung. Liegen bereits konkrete Planungen, Angebote oder Ideen vor, dann ist es sinnvoll, diese auf Barrierefreiheit und individuelle Tauglichkeit hin überprüfen zu lassen. Informationen gibt es zudem über verschiedene Portale des Bundes oder der Länder, von Architektenkammern und Handwerkskammern, der jeweiligen Kommune, von Verbänden, Vereinen oder Institutionen. 
www.bsb-ev.de
<p style="MARGIN-RIGHT: -14.3pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 11pt"><br /></span></p>]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 11:42:00 +0100</pubDate>
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			<title>Sommerlicher Wärmeschutz</title>
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			<description>Aktuell: Sommerlicher Wärmeschutz
Es ist heiß, sehr heiß sogar, zumindest für einige Wochen im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Aktuell: Sommerlicher Wärmeschutz</b>
Es ist heiß, sehr heiß sogar, zumindest für einige Wochen im Jahr. Spätestens dann macht sich schweißtreibend bemerkbar, dass das neu gebaute Haus, die erworbene Wohnung keinen oder nicht ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz bietet. Dieser jedoch ist nicht selbstverständlich eingebaut, sondern sollte vertraglich vereinbart werden.
<b>Das Problem: Planungen vernachlässigen Sonnenschutz</b><br />Dem Schutz vor Sommerhitze im eigenen Haus wird oft zu wenig Augenmerk geschenkt. Vor allem beim Neubau eines Reihenhauses oder Kauf einer Dachgeschosswohnung über Bauträger zeigt sich, dass ursprüngliche Planungsvorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz nicht eingehalten werden. So fehlen in Baubeschreibungen oft Maßnahmen wie Roll-, Klapp- oder Schiebeläden oder auch außenliegende Jalousien. Eine komplette EnEV Berechnung liegt zum Abschluss des Bauvertrages meist noch nicht vor, da viele Planungsleistungen erst in der Bauphase erbracht werden. Zudem sind viele Häuser schon von ihrer Konstruktion, der Ausrichtung der Zimmer und Größe der Fenster wenig dazu geeignet, die steile Sommersonne abzuhalten, die die Räume zu sehr aufheizt. Andererseits soll jedoch die gewünschte flache Wintersonne ins Innere dringen können.
<b>Worauf kommt es an? </b><br />Raumweise sollen durch Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz Maßnahmen zum Schutz vor zu starker Überhitzung festgelegt werden. Das gilt vor allem für die nach Süden ausgerichteten Räume, betrifft aber auch Zimmer mit nach Westen oder Osten zeigenden Fenstern. Diese Berechnungen sind eine Forderung aus der Energieeinsparverordnung EnEV 2009.
<b>Fehler vermeiden: Sommerlichen Wärmeschutz vertraglich vereinbaren<br /></b>Lösungen zum Sonnenschutz dürfen nicht als selbstverständlich vorausgesetzt, sondern müssen vertraglich vereinbart werden. Denn falls vertragliche Vereinbarungen zur Übergabe von Planungsunterlagen fehlen, ist es eher dem Zufall oder auch der Kulanz des Vertragspartners überlassen, ob der Erwerber Kenntnis von notwendigen Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz erhält. Der Bauherr oder Erwerber einer noch zu bauenden Immobilie sollte deshalb den Vertrag unter Hinzuziehen eines Experten sorgfältig prüfen. Ergänzend zum Standardtext des Bauträgers sollte vereinbart werden, dass zur qualitativen Beschaffenheit der Immobilie Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz aus der EnEV 2009 sowie aus der sich auf den aktuellen Stand der Technik beziehenden DIN 4108-2 eingehalten werden.
<b>Achtung: Anspruchsgrundlage sichern</b><br />Erst nachdem sommerlicher Wärmeschutz vertraglich eindeutig vereinbart wurde, besteht eine sichere Anspruchsgrundlage für den Erwerber. Er kann dann auch nachträglich vom Bauträger fordern, bislang nicht geplanten, jedoch notwendigen Aufwand für sommerlichen Wärmeschutz ohne Mehrkosten zu betreiben.
<b>BSB-Rechtstipp von Vertrauensanwältin Dr. Dr. Elke Heera, Berlin:</b><br />Kommt es zum juristischen Streit über die Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz, tendieren die Gerichte derzeit zur Abwägung. Sie prüfen jeden Einzelfall, ob der Sonnenschutz unter den jeweils speziellen Bedingungen erfüllt ist. Der Ausgang ist für Erwerber oder Bauherren ungewiss. Der sichere Weg ist, den Bauvertrag vorab sorgfältig prüfen zu lassen. Die Bauherrenberater des BSB und auch die Vertrauensanwälte achten beispielsweise in der Vertragsprüfung darauf, dass ein entsprechender Passus als Anlage zur Bau- und Leistungsbeschreibung formuliert wird. In dem werden Beschaffenheitskriterien für den vom Bauträger geschuldeten sommerlichen Wärmeschutz vorgegeben.
