<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>BSB Pressemitteilungen</title>
		<link>http://www.bsb-ev.de/</link>
		<description>Aktuelle Pressemitteilungen des Bauherren Schutzbundes</description>
		<language>de</language>
		<image>
			<title>BSB Pressemitteilungen</title>
			<url>http://www.bsb-ev.de/fileadmin/templates/bsb_templates/img/logo.png</url>
			<link>http://www.bsb-ev.de/</link>
			<width>106</width>
			<height>108</height>
			<description>Aktuelle Pressemitteilungen des Bauherren Schutzbundes</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Wed, 04 Apr 2012 00:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>BSB-Umfrage zu Eigenleistungen beim privaten Hausbau</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=422&#38;cHash=3eb258757ccb72992667c93ae20babd3</link>
			<description>BSB-Umfrage zu Eigenleistungen beim privaten HausbauMuskelhypothek am Bau
Beim eigenen Hausbau...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>BSB-Umfrage zu Eigenleistungen beim privaten Hausbau<br /></b><b>Muskelhypothek am Bau</b>
<b>Beim eigenen Hausbau selbst mit Hand anzulegen, ist für viele Bauherren selbstverständlich. In einer aktuellen online-Befragung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) gaben 500 private Bauherren Auskunft über Beweggründe, Art und Umfang der Eigenleistungen</b>. 
Danach steht für 96 Prozent die Kostenersparnis an vorderster Stelle, gefolgt vom Spaß, am eigenen Haus mit zubauen, den die Hälfte der Befragten nannte. 36 Prozent wollen durch Eigenleistungen zu geringes Eigenkapital ausgleichen, um die Finanzierung zu ermöglichen und 16 Prozent freuen sich, berufliche Kenntnisse zu nutzen.
Was sich Bauherren, helfende Familienmitglieder und Freunde zutrauen, sind vor allem Ausbauarbeiten und die Gestaltung von Außenanlagen. Dabei liegt Malern und Tapezieren mit 93 Prozent vorn, gefolgt von der Gestaltung von Außenanlagen, die zu 79 Prozent genannt wurden. Selbst Fußbodenbelag zu verlegen, gaben 65 Prozent an, und ein gutes Drittel flieste selbst. Rund 30 Prozent der Umfrageteilnehmer offenbarte, Trockenbauarbeiten zu übernehmen, an Sanitärinstallationen wagten sich 17 Prozent. 
Der Wertumfang der Eigenleistungen erreicht bei der guten Hälfte der Befragten maximal 10 000 Euro, 22 Prozent geben etwa 15 000 Euro an und neun Prozent wollen etwa 25 000 Euro erreichen. Immerhin 13 Prozent jedoch verweisen auf &nbsp;mehr als 25 000 Euro.<br />Bei der Frage, was realistisch ist und wo sich Bauherren eventuell übernehmen, empfiehlt der BSB, solche Gewerke zu bevorzugen, die einen hohen Lohn- und geringen Materialanteil enthalten. Lohnkosten sind teuer und schlagen in vollem Umfang für die Bauherren zu Buche. Kritisch sind die eigenen handwerklichen Fähigkeiten einzuschätzen. Deshalb sollten von Spezialgewerken besser die Finger gelassen werden, es sei denn, man hat selbst die notwendige fachliche Qualifikation. 
Einem besonderen – auch finanziellen -&nbsp; Risiko, so warnt die Verbraucherschutzorganisation, setzen sich private Bauherren aus, wenn sie Arbeiten übernehmen, die spezielle Kenntnis von Bauvorschriften und Regelwerken erfordern. Oft sind dann teure Nacharbeiten notwendig, der Bauablauf verzögert sich. Einige Gewerke – wie zum Beispiel Heizungs- und Elektroinstallation – gehören in die Hand spezieller Fachfirmen.
Eigenleistungen sind in jedem Fall gründlich zu planen, der Arbeitsaufwand wird oft unterschätzt. Der BSB rät, auch hier Realismus walten zu lassen. Etwa 1000 Stunden Muskelhypothek bei einjähriger Bauzeit zu veranschlagen, bedeutet wöchentlich ca. 25 Stunden zu erbringen. Wenn nur Wochenenden oder der Urlaub zur Verfügung stehen, ist das eine hohe Belastung.
Um Vertragssicherheit zu bekommen und das Kostenrisiko minimal zu halten, sind schon im Bauvertrag Eigenleistungen eindeutig zu definieren und dafür Gutschriften festzuschreiben. Die Erfahrungen der vom BSB betreuten Mitglieder zeigen, dass Banken die Muskelhypothek honorieren. Eigenleistungen zählen zum Eigenkapital und senken den Kreditbedarf. Günstigere Zinskonditionen können verhandelt werden. 
Eigenleistungen, so ein Fazit der Verbraucherschutzorganisation, sind zu empfehlen, wenn sie gut und realistisch geplant sind, den eigenen Fähigkeiten und dem persönlichen Zeitbudget entsprechen. Wie die online Umfrage zeigt, sind sie für viele Bauherren ein wichtiges Unterpfand, den Traum vom eigenen Haus zu realisieren. Der Ratgeber des BSB &quot;Spaß am Bauen – Tipps für Eigenleistungen&quot; steht im Internet als kostenloser Download zur Verfügung.
<link http://www.bsb-ev.de/>www.bsb-ev.de</link>&nbsp; <br />Berlin, 04.04.2012 ]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2012</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2012-04-Pressemitteilung_Muskelhypothek_am_Bau.doc" length ="62464" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2012-04-Pressemitteilung_Muskelhypothek_am_Bau.pdf" length ="22601" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Ohne qualitätsvolles Bauen verpuffen energetische Effekte</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=421&#38;cHash=6b58df38e10a5dd4e2147695369bd00a</link>
			<description>Ohne qualitätsvolles Bauen verpuffen energetische Effekte
Aktuelle Gemeinschaftsstudie von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Ohne qualitätsvolles Bauen verpuffen energetische Effekte</b>
<b>Aktuelle Gemeinschaftsstudie von Bauherren-Schutzbund e.V. und Institut für Bauforschung e.V. Hannover deckt Schadenpotenziale und Mängelkosten beim energetischen Bauen und Modernisieren auf</b>
<ul><li>Wachsendes Engagement privater Bauherren für Energieeffizienz</li><li>Anzahl und Umfang der Schäden bei energetischer Modernisierung nehmen zu</li><li>Kostenträchtige Fehlerquellen in Planung und Ausführung von Wärmedämmung, Luftdichtheit und Anlagentechnik</li><li>Energieeffizienz sensibler Bereich der Bauqualität</li><li>Qualitätskontrollen bei energetischem Bauen unverzichtbar</li></ul>
Private Bauherren engagieren sich zunehmend für Energieeffizienz beim Bauen und Modernisieren. Schwerpunkte liegen neben klimapolitischen Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung und damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen im persönlichen Wunsch nach Energiekosteneinsparung, Wertsteigerung, Schadenfreiheit und Wohnkomfortverbesserung der eigenen Immobilie.