<b>BSB-Praxistipp von Bauherrenberater Stefan Würzner, Berlin:</b><br />Schon bei der Konzeption des Hauses sind natürliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Je größer nach Süden ausgerichtete Fenster im Verhältnis zur Grundfläche sind, desto stärker heizt sich das Zimmer ohne Sonnenschutz auf. Um dann auf eine stromfressende Klimaanlage verzichten zu können, sollten beispielsweise Dachüberstände oder verschattende Balkone geplant werden. Mit geschickter Planung nach Himmelsausrichtung kann viel zusätzlicher Aufwand eingespart werden. Bei Bauträgerangeboten sollte man genau auswählen und sich vor dem Kauf des Hauses auch über sommerlichen Wärmeschutz Gedanken machen, diesen mit dem Bauträger durchsprechen und vertraglich fixieren. In jedem Fall sollte man sich unabhängiger Beratung versichern, wie sie der BSB über sein bundesweites Netz der Bauherrenberater und der Vertrauensanwälte bietet.]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<title>Unabhängige Beratung und Qualitätskontrollen werden gefördert</title>
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			<description>Aktuell: Unabhängige Beratung und Qualitätskontrolle werden gefördertSie haben viel vor bei der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Aktuell: Unabhängige Beratung und Qualitätskontrolle werden gefördert</b><br /><br />Sie haben viel vor bei der Sanierung oder Modernisierung Ihres Hauses? Vor allem wenn Sie auf energetische Effizienz zielen, kann Ihre Eigeninitiative als Bauherr durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto vergütet werden.<br /><br /><b>Die Voraussetzung: Förderung, wenn qualifizierte Beratung erfolgt </b><br />Wenn Sie als Bauherr während der Sanierung eine qualifizierte Beratung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen beauftragen, können Sie vom Staat bzw. von der KfW-Förder-bank finanzielle Mittel „geschenkt“ bekommen. Der Antrag zum Baubegleitungszuschuss der KfW muss vom Bauherrn direkt nach dem Umbau bei der KfW, spätestens jedoch sechs Monate nach Abschluss der Sanierung gestellt werden. Das Datum der Rechnungslegung ist entscheidend. Nach Prüfung der Unterlagen wird der nicht rückzahlbare Zuschuss direkt aufs Konto „vergütet“. Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden. Aber: Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.<br /><br /><b>Worauf kommt es an? </b><br />Führen Sie als Eigentümer im KfW-Programm &quot;Energieeffizient Sanieren&quot; geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder eine Kombination von mindestens zwei Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung durch, muss ein Berater bzw. ein Sachverständiger die Baumaßnahmen begleiten. Eine derartige baubegleitende Qualitätskontrolle wird durch die KfW-Förderbank in Höhe von 50 % Ihrer Kosten für die Baubegleitung - max. bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben und unabhängig von der Größe des Wohnhauses unterstützt.<br />Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für die Baubegleitung beantragen - jedoch nur für das gesamte Gebäude. Für ein erneutes Sanierungsvorhaben am Objekt kann abermals eine Förderung zur Baubegleitung beantragt werden.<br /><b><br />Das muss geleistet werden: Fachgerechte Baubegleitung </b><br />Bei fachgerechter Baubegleitung muss der Sachverständige mindestens folgende Leistungen erbringen: Detailplanungen, sofern Anlagentechnik wie Lüftung oder Heizung eingebaut oder erneuert wird. Technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote. Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Verkleidungen. Übergabe der Haustechnik inkl. technischer Einweisung des Eigentümers oder Betreibers.<br />Unterstützung kann der Sachverständige zur Abnahme der Einzelgewerke geben – einschließlich einem Übergabeprotokoll und der Dokumentation der Sanierungsergebnisse. <br />Förderfähig sind die Einregulierung der Lüftungsanlage, eine Blower-Door-Messung, Thermografieaufnahmen der Gebäudehülle, der hydraulische Abgleich bei nichterneuerter Heizung samt Protokoll zur hydraulischen Einregulierung.<br /><br /><b>Auch das ist möglich: Kombination geförderter Einzelmaßnahmen</b><br />Haben Sie eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen beauftragt, die als freie Kombination von Einzelmaßnahmen entsprechend der KfW-Bedingungen oder für ein KfW-Effizienzhaus im Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert wird, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Das gilt auch für die Kategorie A des CO2-Gebäudesanierungs-programms - energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich, jedoch darf die Summe aus allen Förder-mitteln die Ihrer Kosten nicht übersteigen.<br /><b><br />Achtung: Den richtigen Berater finden</b><br />Von der KfW als Sachverständige anerkannte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind, können beauftragt werden. Diese sind auch berechtigt, Energieausweise auszustellen. Sachkundige Berater sind im Bauherren-Schutzbund e.V. zu finden. Sie arbeiten unabhängig und bieten Beratungsleistungen nach bundesweit einheitlichen Honorarsätzen an. <br />Bei der Beratung ist Marktneutralität wichtig! Bevor man einen Berater beauftragt, sollte man sich versichern, dass er wirklich unabhängig ist und berechtigte Verbraucherinteressen vertritt.<br /><br /><b>Zusätzliche Chance: Förderung schon vor Beginn einer Baumaßnahme </b><br />Nicht nur baubegleitende Beratung, auch eine Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme kann gefördert werden. Diese Bezuschussung geschieht im BAFA Programm „Vor-Ort-Beratung“. Grundlage ist eine Vor-Ort-Beratung durch einen von der BAFA zugelassenen Sachverständigen und ein schriftlicher Beratungsbericht. Dieser muss Mindestanforderungen erfüllen wie Aufnahme des Ist-Zustandes von Gebäudehülle und Heizung, eine energetische Schwachstellenanalyse und Alternativen zur energetischen Verbesserung unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien. Dazu kommen eine Kostenabschätzung mit Wirt-schaftlichkeitsrechnung, die Darstellung von Einsparpotenzialen und eine Fördermittelauskunft.<br /><br /><b>BSB-Tipp von Jörg Nowitzki, Bauherren- und Energieberater, Leipzig:</b><br />Da beide Förderprogramme von KfW und BAFA kombiniert werden können, sollten Bauherren bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie die Möglichkeiten einer unab-hängigen Beratung und Qualitätskontrolle nicht ungenutzt lassen. Vor allem, wenn diese jetzt mit relativ großzügigen finanziellen Unterstützungen gefördert werden.<br />Einzelheiten sind auf den Homepages der KfW unter Programmnummer 431 und der BAFA zu erfahren.]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Bauen in unsicheren Zeiten</title>
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			<description>Bauen in unsicheren ZeitenUngeachtet der Wirtschafts- und Finanzkrise: Auch in unsicheren Zeiten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Bauen in unsicheren Zeiten</b><br /><br />Ungeachtet der Wirtschafts- und Finanzkrise: Auch in unsicheren Zeiten stehen die eigenen vier Wände für Wohnqualität, Altersvorsorge, Unabhängigkeit und Wertbeständigkeit hoch im Kurs. Zwar muss jeder selbst entscheiden, ob er baut. Doch einige Faustregeln helfen, den Weg zum eigenen Heim sicherer zu machen.<br /><br /><b>Das Problem:&nbsp; Mogelpackungen und Zeitdruck widerstehen</b><br />Der Bau des eigenen Hauses ist meistens die größte private Investition im Leben. Diese wird umso sicherer, je gründlicher man sie vorbereitet. Zeitdruck ist dabei der schlechteste Ratgeber. Mit wem gebaut wird, muss jeder Bauherr letztlich selbst entscheiden. Doch sollte er sich über die Fachkompetenz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seines künftigen Vertragspartners gründlich informieren. Schon dessen Beratungsqualität sagt viel über die Seriosität aus. Für Hausangebote gilt: Billig ist nicht immer preiswert. Häufig werden aus werblichen „Billigpreisen“ teure Angebote, weil Leistungen unvollständig sind.<br /><br /><b>Worauf kommt es an?</b><br />Vorab selbst Vorstellungen zum eigenen Haus zu erarbeiten, lohnt sich. Welche Wohnfläche wird benötigt, welcher Grundriss, welche Bauweise bevorzugt? Sind Eigenleistungen möglich? Welche Sonderwünsche habe ich? Wie viel darf das Haus maximal kosten? Clevere Bauherren übergeben potenziellen Baupartnern eine Beschreibung für das gewünschte Hausangebot. Liegt es vor, muss der Bau- und Leistungsbeschreibung besonderes Augenmerk gelten, denn sie offenbart, was man wirklich für sein Geld bekommt.&nbsp; Je konkreter Leistungsumfang, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie der Ausstattungsgrad beschrieben sind, umso geringer ist das Risiko. Deshalb sollte dieses Herzstück des Bauvertrages gründlich geprüft und über Leistungsumfang, Qualitätsstandards und Kosten konsequent verhandelt werden.<br /><br /><b>Vorsicht: Kosten im Griff behalten</b><br />Durch solide Planung behält man die Kosten im Griff. Erfasst werden müssen die Kosten für Grundstück und Erwerb ebenso wie die eigentlichen Baukosten, die für Außenanlagen, die Baunebenkosten und die für die Finanzierung.<br />Kreditraten müssen aus nachhaltigem Einkommen finanzierbar sein und sollten in der Regel die bisherige Mietbelastung nicht übersteigen. Durch langfristige Festzinsbindung sollte ein niedriger Zinssatz gesichert und zugleich Sondertilgung vereinbart werden, um Flexibilität zu ermöglichen. Es lohnt sich, Darlehensangebote verschiedener Kreditinstitute einzuholen und zu vergleichen. <br />Um das Kostenrisiko zu mindern, sollte vor Unterzeichnung des Bauvertrages zudem geprüft werden, ob die Kalkulation realistisch und marktgerecht ist. Inakzeptabel sind Zahlungspläne mit Vorauszahlungen. Sicherheit dagegen bietet das Prinzip Zahlung nach Baufortschritt und tatsächlich erbrachter mängelfreier Leistung.<br /><br /><b>Fehler vermeiden: Vertragsrisiko minimieren, Sicherheiten einbauen</b><br />Mit Vertragsgestaltung und Unterzeichnung entscheidet sich, wie der Bauherr seine Interessen durchsetzen kann. Deshalb muss der Vertragsgegenstand eindeutig definiert sein, Vertragspreis und Festpreisgarantie verbindlich vereinbart sowie Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung terminlich fixiert werden. Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sind ebenso festzulegen wie die förmliche Bauabnahme. Nicht zu vergessen ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei schuldhafter Überschreitung der Bauzeit.<br />Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, für die rechtzeitige Realisierung des Bauvorhabens ohne wesentliche Mängel Sicherheit zu leisten. Fünf Prozent der Bruttovertragssumme bei der ersten Abschlagszahlung können dafür vom Verbraucher einbehalten werden. Alternativ kann der Unternehmer eine Fertig-stellungsbürgschaft bzw. Fertigstellungsgarantieversicherung stellen. Sicherheits-leistungen vertraglich zu vereinbaren, schützt gegen das Risiko von Firmen-insolvenzen. Darauf ist in den Verhandlungen zu bestehen.<br /><br /><b>BSB-Tipp von Rainer Huhle, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes, Berlin:</b> Wer viel Geld investiert braucht Sicherheit. Gerade in unsicheren Zeiten sollte niemals ohne ausreichend Eigenkapital gebaut werden. Deshalb muss der Unterzeichnung eines Kreditvertrages kompetente Beratung und ein realistischer Kosten – und Finanzierungsplan vorausgehen. Vor Abschluss des Bauvertrages sollte jeder private Bauherr zudem unabhängige bautechnische und juristische Beratung suchen. Um sicher zu gehen, dass dann die Bauausführung fachgerecht und mängelfrei in der vereinbarten Zeit zum vereinbarten Festpreis erfolgt, ist eine baubegleitende Qualitätskontrolle zu empfehlen, wie sie der Bauherren-Schutzbund für seine Mitglieder anbietet.]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Der Firmen Check</title>