Allerdings zeigen Erfahrungen aus der Bau- und Sachverständigenarbeit, dass mit wachsendem Umfang des energetischen Bauens und Modernisierens Anzahl und Umfang von Schäden zunehmen. Die Folgen sind gravierend: Wird das gesteckte bauliche Qualitätsziel nicht erreicht, verpuffen auch die angestrebten energetischen Effekte.
Für die Motivation der Eigentümer gewinnt diese Entwicklung an Bedeutung. Sie war Ausgangspunkt für eine jetzt vorliegende Gemeinschaftsstudie des Bauherren-Schutzbundes (BSB) mit dem Institut für Bauforschung Hannover (IFB) in Kooperation mit der AIA AG. 
<b>Schadensfälle im Neu- und Altbau ausgewertet<br /></b>Die Gemeinschaftsstudie wertete Schadensfälle aus den Jahren 2007 bis 2011 aus. Mit dem Fokus auf Schäden durch energieeffizientes Bauen wurde untersucht, welches Schadenspotenzial z.B. unzureichende Planung und Koordination, fehlerhafte Dimensionierungen von technischen Anlagen, fehlerhafte Berechnungen und mangelhafte Bauausführungen bergen und welche Mangelfolgeschäden bzw. Mangel- und Schadenbeseitigungskosten sie nach sich ziehen. Erstmals wurden konkrete Zahlen zu Schadenshöhen ermittelt. Aus den dokumentierten Folgen sollen Lösungen für dauerhaft effizientes Bauen und Modernisieren abgeleitet werden.
Die Unterschiede bei den untersuchten Neubau- und Sanierungsvorhaben sind gering. Zu 66 Prozent liegen Quellen für spätere Schäden in nicht fachgerechter Ausführung der Baumaßnahmen, 34 Prozent sind der Bauvorbereitung mit unzureichender oder fehlender Planung zuzuschreiben. Als Mangelschwerpunkte wurden Wärmedämmschichten, luftdichte Ebenen und technische Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien identifiziert.
<b>Fehlerhafte Wärmedämmung: hohe Kosten, harte Konsequenzen<br /></b>Mit 46 Prozent der Fehler erweisen sich ungenügende Planung und Ausführung der Wärmedämmung als besonders kostenträchtig, gefolgt von 30 Prozent Fehlern beim Einbau luftdichter Ebenen. 
Die Analyse zeigt: Typische Schadensquellen sind dabei die nicht fachgerechte Verarbeitung der Materialien, nicht geplante oder falsch gewählte Bauteile. Die Unverträglichkeit von Komponenten kann beispielsweise zur Ablösung der Wärmedämmung führen. Wärmebrücken ziehen Feuchtigkeitsschäden nach sich. Zu gering bemessene Dämmschichten führen zum Nichterreichen von Förderkriterien, was den Verlust von Fördermittel nach sich zieht. 
<b>Mangelhafte Bauausführung: das Gegenteil gewünschter Effekte<br /></b>Fehler bei der Ausführung von Bauvorhaben sind nicht auf Bauschäden begrenzt. Sie können genauso die Nichterfüllung vereinbarter Beschaffenheiten und vertraglicher Festlegungen als Folgeschäden nach sich ziehen. Dazu zählen – über den gesamten Nutzungszeitraum des Gebäudes hinweg – der Mehrverbrauch von Energie, die Steigerung der Energiekosten und nicht erreichte Komfortkriterien. Auch ungeplante Lüftungswärmeverluste über nicht fachgerecht abgedichtete Fugen und Anschlüsse beeinflussen die Energiebilanz eines Gebäudes.
<b>Falsch dimensionierte Technik: Gebäude funktionieren nicht<br /></b>Haustechnik kann nicht abgekoppelt von der Konstruktion betrachtet werden. Falsch dimensionierte Heizungsanlagen haben negative Folgen: ebenso fehlerhaft eingestellte Anlagen, deren Wirkungsgrad die Planwerte nicht erfüllt. Die geplante Funktionsfähigkeit und Nutzung des Hauses ist eingeschränkt, die angestrebte Behaglichkeit gemindert. Hohe Zusatzkosten entstehen. 
<b>Sensibler Bereich Energieeffizienz <br /></b>Die in der Studie ausgewerteten Mängel und Schäden haben weitreichende Konsequenzen. Sie führen zur Erhöhung des geplanten Energiebedarfs, zu erhöhter CO<sub>2</sub>-Emission und Steigerung der Energiekosten, zu Folgeschäden mit zusätzlichen Kosten, zum Nichterreichen von Fördervoraussetzungen mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen und zur Wertminderung des Hauses samt nicht erreichter Komfortkriterien. „Planung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel energieeffizienter Ergebnisse sind ein besonders sensibler Bereich im Sinne der Bauqualität“, zieht die Studie ein Fazit. 
<b>Das Haus ganzheitlich denken <br /></b>„Energieeffiziente Gebäude müssen heutige und künftige Anforderungen an Komfort und Behaglichkeit erfüllen. Deshalb“, so IFB-Direktorin Heike Böhmer, „gilt es, das Haus ganzheitlich zu denken und qualitativ hochwertig zu bauen. Der Begriff Bauqualität betrifft demzufolge nicht nur das Bauergebnis, sondern auch den gesamten Bauprozess. Wird ein nachhaltiges Gesamtkonzept erarbeitet unter vollständiger Berücksichtigung der ästhetischen, energetischen und ökologischen Anforderungen des Bauherrn und des Gesetzgebers, gibt es viel weniger Probleme“, schätzt Böhmer ein. 
Es bedarf, auch dieses Fazit zieht die Studie, vermehrter Anstrengungen, alle am Bau Beteiligten zu sensibilisieren, ihr Handeln dem Ziel anzustrebender Nachhaltigkeit und damit weitgehender Mängelfreiheit unterzuordnen. „Planer und Bauausführende müssen Zusammenhänge zwischen Planungs- und Ausführungsfehlern, den daraus folgenden Schäden und deren Auswirkungen erkennen und ihre Zusammenarbeit prozessübergreifend koordinieren“, folgert die Studie. Ein Höchstmaß an Sachverstand und Erfahrung sei dafür vonnöten.
Für ein qualitätsvolles Bauergebnis sind zudem baubegleitende Qualitätskontrollen unerlässlich. Auch dafür müssten sowohl Bauunternehmen als auch Bauherren Sensibilität entwickeln. Private Bauherren sollten sich unabhängiger Unterstützung versichern. Der Bauherren-Schutzbund bietet für seine Mitglieder ein bundesweites Netz unabhängiger Berater, die auch auf energetisches Bauen und Modernisieren spezialisiert sind.
<b>Erhöhte Schadenzahlen vermeiden<br /></b>Der Gemeinschaftsstudie lagen Schadensfälle von Gebäuden mit Kriterien für die Energieeinsparverordnung 2009 und die KfW Haus 70 Förderung zugrunde. Hocheffiziente Gebäudearten wie Passiv- oder Plusenergiehäuser wurden noch nicht untersucht. „Da diese noch sensibler auf Qualitäts- und Standardabweichungen reagieren, ist zu erwarten, dass sich die Anzahl der Fehler kurz- oder mittelfristig in erhöhten Schadenzahlen und –summen widerspiegeln wird“, befürchtet IFB Direktorin Böhmer. Deshalb erforderten künftige Ansprüche an das Bauen und Modernisieren mit dem Ziel besonders definierter Energieeffizienz hohe fachliche Kompetenz und Kooperation bei allen an Planung und Bauausführung Beteiligten. 
Die Gemeinschaftstudie steht im Internet als Download zur Verfügung.
<link http://www.bsb-ev.de/ _blank external-link-new-window "Bauherren Schutzbund e.V.">www.bsb-ev.de</link>,&nbsp;<link http://www.bauforschung.de/ _blank external-link-new-window "Bauforschung">www.bauforschung.de</link>
Berlin / Hannover, 15. 02. 2012]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2012</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2012-02-Gemeinsame_Pressemitteilung_BSB_IFB_Schaeden_beim_energieeeffizienten_Bauen_01.doc" length ="467456" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2012-02-Gemeinsame_Pressemitteilung_BSB_IFB_Schaeden_beim_energieeeffizienten_Bauen_01.pdf" length ="83919" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>BSB-Check Hausanbieter im Internet offenbart Kritisches. Nur Transparenz schafft Vertrauen</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=420&#38;cHash=acd8faea5d81581ff056ed1cf14e7368</link>
			<description>BSB-Check Hausanbieter im Internet offenbart Kritisches.Nur Transparenz schafft Vertrauen
Drei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>BSB-Check Hausanbieter im Internet offenbart Kritisches.<br />Nur Transparenz schafft Vertrauen</b>
<ul><li><b>Drei Viertel&nbsp; der ausgewerteten Internetportale mit gutem Informationsangebot bei der Firmenpräsentation, ein Viertel ohne wirklichen Informationswert</b></li><li><b>Test bei Mindestinformationsstandards zum Hausangebot überwiegend nicht bestanden</b></li><li><b>Black Box bei Qualitätsstandards &amp; Qualitätssiegeln</b></li><li><b>Warnsignal bei Preiskosmetik und Sorglos-Paketen</b></li><li><b>Gründliche Prüfung vor vertraglicher Bindung wichtig</b></li></ul>
Nach einer aktuellen Umfrage des Bauherren-Schutzbund e.V. unter Bauinteressenten nutzen 65 Prozent das Internet als Informationsquelle. Es beeinflusst die Entscheidung, welche Hausangebote favorisiert und welche Anbieter in die engere Wahl gezogen werden. Deshalb hat der BSB Internetportale von 100 bundesweiten und regionalen Hausbau-Partnern ausgewertet. Die Ergebnisse des Internet-Checks offenbaren Kritisches:
<b>Licht und Schatten bei der Firmen-Präsentation<br /></b>Für jeden Bauherrn ist es wichtig, sich über Seriosität, Fachkompetenz und wirtschaftliche Leistungskraft seines künftigen Vertragspartners zu informieren. Der Internet-Check hat gezeigt, dass 75 Prozent der am Markt agierenden bundesweiten oder regionalen Anbieter wichtige Informationen über das Unternehmen vermitteln. Im eigenen Interesse. Denn Transparenz schafft Vertrauen.
Bei 25 Prozent der ausgewerteten Internetportale erinnert die Firmen-Präsentation jedoch an ein „Kreuzworträtsel“. Entweder gab es über die Kontaktadresse oder das Impressum hinaus überhaupt keine Informationen zum Unternehmen oder dubiose Darstellungen zur Firmenentwicklung. Vorsicht ist bei Unternehmen geboten, die keine ausreichenden Informationen über sich selbst veröffentlichen, andererseits sich auf ihrer Homepage mit „fremden Federn“ etablierter Marken aus Baustoffindustrie oder Haustechnik schmücken.
<b>Kein ausreichender Informationsstandard über Hausangebote<br /></b>Die Produktwerbung ist vor allem durch die virtuelle Präsentation von Hausprojekten und Musterhäusern geprägt. Allerdings erwartet der Verbraucher&nbsp; wesentlich mehr&nbsp; Informationen zum Hausprojekt. Nur jeder fünfte Anbieter vermittelt dazu im Internet ein Mindestmaß an Informationen. Zahlreiche Präsentationen enthalten lediglich eine Übersicht von Schlagwörtern ohne jeglichen Informationsgehalt wie „Stein auf Stein massiv gebaut“, „Energiesparhäuser“, „Nutzung alternativer Energien“, „Top-Wärmedämmung“, „solide Baukonstruktion“, „innovative Haustechnik“ oder „seniorengerechtes Haus.“
Leistungsumfang, Baukonstruktion, Art und Güte der Baustoffe und Baumaterialien, energetischer Standard, Haustechnik und Ausstattungsgrad allerdings müssen vor Vertragsabschluss bereits detailliert beschrieben sein. Solche Informationen muss der Verbraucher bei den Firmen anfordern. Nur so ist es möglich, Hausangebote zu vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis realistisch zu beurteilen.
<b>Black-Box bei Qualitätssiegeln und Qualitätsstandards<br /></b>Die Werbung mit Qualitätssiegeln und Qualitätsstandards steht hoch im Kurs. Der Internet-Check weist dabei auf ein großes Manko hin. Auf fast 40 Prozent der ausgewerteten Portale werben Hausanbieter mit Qualitätssiegeln oder mit Zertifikaten von Qualitätsgemeinschaften. Aber bei 75% fehlen Informationen darüber,&nbsp; welche konkreten Qualitätskriterien der Verbraucher vertraglich vereinbaren kann und wie ihre Einhaltung kontrolliert wird. Neben anerkannten Qualitätssiegeln werben einige Anbieter auch mit eigenen, die den Namen nicht verdienen und nicht nachprüfbar sind.
<b>Aktionshäuser und Aktionspreise zur Preiskosmetik<br /></b>Die große Mehrheit der Hausanbieter verzichtet im Internet auf die Veröffentlichung von Preislisten und verweist auf ein individuelles Beratungsangebot. Das ist verbraucherorientiert, weil jedes Hausprojekt anders ist und die konkrete Preisgestaltung von vielen Faktoren abhängt. Der Internet-Check hat aber bei 16 Hausanbietern ein Warnsignal gesetzt, weil mit Aktionspreisen und -häusern offensichtlich Preiskosmetik betrieben wird. Damit werden – das zeigen Erfahrungen der Verbraucherberatung – häufig Verbraucher getäuscht und andere Hausanbieter im Wettbewerb benachteiligt.
<b>Vorsicht bei Grundstücksbörsen, Finanzierungsservice und „Sorglos-Pakten“<br /></b>Jeder dritte in den Test einbezogene Anbieter bietet eine „Grundstücksbörse“ oder einen „Finanzierungsservice“. Neben seriösen Offerten gibt es Lockangebote mit vielen Risiken. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn dabei persönliche Daten und Informationen zur finanziellen Situation des Verbrauchers abverlangt werden. Gewarnt wird davor, leichtfertig Vorverträge mit Hausanbietern über das Internet zu schließen und Kreditanträge zu stellen. 
Jeder vierte Testteilnehmer präsentiert „Sorglos-Pakete“ in Form von „Schutzbriefen“ und „Garantien“ und suggeriert damit mehr Sicherheit. Dabei handelt es sich meist um „Mogelpackungen“, in denen übliche Vertragsklauseln wie Einhaltung der Bauzeit, Festpreisgarantie, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsleistungen des Unternehmers sowie größtenteils ungeeignete Versicherungsangebote als „Sorglos-Paket“ gebündelt werden.