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			<description>Aktuell: Der Firmen-CheckNehme ich diese Firma oder jene? Tausende Hausanbieter präsentieren ihre...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Aktuell: Der Firmen-Check</b><br /><br />Nehme ich diese Firma oder jene? Tausende Hausanbieter präsentieren ihre Hausprogramme. Darunter sind renommierte Unternehmen, mit denen es sich lohnt zu bauen, aber auch manche Firma, die als Vertragspartner ungeeignet ist. Bauherren dürfen nicht blind vertrauen, sondern müssen gründlich prüfen. <br /><br /><b>Das Problem: Welche Firma ist seriös und leistungsfähig?</b><br />Gleich mit wem man baut: Jeder Bauherr muss sich ein konkretes Bild über den künftigen Vertragspartner verschaffen. Seriosität, Fachkompetenz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind ausschlaggebend. Zu fragen ist: Seit wann existiert die Firma? Welche Leistungen führt sie selbst aus? Welche Fachfirmen sind als Nachauftragnehmer beteiligt? Gibt es eine Referenzliste und können Referenzobjekte besichtigt werden? Ist die Preiskalkulation realistisch und marktgerecht? Wer ist der einbezogene bauvorlageberechtigte Architekt? Verfügen die Firmeninhaber über ausreichende Erfahrungen? Eine seriös arbeitende Firma wird keiner Frage ausweichen.<br /><b><br />Worauf kommt es an? Hausangebot gründlich prüfen</b><br />Bevor man sich vertraglich bindet, sollte auch das Hausangebot gründlich und ohne Zeitdruck geprüft werden. Empfehlenswert ist, mehrere Hausanbieter einzubeziehen. Von der Qualität des Angebots und der Beratung kann man bereits viel über die Seriosität einer Firma ablesen. Zu einem Hausangebot gehören als Mindeststandard ein detailliertes Preisangebot mit Mehrkosten für Sonderleistungen und Gutschriften für Eigenleistungen, die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung, Grundrisse mit Bemaßung und Angaben zur Wohnfläche sowie der Bauvertrag mit Zahlungsplan und allen Zusatzvereinbarungen. All diese Unterlagen benötigt auch die Bank zur Prüfung der Finanzierung. Werden sie verweigert oder unvollständig übergeben, sollte man sich einem anderen Anbieter zuwenden.<br /><b><br />Fehler vermeiden: Wirtschaftauskunft einholen</b><br />Günstig ist, beim Firmen-Check des ins Auge gefassten Baupartners auch eine Wirtschaftsauskunft einzuholen. Beides wird vom Bauherren-Schutzbund für seine <br /><br />Mitglieder angeboten. Eine komplette Wirtschaftsauskunft ermöglicht über veröffentlichte Bilanzdaten hinaus eine Bonitätsbewertung des potenziellen Vertragspartners. Neben Informationen zu Rechtsform, Entwicklung des Unternehmens, Gesellschaftern und Geschäftsführung ist die Darstellung des Geschäftsfeldes, des Umsatzes und der Personalstruktur von Bedeutung. Schließlich enthält die Auskunft eine Bewertung der Bankbeziehungen mit Krediturteil und informiert über Inkasso-Verfahren, Insolvenzanträge, Insolvenzverfahren und eidesstattliche Versicherungen. Weil die Einschätzung eines Unternehmens Spezialkenntnisse erfordert, umfasst das Serviceangebot auch die Beratung durch unabhängige BSB-Bauherrenberater.<br /><br /><b>Achtung: Über Bauvertrag hart verhandeln</b><br />Es lohnt sich, Bauvertrag, Bau- und Leistungsbeschreibung und Preiskalkulation gründlich zu prüfen. Dem künftigen Vertragspartner sollten vorab schriftlich Verhandlungswünsche übermittelt und dazu verbindliche Stellungnahmen abgefordert werden. Wichtig: Nie unter Zeitdruck verhandeln! Eine gründliche Vorbereitung auf die Vertragsverhandlungen zahlt sich aus. Falls die Bonität eines Hausanbieters nicht ausreichend gut ist - aber man trotzdem mit ihm bauen möchte - so muss besonders über Sicherheitsleistungen verhandelt und die Angemessenheit des Vertragspreises und des Zahlungsplans geprüft werden. Bei Generalunternehmern, die nur ein Teil der Leistungen selbst erbringen, sollte man sich eine Liste der beteiligten Fachfirmen vorlegen lassen. Das gilt erst recht für Generalübernehmer, die alle Leistungen an Nachunternehmer vergeben.<br /><br /><b>BSB-Tipp von Rainer Huhle, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V., </b>Berlin: Die Entscheidung, mit wem gebaut wird, kann Bauherren niemand abnehmen. Doch sie sollten sich dafür größtmögliche Sicherheit verschaffen und fachliche Unterstützung holen, wie sie der BSB mit seinem Firmen-Check samt Wirtschaftsauskunft bietet. Blindes Vertrauen ist bei einer solch großen Investition wie einem Hausbau unangebracht. Im eigenen Interesse sollten Verträge erst unterschrieben werden, wenn der künftige Baupartner den Firmen-Check bestanden hat, alle Fragen zum Bauvertrag bis ins Detail geklärt und Finanzierungsfragen gelöst sind.<b><br /></b>]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 Oct 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Grunderwerbsteuer</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/newsletter/bauen_und_wohnen/newsletter_einzelseite/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=155&#38;cHash=6131350d84c4897c2487d43ff9b71ad6</link>
			<description>Aktuell:  Verstößt Grunderwerbsteuer auf Bauleistungen gegen EU-Recht?Grunderwerbsteuer wird...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Aktuell:&nbsp; Verstößt Grunderwerbsteuer auf Bauleistungen gegen EU-Recht?</b><br /><br />Grunderwerbsteuer wird in Deutschland häufig auch auf&nbsp; Bauleistungen erhoben. Der Europäische Gerichtshof prüft diesen &quot; nationalen Belastungscocktail&quot;. Erwartet wird eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher.<br /><br /><b>Das Problem: Grunderwerbsteuer muss doppelt entrichtet werden </b><br />Das ist übliche Praxis: Ein Bauherr erwirbt ein Grundstück und beauftragt zu einem späteren Zeitpunkt ein Unternehmen, auf diesem Grund und Boden eine Immobilie zu errichten. Oder er beabsichtigt ein Grundstück zu erwerben, beauftragt bereits das Unternehmen und kauft die Immobilie danach. In diesen Fällen haben die Finanzämter regelmäßig Grunderwerbsteuer auf den Anschaffungspreis des Grundstücks und die Kosten für die Bauerrichtung berechnet. <br />Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3,5%. Die Grund- und Bodenkosten sind in der Regel deutlich geringer als die Kosten für die Herstellung des Gebäudes, so dass durch die Erhebung der Grunderwerbsteuer auch auf die Baukosten eine deutliche Mehrbelastung des Bauherrn eintritt. <br /><b><br />Was wird überprüft?