<b>Gründlich prüfen, bevor man sich vertraglich bindet<br /></b>Die Entscheidung, mit wem man baut, kann dem Bauherrn niemand abnehmen. Weder das Internet noch ein bunter Werbeprospekt ersetzen ein nachprüfbares Hausangebot. Das Internet bietet nur allgemeine Informationen und zeigt – wie der Internet-Check beweist – zahlreiche Defizite. Deshalb sollte jeder Bauinteressent die Angebotsauswahl ohne Zeitdruck vornehmen, Hausangebote von mehreren Hausbaufirmen einholen und prüfen lassen, einen Firmen-Check veranlassen und sich gründlich auf die Vertragsverhandlungen vorbereiten.
Dazu bietet der Bauherren-Schutzbund als Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. unabhängige Beratung und Unterstützung an. 
<link http://www.bsb-ev.de>www.bsb-ev.de</link>
Berlin, 09.02.2012]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2012</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 08:41:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2012-02-Pressemitteilung_BSB-Check_Hausanbieter_im_Internet_.doc" length ="65536" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2012-02-Pressemitteilung_BSB-Check_Hausanbieter_im_Internet_.pdf" length ="33236" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Risiken beim Bauen mit dem Bauträger</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=383&#38;cHash=62cc822ce6ee328c885a3379c2c88931</link>
			<description>Risiken beim Bauen mit dem Bauträger
Zahlreiche Fallstricke in BauträgerverträgenKonflikte für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Risiken beim Bauen mit dem Bauträger</b>
<b>Zahlreiche Fallstricke in Bauträgerverträgen<br />Konflikte für Verbraucher vorprogrammiert<br />Unabhängige rechtliche und bautechnische Beratung notwendig<br />Verbraucherrechte im Bauträgerrecht stärken<br /></b>
Berlin, 02.11.2011
Bauen mit einem Bauträger als Vertragspartner ist ein gängiges, aber oftmals schwieriges Unterfangen, um sicher zu den eigenen vier Wänden zu gelangen. Denn der Bauträgervertrag birgt aufgrund seiner Besonderheiten zahlreiche Risiken für Verbraucher, die nicht leicht zu durchschauen sind. Darauf machen die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V. aufmerksam.
<b>Verbraucher ist Erwerber und nicht Bauherr</b><br />Anders als beim Bau eines Hauses auf eigenem Grundstück, über den ein klassischer Bauvertrag abgeschlossen wird, ist beim Bauträgervertrag der Verbraucher kein Bauherr sondern Erwerber. Das heißt, dem Bauträger gehören Grund und Boden. Er tritt als Bauherr auf und verkauft das Grundstück mit einer Bauverpflichtung über ein Einfamilienhaus, eine Neubau-Eigentumswohnung oder eine sanierte Altbauwohnung. &quot;Erwerber werden beim Bauträgermodell erst spät zu Eigentümern einer Immobilie, obwohl sie schon früh Zahlungen leisten. Sicherheiten sind unzureichend, Rechte des Verbrauchers eingeschränkt. Das ist vielen nicht bewusst&quot;, erläutert BSB-Vertrauensanwältin Dr. Dr. Elke Heera.<br />Von der Anbieterseite werde oft zeitlicher Verkaufsdruck ausgeübt, indem suggeriert wird, dass Wohnung oder Haus nicht mehr verfügbar seien, sofern die Beurkundung des Bauträgervertrages nicht &quot;quasi übermorgen&quot; erfolge. &quot;Die Erwerber können so nicht ausreichend das aus 50 und mehr Seiten bestehende Vertragswerk prüfen und beurkunden vorschnell, weil sie meinen, der vom Bauträger beauftragte Notar werde ihre Interessen schon ausreichend mit vertreten,&quot; so die BSB-Vertrauensanwältin. &quot;Doch das ist ein Irrtum, der unliebsame Folgen nach sich ziehen kann. Notare beurkunden den Willen der Parteien - eine unabhängige Verbraucherberatung können sie nicht leisten.&quot;
<b>Firmen-Check empfohlen</b><br />Nicht selten verkaufen Bauträger sogar Immobilien ohne bereits Eigentümer des Grundstücks zu sein, ohne Vermessung oder Baugenehmigung. Deshalb, so empfiehlt die Verbraucherschutzorganisation, sollten sich Immobilieninteressenten zuvor ein genaues Bild machen - ein Firmencheck beispielsweise, wie ihn der BSB für seine Mitglieder einholt, hilft, Seriosität, Fachkompetenz und wirtschaftliche Leistungskraft des ins Auge gefassten Vertragspartners einzuschätzen. Der Bauträger sollte vor dem Verkauf sein Eigentum am Baugrundstück nachweisen. Rechte des Erwerbers müssen durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert, Baugenehmigung samt Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden.
<b>Sichere Zahlungsmodalitäten und Lastenfreistellung vereinbaren</b><br />Die Komplexität des Bauträgervertrages erfordert besondere Aufmerksamkeit. So gehören Kaufvertrag mit Bauverpflichtung, Bau- und Leistungsbeschreibung, Lageplan und Baupläne ins Vertragswerk, beim Erwerb einer Eigentumswohnung zusätzlich Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Abgeschlossenheitsbescheinigung.<br />Bei einer schon bestehenden Eigentümergemeinschaft sollte der neue Erwerber unbedingt Einblick in die Beschlusssammlung verlangen.<br />&quot;Die besonderen Risiken&quot;, verdeutlicht BSB-Vertrauensanwalt Dr. Bernhard-Dietrich Breloer, &quot;bestehen für Erwerber darin, dass sie in der Regel den Kaufpreis nicht erst nach mängelfreier Fertigstellung des Hauses und Eigentumsumschreibung zahlen. Sie sind stattdessen während der Bauphase gehalten, Abschlagszahlungen an den Bauträger zu leisten - ohne zunächst Eigentum am Grundstück und der bereits bezahlten Bauleistungen zu erhalten. Sie gehen also in finanzielle Vorleistung.&quot; Nicht selten wird verlangt, Kaufpreisraten direkt aufs Geschäftskonto des Bauträgers zu zahlen. &quot;Davor ist zu warnen. Bei einer Firmeninsolvenz kann das Geld unwiederbringlich weg sein, ohne dass Eigentum erworben wurde.&quot;<br />Ein sicherer Weg ist beispielsweise die Zahlung aufs Konto der den Bauträger finanzierenden Bank. &quot;Um nicht in eine Zahlungs- und Grundschuldenfalle zu tappen, muss der Verbraucher bei Vertragsabschluss auf die Verpflichtung der Bauträgerbank achten, das Vertragsobjekt - also sein künftiges Haus oder die Wohnung - aus der Haftung für die Globalgrundschuld freizustellen&quot;, argumentiert Rechtsanwältin Heera. &quot;Eine sogenannte Lastenfreistellungsbescheinigung muss auch für den Fall gelten, dass der Bau vom Bauträger nicht vollendet wird.&quot;<br />Der Zahlungsplan darf keine Phantasieabschläge in vom Bauträger diktierter Höhe enthalten, sondern sollte sich - wie beim klassischen Bauvertrag auch - am gesetzlichen Leitbild orientieren: Gezahlt wird nach Baufortschritt. Wichtig: Es gibt einen von der Makler- und Bauträgerverordnung gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsplan. Mitunter bietet der Bauträger eine Bürgschaft an, die sich mit dem Baufortschritt reduziert. &quot;Das ist eine Falle&quot;, meint Heera: &quot;Abzusichern sind sämtliche vom Erwerber geleisteten Zahlungen.&quot; Ihm sei auch Spielraum für sein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht einzuräumen, um die Beseitigung von Mängeln durchzusetzen.
<b>Prüfung des Bauträgervertrages ohne Zeitdruck<br /></b>In Bauträgerverträgen fehlen häufig verbindliche Festlegungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin, Sonderwünsche sind nicht aufgenommen. Auch das führt zu erheblichen finanziellen Risiken. Deshalb wird dringend empfohlen, dazu konkrete vertragliche Regelungen zu vereinbaren. Für Bauzeitenüberschreitung sollte eine Vertragsstrafe aufgenommen werden.<br />&quot;Für diese insgesamt komplizierten Vertragswerke, für Erfüllungssicherheiten wie Fertigstellungsbürgschaften oder Fertigstellungseinbehalte und für die Überprüfung des Vertrages auf verbraucherfeindliche Klauseln sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden&quot;, rät Rechtsanwalt Breloer. &quot;Aus bautechnischer Sicht ist der Vertrag unter Hinzuziehen eines unabhängigen Experten wie eines BSB-Bauherrenberaters zu prüfen. Offene Fragen - beispielsweise zum Baulastenverzeichnis - sollte der Erwerber im Vorfeld der Beurkundung dem Notar vorlegen. Da laut Beurkundungsgesetz der Vertragstext zwei Wochen vor dem Notartermin dem Verbraucher ausgehändigt werden muss, bleibt eigentlich genügend Zeit zur Klärung und Vertragsprüfung.&quot;<br />Die auf Baurecht spezialisierten BSB-Vertrauensanwälte haben nach Auswertung einer Vielzahl von Bauträgerverträgen teilweise Existenz bedrohende Schutzlücken für Verbraucher aufgedeckt. Der BSB fordert vom Gesetzgeber Veränderungen im Bauträgerrecht im Sinne des Verbraucherschutzes und erklärt seine Bereitschaft zum Dialog mit der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Weitere Information finden Sie im BSB-Ratgeber &quot;Der Bauträgervertrag&quot;.<link ../></link>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-11-Pressemitteilung_BSB_Risiken_beim_Bauen_mit_dem_Bautraeger.doc" length ="65024" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-11-Pressemitteilung_BSB_Risiken_beim_Bauen_mit_dem_Bautraeger.pdf" length ="34926" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Nachhaltiges Bauen aus Verbrauchersicht - Gesamter Lebenszyklus rückt in den Mittelpunkt</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=405&#38;cHash=a3f1bea0dbab6ffbb002cf1f1a5453a7</link>
			<description>Nachhaltiges Bauen aus Verbrauchersicht
Gesamter Lebenszyklus rückt in den Mittelpunkt
Bau- und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Nachhaltiges Bauen aus Verbrauchersicht</b>
<b>Gesamter Lebenszyklus rückt in den Mittelpunkt</b>
<ul><li>Bau- und Kaufentscheidung nach Kriterien der Nachhaltigkeit</li><li>Qualitätsniveau und energetische Effizienz des Hauses exakt definieren</li><li>Investitions- und Folgekosten gleichermaßen beachten</li><li>Flexible Anpassung an die Lebensplanung von Anbeginn einbeziehen</li><li>Unabhängige Beratung sichert nachhaltigen Standard</li></ul>
Wer heute baut, modernisiert oder eine Bestandsimmobilie erwirbt, hat zunehmend auch Nachhaltigkeit im Blick. 77 Prozent aller Eigentümer - das ergab eine im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. durchgeführte Meinungsumfrage - sehen als einen wesentlichen Modernisierungsschwerpunkt die Einsparung von Energiekosten, gefolgt zu 46 Prozent von Maßnahmen zur Energiereduzierung im Hinblick auf Klimaschutz. Dadurch zu erzielende Wertsteigerung des Gebäudes ist einem guten Drittel der Eigentümer wichtig. 
Nachhaltigkeit aus Verbrauchersicht umfasst allerdings nach Erkenntnissen der Verbraucherschutzorganisation BSB noch weitaus mehr Faktoren, auf die Bauherren achten sollten. Eine generelle Orientierung bieten die vom Bundesbauministerium entwickelten Nachhaltigkeitskriterien.
<b>Wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte von Anbeginn planen</b>
Das Ziel, natürliche Ressourcen in das Bau- und Energiekonzept des Hauses einzubeziehen, komfortabel zu wohnen und dabei die eigene Gesundheit und die Umwelt zu schützen sowie finanzielle Mittel effizient einzusetzen, muss bereits in der Planung des Gebäudes mit der Integration wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte verankert werden. Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes von der Errichtung über Nutzung, Modernisierung bis zum Rückbau rückt in den Mittelpunkt. Verbraucher können diesen Prozess durch Bau-, Kauf- und Modernisierungsentscheidungen aktiv beeinflussen.
<b>Auswahl nach Kriterien der Nachhaltigkeit</b> 
Schon die Angebotsauswahl sollte auf Kriterien der Nachhaltigkeit gegründet sein. Damit Verbraucher die Auswirkungen ihres geplanten Bauvorhabens auf die globale Umwelt einschätzen können, sollte bei Hausangeboten auf energieeffiziente Baustoffe und Systeme geachtet und entsprechende Fachfirmen gewählt werden. Zu prüfen ist, welche energieeffizienten und ressourcenschonenden Baustoffe und -systeme für das konkrete Hausprojekt verwendet werden können. Orientierungspunkte zur Einschätzung gesundheitlicher Auswirkungen verschiedener Baustoffe hält der vom BSB herausgegebene Schadstoffratgeber mit Verwendungsarten der Stoffe und ihrer Gefahrengruppen bereit. 
<b>Qualitäts- und Behaglichkeitsniveau exakt definieren</b>
„Verbraucher müssen bei Angeboten potenzieller Baupartner beurteilen können, ob der angebotene Standard ihren Bedürfnissen nach Klimaschutz und Reduzierung der Energiekosten gerecht wird“, erklärt Bauherrenberater Stefan Würzner. „Deshalb müssen Hausangebote wesentliche Daten zur Dämmung, zur Dichtheit der Gebäudehülle und konkrete Informationen zur Haustechnik enthalten.“ 
Ein modernes, fachgerecht gebautes Einfamilienhaus sei hochwertig gedämmt, luftdicht hergestellt, besitze zum thermischen Komfort eine Lüftungsanlage unter Einbeziehung sommerlichen Wärmeschutzes und solarer Gewinne, beschreibt der auf ökologisches Bauen spezialisierte Architekt Würzner anzustrebendes Qualitäts- und Behaglichkeitsniveau für private Bauherren.
Damit dieses Ziel erreicht wird, bietet der BSB Verbrauchern am Bau die baubegleitende Qualitätskontrolle durch unabhängige Bauherrenberater an. 