</b><br />In einer aktuellen Entscheidung hat das Niedersächsische Finanzgericht nunmehr Bedenken hinsichtlich dieser Verfahrensweise durch die Finanzbehörden erhoben und diesen Vorgang dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft zur Ent-scheidung vorgelegt. <br />Dabei weist das Finanzgericht auf den interessanten Gesichtspunkt hin, dass im Bereich der Europäischen Gemeinschaft&nbsp; ein sogenanntes Mehrfachbelastungsverbot&nbsp; nach Artikel 401 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie gilt.<br /><br /><b>Das sagt der Europäische Gerichtshof: keine Grunderwerbsteuer, wenn Mehr-wertsteuer zu zahlen ist</b><br />Der Europäische Gerichtshof vertrat bereits in der Vergangenheit die Auffassung, dass für Bauleistungen keine Grunderwerbsteuer verlangt werden könne, wenn der Bauherr ein Verbraucher ist und&nbsp; darauf bereits Umsatzsteuer zahlen müsse. <br /><br />Da Bauleistungen von Unternehmen in der Regel jeweils mit Umsatzsteuer abge-rechnet werden, meint der Europäische Gerichtshof: Es darf keine Grund-erwerbsteuer auf die Bauleistungen verlangt werden, wenn dafür bereits Mehrwertsteuer berechnet wird! Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Kauf des Grundstückes und die Bebauung in einem Vertrag einheitlich geregelt worden sind. In allen Fällen, in denen beides auseinander fällt, darf keine Grunderwerbsteuer für Bauleistungen erlangt werden. <br /><br /><b>Das ist zu beachten: Bundesfinanzhof hält doppelte steuerliche Belastung für gerechtfertigt</b> <br />Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, vertritt eine gegenteilige Auffassung. Er hält es für gerechtfertigt, dass ein Bauherr auf den Grund-stückserwerb Grunderwerbsteuer zahlt, die Bauleistungen mit Mehrwertsteuer bezahlt und auf all das noch einmal Grunderwerbsteuer entrichtet. <br />Nunmehr hatte das Niedersächsische Finanzgericht den Mut, diese einzigartige Praxis deutscher Finanzgerichtsbarkeit dem Europäischen Gerichtshof zur Ent-scheidung vorzulegen, damit dieser - so wörtlich - &quot; nationale Belastungscocktail&quot; durch den Europäischen Gerichtshof geprüft werde. <br /><br /><b>BSB-Kommentar von Vertrauensanwalt Peter Mauel, Leverkusen:</b> Es spricht vieles dafür, dass der Europäische Gerichtshof auf die Vorlage durch das Niedersächsische Finanzgericht die derzeitigen Regelungen in Deutschland für unwirksam erklären wird. Das wäre ein großer Fortschritt für den Verbraucher, immerhin geht es um 3,5% der Baukosten. Jeder Bauherr sollte diese ausstehende Entscheidung verfolgen und seine Situation prüfen. Er sollte sich ggf. mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, einen Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid einzulegen.]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<title>Was steht im Energieausweis?</title>
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			<description>Was steht im Energieausweiß?Ein altes Haus zum Verlieben! Doch kein Erwerb mehr ohne...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Was steht im Energieausweiß?</b><br /><br />Ein altes Haus zum Verlieben! Doch kein Erwerb mehr ohne Energieausweis! Ab Juli 2008 wird der Nachweis über den energetischen Zustand einer Immobilie schrittweise Pflicht, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Der Gesetzgeber ermöglicht mit dem Bedarfs- oder dem Verbrauchsausweis potenziellen Erwerbern und Mietern den Vergleich von Immobilien hinsichtlich ihres Wertes, ihres Sanierungsbedarfs und zu erwartender Energiekosten. <br /><br /><b>Das Problem: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis</b><br />Erstmalig wird der Energieausweis zum 1. Juli 2008 für Wohngebäude verpflichtend, die vor 1965 entstanden. Danach gebaute Häuser brauchen ihn zu Jahresbeginn 2009. Nichtwohn- gebäude müssen ihn ab 1. Juli 2009 vorweisen.<br />Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutz- ordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis. Wurden diese Gebäude vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet, ist ab dem 1. Oktober 2008 der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Bis zum 30. September 2008 besteht Wahlfreiheit. Entsprach das Gebäude bei der Baufertigstellung bereits dem energetischen Stand der ersten Wärmeschutz- verordnung von 1977 oder wurde es durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht, kann ebenfalls zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis gewählt werden. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten dürfen unabhängig vom Baujahr beide Arten des Ausweises erstellt werden. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre, sofern keine Änderungen am Objekt erfolgten.<br /><br /><b>Worauf kommt es an? </b><br />Potenzielle Käufer-, Miet- oder Pachtinteressenten sollen energetische Daten ihres ins Auge gefassten Objektes mit ähnlichen vergleichen können. Dabei stehen der Sanierungs-bedarf und zu erwartende Energiekosten im Mittelpunkt. Die Vergleichsmöglichkeit erfolgt über einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfskennwert. Demzufolge ist die Berechnungsbasis verbrauchs- oder bedarfsbezogen.<br />Für den Bedarfsausweis wird dabei die Gebäudehülle mit ihren bauphysikalischen Eigenschaften erfasst - mit Fassade, Bodenplatte, Kellerdecke, Dach, Fenstern und Türen, dazu Heizungs- und Anlagentechnik. Auf dem Niveau eines Neubaus gemäß Energieeinsparverordnung werden ein maximal zulässiger Primärenergiebedarf und ein maximal zulässiger Transmissionswärmeverlust ermittelt, mit dem die Ist-Werte verglichen werden. <br />Sind Wärmeverluste zu hoch und wird der zulässige Primärenergiebedarf überschritten, werden anhand eines theoretischen Sanierungsbedarfs Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen. Eine Farbskala im Energieausweis erlaubt, Gebäudequalität und zu erwartende Energiekosten abzuschätzen.<br />Dem Verbrauchsausweis dagegen liegt der tatsächliche Verbrauch für Heizenergie und Trinkwassererwärmung aus drei zurückliegenden Jahren zugrunde - bezogen auf die beheizte Gebäudenutzfläche. Bereinigt um Klimakorrekturkoeffizienten können Daten mit ähnlichen Gebäuden verglichen werden. Allerdings ist der Vergleich eingeschränkt, weil die Werte vom individuellen Verhalten der Nutzer beeinflusst werden.<br /><br /><b>Darauf ist zu achten: der richtige Ausweis für die eigenen Pläne </b><br />Welcher Energieausweis der richtige ist, hängt von Sanierungsplänen der künftigen Nutzer, vom Immobilienwert und dem Kaufangebot ab. Käufer, die eine energetische Sanierung planen, sollten sich vom Verkäufer einen Bedarfsausweis vorlegen lassen. Die darin unterbreiteten Modernisierungsvorschläge erlauben eine erste energetische Einschätzung der Immobilie. Das kann sich positiv auf Preisverhandlungen auswirken.<br />Da sich mit dem Bedarfsausweis die zu erwartenden Energiekosten am neutralsten bewerten lassen, sollten auch Mieter, die ihre Betriebskosten selbst zu bestreiten haben, diese Möglichkeit zur Diskussion nutzen. Aus einem verbrauchsbedingten Ausweis dagegen lassen sich weniger schlüssige Aussagen zum energetischen Zustand und den zu erwartenden Energiekosten ableiten, da der Verbrauch an Heizwärme und warmen Wasser bei jedem Wohnungsnutzer unterschiedlich ist und zudem stark schwanken kann.<br /><br /><b>Fehler vermeiden: unabhängige Beratung nutzen</b><br />Für eine möglichst objektive Einschätzung sollte ein unabhängiger Energieberater zu Rate gezogen werden, der eine Analyse des Ist-Zustandes vornimmt und alternative Sanierungs-maßnahmen samt Fördermöglichkeiten berechnet. Diese Energiesparberatung wird auch über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Auf dem Markt der Energiedienstleistungen sollte jedoch genau geschaut werden, wer diese Beratung anbietet. Nicht alle arbeiten unabhängig.<br /><br /><b>BSB-Tipp von Energieberaterin Birgitt Strittmatter, Servicepartnerin des BSB (Achim/Niedersachsen):</b> Zwar ist für bestehende Miet- und Eigentumsverhältnisse ein Energieausweis nicht erforderlich. Bei jeder Veränderung aber wird er verbindlich. Mieter oder Käufer können auf jeden Fall seine Vorlage fordern. Eigentümer eines vor 1978 errichteten Gebäudes, die noch zwischen den Varianten eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises wählen wollen, sind gut beraten, ihn noch vor dem 1. Oktober dieses Jahres ausstellen zu lassen. <br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 11 Jun 2008 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<title>Das Bad seniorengerecht planen</title>
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			<description>Aktuell: Das Bad seniorengerecht planenDie Altersgruppe 60plus ist in der Regel alles andere als...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Aktuell: Das Bad seniorengerecht planen</b><br /><br />Die Altersgruppe 60plus ist in der Regel alles andere als gebrechlich, sondern aktiv und lebensbejahend. Wellness daheim ist dabei angesagt. Das in die Jahre gekommene Bad &quot; genießergerecht&quot; und dennoch zukunftsorientiert zu sanieren, bringt Lebensqualität. Bei guter Planung können viele Wünsche verwirklicht werden.<br /><br /><b>Man wird nicht jünger! Wer klug ist, baut vor!</b><br />Wer eine Wohnung oder ein eigenes Haus hat und es sich leisten kann, wird sein in die Jahre gekommenes Bad noch einmal sanieren wollen. Die aktiven &quot;Senioren&quot; sind sich darüber im Klaren, dass es mit der Zeit und dem zunehmenden Alter zu Einschränkungen kommen wird. Das wollen sie bei der Planung berücksichtigt haben. Die individuellen Bedürfnisse sind stets die Grundlage einer guten Planung. Im Laufe des Lebens hat jeder Vorlieben und Gewohnheiten entwickelt, auf die er im Alter nicht verzichten möchte, wenn er nicht dazu gezwungen ist. Wer zum Beispiel den Genuss eines warmen Wannenbades liebt, wird sich nicht mit einem reinen barrierefreien Duschbad anfreunden können. Welche Hilfsmittel müssen bereits eingebaut oder zumindest so geplant werden, dass sie ohne weiteres nachgerüstet werden können? Bei guter Planung kann auf viele Eventualitäten reagiert werden.<br /><br /><b>Worauf kommt es an? </b><br />Sowohl auf das Gesamtkonzept als auch die Details.<br />Verminderte Beweglichkeit macht früher oder später fast jedem zu schaffen. Hier helfen Haltegriffe an der Badewanne, der Dusche, am WC. Diese können als Klappgriffe ausgebildet werden, so dass sie nicht stören, wenn sie nicht gebraucht werden.<br />Wichtig ist, sie stabil und fest zu montieren. Bei Trockenbauwänden oder Vorwand-installationen ist in der Unterkonstruktion unbedingt eine tragfähige Befestigungs-möglichkeit vorzusehen. <br />Sitzmöglichkeiten im Bad erleichtern die Körperpflege, wenn das Stehen anstrengend wird. Das mindeste ist der Platz für einen Hocker. Das Waschbecken sollte frei hängen und nicht mit einem Unterschrank verbaut werden, damit man sich mit einem Stuhl davor setzen kann. Sehr schön ist eine gemauerte und geflieste Sitzbank. Das ist möglich bei einer stufenlosen Dusche, die entweder über einen Gully im Boden entwässert wird, oder eine flache, auf Bodenniveau eingelassene Duschtasse hat.<br />&nbsp;<br /><b>Machen Sie sich das Leben einfacher!</b><br />Die Badwanne kann tiefer oder auf ein Podest gesetzt werden, sodass ein Einsteigen erleichtert wird. Für eine Rutschhemmung in der Wanne ist zu sorgen und der Haltegriff ist unentbehrlich. Es gibt Badewannen mit Türen als Einstiegshilfe. Auch ein schwenkbarer Sitz zum Übersetzen in die Wanne ist eine Möglichkeit. Es muss also niemand auf das angenehme Wannenbad verzichten. Der zunehmenden Unsicherheit beim Gehen ist mit rutschhemmenden Bodenfliesen, Badewannen- und Duschwannen-Oberflächen Rechnung zu tragen. <br />Der Einbau einer Fußbodenheizung bringt viele Vorteile mit sich. Der Boden ist warm und macht eine Badematte, die wegrutschen kann, unnötig. Spritzwasser verdunstet schneller. Bei Sanierungen ist das Nachrüsten einer Fußbodenheizung schwierig, aber oft findet sich auch hier eine Lösung. Für kleine Flächen kann eine elektrische Bodentemperierung vorgesehen werden, die jedoch als komplette Heizung wegen der hohen Stromkosten nicht zu empfehlen ist.