<b>Zukünftige Auswirkungen von vornherein einbeziehen</b> 
Für eine nachhaltige Betrachtungsweise reicht es heute nicht mehr, nur die Investitionskosten ins Kalkül zu ziehen. Die vom Verbraucher monatlich aufzubringenden Finanzierungskosten müssen in Relation zu den über die Jahre auftretenden Folgekosten für Nutzung und Instandhaltung gesetzt werden. „Hier ist Weitsicht gefragt“, meint Würzner. „Auch flexible Anpassungen des Wohngebäudes an die Lebensplanung sollten von vornherein einbezogen werden.“ 
Um dem Wandel von Nutzungsanforderungen gerecht zu werden, sollte das Haus barrierefrei konzipiert werden. „Bereits bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass Wände eingezogen oder entfernt werden können, Flächenreserven ausbaufähig sind. Statische Konstruktion, haustechnische Anschlüsse etc. müssen darauf ausgelegt sein.“ 
Detaillierte Prüfung und vernetztes Vorgehen unerlässlich
Alle wesentlichen Eigenschaften eines zu bauenden oder zu modernisierenden Hauses müssen in der Bau- und Leistungsbeschreibung bis ins Detail definiert sein. Um sie zudem in ihren künftigen Wirkungen abzuschätzen, muss ein vernetztes Vorgehen von Architekten und Planern entwickelt werden. „Nachträgliche Änderungen von Bauverträgen sind nur unter großem Aufwand und mit zusätzlichen Kosten möglich“, macht Würzner auf eine Hürde für private Bauherren aufmerksam. Deshalb sind vorgelagerte Prüfungen des Vertragswerkes auf Vollständigkeit, Plausibilität, Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Baumaßnahmen unbedingt notwendig. Der BSB bietet für seine Mitglieder die technische Vertragsprüfung über sein bundesweites Netz mit Bauherrenberatern und die juristische Beratung&nbsp; durch Vertrauensanwälte an. Ein völlig neues Beratungsangebot der Verbraucherschutzorganisation zielt auf barrierefreies Planen und Bauen.
<link http://www.bsb-ev.de>www.bsb-ev.de</link>
Berlin, 07. Oktober 2011]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-10-Pressemitteilung_BSB_Nachhaltiges_Bauen_01.doc" length ="62976" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-10-Pressemitteilung_BSB_Nachhaltiges_Bauen_01.pdf" length ="29932" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Barrierefrei Bauen und Wohnen - große Herausforderung für heute und morgen</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=403&#38;cHash=49f0cfc2c2294ae3b2533fb19df88bda</link>
			<description>Barrierefrei Bauen und Wohnen - große Herausforderung für heute und morgen
Berlin,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Barrierefrei Bauen und Wohnen - große Herausforderung für heute und morgen</b>
Berlin, 06.09.2011
<b>Scharfe Kritik zur angekündigten Streichung des KfW-Programms &quot;Altersgerecht Umbauen&quot; mit dem Bundeshaushalt 2012</b>
<b>Bauherren-Schutzbund e.V. präsentiert neues Beratungsangebot &quot;Barrierefrei Bauen &amp; Wohnen&quot;</b>
83 Prozent der aktuell 11 Millionen Seniorenhaushalte haben bereits einen erheblichen Bedarf an Anpassung des Wohnraums. Da auch der Anteil der Menschen mit Einschränkungen wächst, werden Umgestaltungen zwingend notwendig. Laut der aktuellen Studie &quot;Wohnen im Alter&quot; des Kuratoriums Altenhilfe besteht kurzfristig ein Mehrbedarf von 2,5 Millionen altersgerechten Wohnungen - bis 2020 wird dieser Bedarf auf etwa drei Millionen steigen. Bereits heute sind 16 Millionen Bürger in Deutschland älter als 65 Jahre.<br />Deshalb&nbsp; zählen&nbsp; Klimawandel und demographische Entwicklung der Bevölkerung zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft.
<b>Fördern statt kappen<br /></b>Vor diesem Hintergrund und angesichts der gegenwärtigen Haushaltsdebatte im Bundestag übt der Bauherren-Schutzbund e.V. scharfe Kritik&nbsp; an der beabsichtigten Streichung des KfW-Förderprogramms &quot;Altersgerecht Umbauen&quot;. Alle Erfahrungen belegen, dass die Schaffung von barrierefreien Wohnungen und die Verwirklichung der Ziele bei der energetischen Modernisierung ohne wirkungsvolle und nachhaltige Förderung nicht erreichbar sind. Private Bauherren und Wohneigentümer brauchen ebenso Planungssicherheit und langfristig stabile Rahmenbedingungen wie die Bau- und Immobilienwirtschaft.<br />&quot;Angesichts der Brisanz des Themas ist es notwendig dieses Förderprogramm auszubauen und es sinnvoll mit Förderungen zur energetischen Sanierung zu verbinden, anstatt es zu kappen&quot;, fordert Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes. &quot;Bauherren und Wohneigentümer sollten durch Förderung zu privaten Investitionen ermutigt werden.&quot;
<b>Neues Beratungsangebot &quot;Barrierefrei Bauen &amp; Wohnen&quot;</b><br />Neue Ansprüche an Wohnformen, Ausstattung und Wohnungsgrößen: Zukünftig dominieren älter werdende Bevölkerungsgruppen mit veränderter Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum. Da die große Mehrheit der Senioren wünscht, in ihrer Wohnung zu bleiben und ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter führen zu können, wachsen die Anforderungen an barrierefreies Bauen im Alt- und Neubau. Das tangiert sowohl Mieter als auch selbstnutzende Wohneigentümer. 52 Prozent der Bevölkerung lebt in Wohneigentum. Der Bauherren-Schutzbund e.V. hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) Hannover ein Beratungsangebot &quot;Barrierefrei Bauen &amp; Wohnen&quot; entwickelt. Dieses neue Angebot für die Verbraucherberatung richtet sich speziell an private Bauherren im Alt- und Neubau, an Immobilienerwerber, selbstnutzende Wohneigentümer und Eigentümergemeinschaften.