<br />Ein Phänomen des Alterns ist das Nachlassen der Sehkraft. Optimal ist ein Bad mit Tageslicht. Ein Fenster sollte aber gut zugänglich sein und&nbsp; nicht über der Badewanne liegen. Sofern es kein Tageslicht gibt, ist eine gute künstliche Beleuchtung vorzusehen. Leuchtstoffröhren, die erst mit Verzögerung anspringen sind als primäre Raumbeleuchtung nicht geeignet. Zusätzlich ist für eine gute Ausleuchtung des Spiegels zu sorgen. Der Spiegel selbst sollte ausreichend groß sein und so tief hängen, dass man sich auch im Sitzen noch betrachten kann. Nicht nur für die tägliche Schönheitspflege ist er unverzichtbar, er ist auch ein wichtig, um Haut und den Körper auf Veränderungen hin zu betrachten.<br /><br /><b>Fehler vermeiden: Türen nach außen, Duschvorhang statt Ganzglas-Abtrennungen!</b><br />Die Tür zum Bad muss ausreichend breit sein - mindestens 80 cm lichtes Durchgangsmaß sind empfehlenswert - und sollte nach außen öffnen. Für den Fall, dass jemand im Bad stürzt und nicht mehr aufstehen kann, lässt sie sich&nbsp; in jedem Fall öffnen.<br />Platz sparend und praktisch ist der Einbau einer Schiebetüre. <br />Ganzglas-Duschabtrennungen sind zwar optisch attraktiv, aber nicht unbedingt funktional. Mit einem Vorhang erreicht man eine weit größere Öffnung, eine Hilfsperson kann leichter arbeiten. Das Thema Unterstützung bei der Körperpflege sollte nicht unterschätzt werden. Zudem sind Glastüren und Wände nur schön, wenn sie nicht mit verkalkten Wasserspritzern übersät sind. Das erfordert im Grunde nach jedem Gebrauch die Reinigung - auch ein Problem im Alter!<br /><br /><b>BSB-Tipp von Bauherrenberaterin Dipl.-Ing. Architektin Renate Schulz, München: </b><br />Alles, was bei einer Sanierung - oder auch einem Neubau - gleich eingeplant und fachgerecht ausgeführt wird, macht teure Nachrüstungen überflüssig. Das seniorengerechte Bad ist dann gelungen, wenn es funktionale und ästhetische Anforderungen so erfüllt, dass sich die Nutzer darin auch mit wachsendem Alter und eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wohl fühlen. Deshalb sollten für Planung und Ausführung auf jeden Fall ausgewiesene Experten zu Rate gezogen werden.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Jul 2007 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<title>Schwarzarbeit und Bauherrenrisiko</title>
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			<description>Aktuell: Schwarzarbeit und BauherrenrisikoSuper! Wir haben Handwerker gefunden, die für unser Haus...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Aktuell: Schwarzarbeit und Bauherrenrisiko</b><br /><br />Super! Wir haben Handwerker gefunden, die für unser Haus alles machen. Zwar ohne Rechnung - aber dafür billig. Und wir sparen die Mehrwertsteuer!<br />Vorsicht: Bei der Freude über günstige Schwarzarbeit wird deren Risiko gern vergessen.<br /><br /><b>Das Problem: Haftungsfragen und Strafbarkeit werden ignoriert</b><br />Angebote von Dienstleistungen, für die man keine ortsüblichen Handwerkerlöhne zu bezahlen braucht und die Mehrwertsteuer spart, werden gern in Anspruch genommen. Vor allem, wenn das Budget für den Bau oder die Modernisierung der eigenen vier Wände begrenzt ist. Ausgeblendet wird dabei oft, dass vermeintlichen Einsparungen erhebliche Risiken gegenüberstehen. Denn wer Schwarzarbeit in Auftrag gibt, haftet gegenüber dem Unfallversicherungsträger und begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen bestraft werden kann.<br />Auch der schwarzarbeitende Handwerker macht sich strafbar. Denn für all das, was ein regulärer Handwerksbetrieb verantworten muss - u.a. Mängelfreiheit, Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik und Gewährleistung - hat er nicht gerade zu stehen. Er umgeht auf diesem Wege die gesetzliche Haftung. <br /><b><br />Die Folgen: Gute Qualität ist nicht garantiert</b><br />Natürlich hofft der Auftraggeber, vom Schwarzarbeiter die gleiche Leistung wie vom Handwerksbetrieb zu bekommen, nur eben billiger. Das kann klappen, muss aber nicht. Oft fehlt es an der Qualifikation oder der Kompetenz, um den Auftrag fachgerecht auszuführen. Um Kosten zu sparen, wird bei Materialien häufig auf so genannte &quot; Schnäppchenangebote&quot; zurückgegriffen, ohne auf Qualität und Eignung zu achten.<br />Da der Ausführende keine Gewährleistung übernimmt, sind ihm Haltbarkeit und Gebrauchswert oft gleichgültig. Er macht es so, wie er es für gut befindet - und richtet sich nicht immer nach den Erwartungen der Bauherren.<br />So hält beispielsweise eine Fassade bei fachgemäßer handwerklicher Fertigung und unter Einsatz hochwertiger Materialien bis zu 30 Jahren. Werden unbekannte oder minderwertige Stoffe verwendet, kann sich schon nach wenigen Jahren eine Reparatur oder Erneuerung notwendig machen, die teuer zu Buche schlägt.<br /><br /><b>Die Risiken: fachgerechte Leistung nicht einklagbar, Geldeinbehalt nicht möglich</b><br />Mit dem Auftrag an schwarz Arbeitende geben Bauherren auch den Trumpf aus der Hand, für nicht wunschgemäß erbrachte oder mangelhaft ausgeführte Leistungen Geld zurück-zubehalten oder den Gesamtpreis zu reduzieren. <br />&nbsp;<br />Schwarzarbeit wird in der Regel cash auf die Hand bezahlt - und das sofort. Eine Qualitätsprüfung und vertragsgemäße Nachbesserung wie bei einem regulär beauftragten Unternehmen finden nicht statt. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht. Es fehlt an der vertraglichen Basis. Da sich bei einem Schwarzauftrag der Besteller mitschuldig gemacht hat, kann er sein Recht auch nicht einklagen. Er ist angreifbar. Denn möglicherweise&nbsp; schreckt der Beauftragte nicht davor zurück, mit drastischen Mitteln sein Geld auch bei mangelhafter Ausführung in vollem Umfang abzukassieren. <br /><br /><b>BSB-Tipp von Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund e.V.:</b><br />Hände weg von Schwarzarbeit. Rechnen Sie und bedenken Sie die Folgen. Die Risiken sind nicht unerheblich. Besser, Sie holen Sich für Ihr Bauvorhaben mehrere Angebote seriöser Handwerksfirmen ein, vergleichen und entscheiden auf dieser Basis. Beachten Sie auch, dass es ab diesem Jahr möglich ist, für Renovierungs-, Erhaltungs- und&nbsp; Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten 20 % der Arbeitskosten regulär beauftragter Handwerksunternehmen bis zu einer Höhe von 600 Euro steuerlich geltend zu machen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 02 Jul 2007 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<title>Wann ist ein Wertgutachten etwas wert?</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/newsletter/bauen_und_wohnen/newsletter_einzelseite/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=126&#38;cHash=c4174346211f05397263bcd79f1f052f</link>