<b>Höhere Wohnqualität und barrierearmer Wohnkomfort für jung und alt</b><br />Barrierefreies Bauen ist zudem eine gesellschaftliche Notwendigkeit - kein &quot;privilegiertes&quot; Bauen, sondern Bauen für alle. &quot;Fast jeder Mensch ist schon einmal an Barrieren geraten, sei es als Kind vor hohen Klingelknöpfen, als Eltern mit Kinderwagen vor der U-Bahn-Treppe oder nach einem Unfall mit eingeschränkter Mobilität&quot;, erläutert Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Direktorin des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover. &quot;Dass Menschen von Orten oder Dingen ausgeschlossen sind, die anderen zugänglich sind, liegt nicht immer an eingeschränkten Fähigkeiten, sondern häufig an künstlich geschaffenen Barrieren. Eine barrierefreie Umwelt ist für alle komfortabel.&quot;
<b>Scheu überwinden, unabhängig beraten und Hilfe leisten</b><br />Haus- und Wohnungseigentümer scheuen oft davor zurück, sich mit dem Thema Alter oder Krankheit zu beschäftigen, weil Gedanken daran unangenehm und Umbauten teuer sind. Das neue Beratungsangebot des Bauherren-Schutzbundes &quot;Barrierefrei Bauen &amp; Wohnen&quot; hilft, solche Vorbehalte zu überwinden. Es zielt mit gründlicher Beratung für Vorbereitung und Umsetzung von Baumaßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse und die soziale Situation von Bauherren und Wohneigentümern und ihren Familien. Nachhaltige Lösungen werden angestrebt. Alle Entscheidungen sind auf Basis einer sozialen Anamnese im Vorfeld sorgfältig abzuwägen. Ein Stufenprogramm verschiedener Maßnahmen ist möglich. &quot;Oft&quot;, so die Erfahrung der BSB-Bauherrenberaterin Renate Schulz aus München, &quot;helfen bereits kleinere bauliche und organisatorische Veränderungen zur Barrierereduzierung.&quot;
<b>Verbindliche vertragliche Vereinbarungen</b><br />Bau- und Kaufverträge und besonders die Bau- und Leistungsbeschreibungen müssen auf eine genaue Darstellung des gewünschten oder benötigten barrierefreien oder barrierereduzierten Standards geprüft werden. Die Details sind vertraglich festzuschreiben. Auch das Wohnumfeld ist in diese Prüfung einzubeziehen. Zu prüfen ist genauso die Möglichkeit, Wohnungen später den differenzierten Bedürfnissen der Bewohner flexibel und mit geringem Kostenaufwand anzupassen. Nicht selten aber sind gerade Angaben zur Barrierefreiheit allgemein und unverbindlich gehalten, macht der BSB aufmerksam. Darum sind Bau- und Kaufverträge daraufhin zu checken, ob sie den Anforderungen an barrierefreies Planen und Bauen genügen.
<b>Qualitätsstandards zum Maßstab machen<br /></b>Gemeinsam mit dem IfB Hannover hat der Bauherren-Schutzbund Qualitätsstandards für barrierefreies&nbsp; Bauen zusammengefasst und diese jetzt auch der baubegleitenden Qualitätskontrolle zugrunde gelegt. Diese Kontrollen sind seit langem sowohl für Bauherren als auch für ausführende Unternehmen zu einer wesentlichen Voraussetzung für ein qualitätsvolles und normgerechtes Bauergebnis geworden. Auch beim barrierefreien Bauen sollten mit der Ausführung nur Planer und Firmen mit entsprechender fachlicher Kompetenz beauftragt werden.
&quot;Mit dem neuen Serviceangebot des BSB und den unter wissenschaftlicher Begleitung erarbeiteten Beratungsstandards verfügt unsere Verbraucherschutzorganisation über ein wirksames Instrument, barrierefreies Planen und Bauen voranzubringen und sich so gesellschaftlichen Notwendigkeiten zu stellen,&quot; schätzt Peter Mauel ein. &quot;Eine verbindliche Qualität muss auch in diesem zukunftsträchtigen Baubereich zum Maßstab werden.&quot;]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-09_Pressemitteilung_BSB_Barrierefreies_Bauen_und_Wohnen_01.doc" length ="64512" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-09_Pressemitteilung_BSB_Barrierefreies_Bauen_und_Wohnen_01.pdf" length ="145887" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>BSB gibt neuen Ratgeber heraus: Prüfsteine zum Handwerkervertrag</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=398&#38;cHash=80a040619433ebc9526d30220c7d9c26</link>
			<description>BSB gibt neuen Ratgeber heraus: Prüfsteine zum Handwerkervertrag
Berlin, 04.08.2011
Hilfe für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>BSB gibt neuen Ratgeber heraus: <br />Prüfsteine zum Handwerkervertrag</b>
Berlin, 04.08.2011
Hilfe für tropfende Armaturen, verstopfte Rohre oder das neu zu deckende Dach wird vom Handwerker verlässlich geleistet. Wenn aber Termine nicht eingehalten werden, Kosten höher als veranschlagt ausfallen oder die Reparatur fehlschlägt, ist Ärger vorprogrammiert. Der neue BSB-Ratgeber zeigt in einzelnen Prüfsteinen auf, wie diesem vorgebeugt werden kann.<br />Zunächst wird erklärt, dass mit der Beauftragung eines Handwerkers ein Werkvertrag zustande kommt, bei dem ein Erfolg geschuldet ist. Um Streitigkeiten über Inhalt und Umfang des Auftrages aus dem Weg zu gehen, sollten selbst kleinere Aufträge schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich sollten Leistungsumfang, Fertigstellungstermin und Höhe des Werklohns verbindlich festgelegt werden. Das schriftliche Angebot des Handwerkers muss die Bestätigung enthalten, dass alle Leistungen im Angebotspreis berücksichtigt sind. Teure Nachtragsangebote werden damit ausgeschlossen.
<b>Verbindlichkeit muss zugesagt werden<br /></b>Auch bei Aufträgen an Handwerker sollten vorab Kostenvoranschläge von mehreren Anbietern eingeholt werden. Der Ratgeber erklärt, was bei Preisvergleichen zu berücksichtigen ist und wonach gefragt werden sollte. Weitere Prüfsteine geben Hinweise, wie die Vergütung verbindlich vereinbart und Sonderwünsche vorab verhandelt werden. Wichtig ist zu wissen, dass ein Kostenvoranschlag unverbindlich ist, solange nicht ausdrücklich Verbindlichkeit zugesagt wurde. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann der Handwerker mit plausibler Begründung den Preis um 25 Prozent überschreiten. Eine Festpreisvereinbarung allerdings nutzt nur dann, wenn Leistungsumfang und Ausführung genau festgelegt und spätere Änderungswünsche vermieden werden.<br />Wann konkrete Fristen festzulegen sind, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren oder ein Bauzeitenplan sinnvoll ist, wird im Folgenden erläutert. Auch gesetzliche Möglichkeiten der Kündigung - etwa bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlages - sind aufgezeigt. Wichtig ist der Hinweis auf die Folgen grundloser Kündigung, bei der seit 2009 dem Handwerker laut Gesetz eine pauschale Vergütung noch ausstehender Werkleistung in Höhe von fünf Prozent zusteht.&nbsp;<br />Wie mit Abschlagszahlungen und Schlussrechnung umzugehen ist, erklärt ein weiterer Prüfstein. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der geforderten Zahlungsrate dem Wert der erbrachten Leistung entsprechen muss. Eine Schlussrechnung ist so aufzustellen, dass ohne Schwierigkeiten überprüft werden kann, ob so abgerechnet wurde, wie vereinbart.