			<description>Aktuell: Wann ist ein Wertgutachten etwas wert?Zu teuer! Zu billig! Was darf, was sollte die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Aktuell: Wann ist ein Wertgutachten etwas wert?</b><br /><br />Zu teuer! Zu billig! Was darf, was sollte die Immobilie kosten? Käufer und Verkäufer haben da durchaus unterschiedliche Interessen. Damit sie auf einen Nenner kommen, wird oft ein Wertgutachten in Auftrag gegeben. Doch wann lohnt sich die Geldausgabe für einen Gutachter?<br /><b><br />Das Problem: Fundierter Überblick ohne Parteilichkeit</b><br />Ein Gutachten bietet einen fundierten Überblick über die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Grundstücks und basiert auf umfangreichen Informationen, die sonst nicht oder nur mit großem Aufwand zu beschaffen sind. Wer allerdings dann mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, sollte sich davor hüten, ein derartiges Privatgutachten vorschnell als &quot; Parteiengutachten&quot; abzuwerten. Zwar wird der Sachverständige in der Regel von einer Partei - entweder dem potenziellen Erwerber oder dem Veräußerer - beauftragt, was aber nicht bedeutet, dass der Auftraggeber das Ergebnis gleich &quot;mitbestellt&quot;. <br />Der Nichtfachmann hat durchaus Möglichkeiten zu beurteilen, wann sich die Geldausgabe für ein Gutachten lohnt und welchen Beitrag er selber dafür leisten muss. Kriterium ist ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis. In der Regel werden Wertermittlungen nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Bei einem bei einem Verkehrswert von 300.000 Euro beträgt das Honorar beispielsweise 1.187 Euro. Genauso wichtig ist aber, die Zielstellung des Gutachtens genau zu definieren und einen angemessenen Zeitraum für die Erarbeitung zu vereinbaren.<br /><br /><b>Worauf kommt es an?</b><br />Jeder ist gut beraten, vor der Auftragsvergabe die Fachkompetenz zu überprüfen, denn die Bezeichnung &quot; Gutachter&quot; ist nicht geschützt. Zu erfragen wäre, ob der Gutachter ein einschlägiges Hochschulstudium in den Bereichen Vermessungswesen, Bauingenieurwesen, Architektur oder Wirtschaftswissenschaften nachweisen kann und über langjährige Berufserfahrung verfügt. Sachkundig und erfahren sind zum Beispiel Mitglieder eines Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Kompetenz und Professionalität in der Immobilienbranche sowie hohe ethische Standards haben die Sachverständigen durch das Ablegen einer praxisbezogenen Prüfung nachgewiesen (Chartered Surveyors - MRICS oder FRICS).<br />Erfahrungsgemäß ist die Wahl eines Gutachters nach diesen Kriterien effektiver als die Suche unter Rubriken wie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (nur in Deutschland), zertifizierter oder freier Sachverständiger, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (in Deutschland, aber nicht in Bayern) und ähnlichem.<br /><br /><b>Darauf ist zu achten: nachvollziehbare eindeutige Informationen</b><br />Ein Gutachten ist wertlos, wenn es nicht nachvollziehbar ist. Kriterien dafür sind unter anderem die Eindeutigkeit der Formulierungen, Folgerichtigkeit und Sachlichkeit der Begründungen sowie Widerspruchsfreiheit in der Argumentation. Bereits vor langer Zeit hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Gutachten für Nichtfachleute verständlich sein muss. Das erfordert neben sachlich logischer Gliederung und präziser Formulierung auch die Visualisierung von Sachverhalten mit Abbildungen, Plänen oder Fotos. Gerade an letzteren ist schnell festzustellen, ob der Gutachter zeitgemäß arbeitet. Digitale Bildverarbeitung überzeugt mehr als in das Gutachten geklebte Bilder.<br /><br /><b>Fehler erkennen: unvollständige Angaben, missachtete Vorschriften</b><br />Ein nicht nachprüfbares Gutachten gilt als unrichtig und unbillig. Ein fachkompetent erstattetes Gutachten muss die vollständigen Angaben aller Informationsquellen, die komplette Darstellung der Untersuchungen sowie die Dokumentation aller ermittelten Daten enthalten und über das Wertermittlungsverfahren informieren. So ist eine exakte Grundstückbeschreibung mit Lage, Umgebung, Erschließung, tatsächlicher und zulässiger Nutzung notwendig. Die Baubeschreibung sollte mit Bauweise, Bauzustand und Außenanlagen vollständig sein. Zur Wertermittlung gehören Bodenrichtwert und Bodenwert, Vergleichspreise und Ertragswerte.<br />Ohne Beachtung der einschlägigen Vorschriften gilt ein Gutachten zudem als unsachgemäß erstattet. Entsprechend der Wertermittlungsverordnung müssen auch die sachgerechte Wahl des Wertermittlungsverfahrens und Begründungen nachvollziehbar sein. Darüber hinaus muss das Gutachten plausible Beschreibungen für wertbeeinflussende Faktoren und Ableitungen des Verkehrswertes enthalten.<br /><br /><b>BSB-Tipp von Prof. Dr. Horst Borgmann (FRICS), Fördermitglied des Bauherren-Schutzbund e.V., Professor für Landmanagement, TU Berlin: </b><br />Wenn der Kaufpreis der Immobilie aufgrund einer Wertermittlung gemindert wird, hat sich das Gutachten für die Erwerber gelohnt. Dann zahlt sich auch die eigene Investition in gründliche Vorbereitung und Prüfung aus. Bei nachgebendem Grundstücksmarkt ist die Aktualisierung eines älteren Gutachtens für den Käufer ebenfalls von finanziellem Vorteil.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Newsletter Bauen-Wohnen</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 07 Apr 2007 00:00:00 +0200</pubDate>
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