<b>Mängel und Gewährleistung - komplizierte Materie<br /></b>Ausführlich fällt der Prüfstein zu Mängeln und Gewährleistung aus. Er zeigt auf, welche Schritte - möglichst mit einem unabhängigen Experten als Berater an der Seite - beim Auftreten von Mängeln zu gehen sind und welche Besonderheit es bei der Abnahme mit der Umkehr der Beweislast gibt. So sollten in einer schriftlichen Rüge Mängel konkret benannt und ihre Beseitigung unter Setzen einer angemessenen Frist unmissverständlich gefordert werden. Erst danach gerät der Handwerker in Verzug. Erklärt wird, wann das Zurückbehaltungsrecht fälliger Zahlungen an den Handwerker in Höhe des doppelten Mängelbeseitigungsaufwandes greift und was passieren muss, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung verweigert. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Da die Materie - oft auch zu Fragen der Gewährleistung und den Geschäftsbedingungen der Handwerksunternehmen - kompliziert ist, wird in solchen Fällen empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.&nbsp;
<b>Kostenobergrenze auch bei Reparaturen festlegen<br /></b>Der letzte Prüfstein beschäftigt sich mit Reparaturaufträgen und Wartungsverträgen. Auch das sind Werkverträge. Der Handwerker schuldet den Erfolg. Bei Kleinaufträgen ist sinnvoll, sich einen Stundenverrechnungssatz nennen zu lassen und eine Kostenobergrenze festzulegen. Wartungsverträge sind beispielsweise bei einer Heizung empfehlenswert, weil sie Handwerker verpflichten, diese gegen eine Pauschalsumme regelmäßig zu überprüfen und ihre Funktionstüchtigkeit zu sichern.
Was müssen Auftraggeber akzeptieren und was nicht? Mit kurz gefassten Tipps zu Rechten und Pflichten im Umgang mit Handwerkern schließt der Ratgeber.
Ratgeber unter: www.bsb-ev.de]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-08_Pressemitteilung_BSB_Pruefsteine_zum_Handwerkervertrag_01.doc" length ="62464" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-08_Pressemitteilung_BSB_Pruefsteine_zum_Handwerkervertrag_01.pdf" length ="75986" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>BSB gibt neuen Ratgeber heraus: Prüfsteine zum Grundstückskaufvertrag</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=396&#38;cHash=8fd87017f21e12211097028ded264cb5</link>
			<description>BSB gibt neuen Ratgeber heraus: Prüfsteine zum Grundstückskaufvertrag
Berlin, 12.07.2011
Ohne...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>BSB gibt neuen Ratgeber heraus: <br />Prüfsteine zum Grundstückskaufvertrag</b>
Berlin, 12.07.2011
Ohne Notar funktioniert kein Grundstückskauf. Er muss den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer beurkunden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es für Verbraucher gut zu wissen, welche wesentlichen Bestandteile der Grundstückskaufvertrag enthalten muss und was beim Grundstückskauf zu beachten ist. Der neue BSB-Ratgeber bietet dazu Prüfsteine.
<b>Ohne Zeitdruck prüfen</b><br />Der Kaufvertrag dokumentiert den Willen beider vertragsschließenden Seiten und die getroffenen Vereinbarungen. Entsprechend dem Beurkundungsgesetz muss der Entwurf des notariellen Kaufvertrages mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin ausgehändigt werden. Aufgeräumt wird mit dem verbreiteten Irrtum, dass der Notar - obwohl in der Regel von ihm bezahlt - Interessenvertreter des Käufers ist. Damit der Vertrag nicht einseitig zugunsten des Verkäufers ausfällt, sollten Käufer ihn ohne Zeitdruck genau prüfen, beispielsweise mit Hilfe eines BSB-Vertrauensanwaltes. Denn ein Widerrufsrecht gibt es - anders als beispielsweise bei Darlehensverträgen für Bau- und Immobilienfinanzierung - nach vollzogener Beurkundung hier nicht.
<b>Berechtigung, Grundbucheintrag und Beschaffenheit kontrollieren</b><br />Zu prüfen sind, darauf geht der Ratgeber zu Beginn ein, scheinbare Selbstverständlichkeiten wie Personalien von Käufer und Verkäufer - gegebenenfalls dessen Vertreter bei der Beurkundung - und die Frage, ob der Verkäufer auch Grundstückseigentümer ist. Dazu muss der aktuelle Grundbuchauszug vorliegen, dessen wichtigste Eckdaten wie Grundstücksgröße sowie Flur- und Flurstücksnummer in den Grundstückskaufvertrag gehören. Auch der baurechtliche Zustand des Grundstücks sollte unter die Lupe genommen werden, gegebenenfalls ist eine Bauvoranfrage an das zuständige Bauordnungsamt zu richten. Zu vereinbaren ist ein finanzieller Ausgleich, wenn das Grundstück von der vereinbarten Größe abweicht.<br />Der Ratgeber widmet einen extra Prüfstein der Untersuchung der Bodenbeschaffenheit. Er empfiehlt das Einholen eines Boden- oder Baugrundgutachtens, um sich vor zusätzlichen Baukosten oder späteren Baumängeln zu schützen.
<b>Lastenfreiheit sichern</b><br />Was ein Notar leisten muss, um den lastenfreien Erwerb zu sichern, wird im siebenten Prüfstein erklärt. Denn dem Käufer ist zu gewährleisten, dass das zu erwerbende Baugrundstück frei von öffentlichen Lasten wie Grundsteuer oder Entgelte von Versorgern übergeben wird. Nur was nach Verkauf an Kosten aufläuft, ist vom Käufer zu bezahlen. Wichtig sind auch Angaben zu Wege- und Leitungsrechten von Nachbarn, zu etwaigen Grundschulden oder Hypotheken und den dazu gehörenden Gläubigern.<br />Tipps zu Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten geben die nächsten Prüfsteine. Zwar unterliegt die Höhe des Kaufpreises der freien Verhandlung, sie wird aber gern am veröffentlichten Bodenrichtwert gemessen. Zu beachten ist, dass Grundpfandrechte nicht höher als der Kaufpreis sind, damit sie abgelöst werden können.<br />Wie und wann gezahlt wird - beispielsweise auf ein Notaranderkonto oder direkt - und wie mit Belastungsvollmachten umzugehen ist, unterliegt verschiedenen Bedingungen, die der Ratgeber erklärt.
<b>Schritt für Schritt zum Eigentum<br /></b>Die letzten Prüfsteine befassen sich mit den Rechten der Eigentumsübertragung, der Grundstücksübergabe und der Haftung des Verkäufers. Der in der Regel längere Prozess des Eigentumsübergangs wird Schritt für Schritt aufgezeigt - vom Einholen der erforderlichen Genehmigungen durch den Notar über die Kaufpreiszahlung - bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Im Vertrag sollte zur Besitzübergabe ein konkreter Termin stehen, der in der Regel mit der Fälligkeit des Kaufpreises verbunden wird.<br />Bei Vertragsabschluss sollten Verbraucher auch die Haftung des Verkäufers sichern. Er sollte die Gewähr dafür übernehmen, dass das Grundstück frei von Mängeln und Baulasten ist, die Wert und Nutzung mindern könnten. Der Ratgeber weist darauf hin, dass in der Regel in notariellen Verträgen gesetzliche Rechte des Käufers bei Grundstücksmängeln wie Rücktritt oder Kaufpreisminderung zugunsten des Verkäufers ausgeschlossen werden, was in einem bestimmten Maße auch zulässig ist. Deshalb muss zuvor alles sorgfältig geprüft werden. Nur bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sind nachträgliche Beanstandungen möglich. Der Ratgeber empfiehlt, ein befristetes Rücktrittsrecht zu vereinbaren, sofern sich ein Verdacht bestätigt.
Ratgeber unter: www.bsb-ev.de]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-07_Pressemitteilung_BSB_Pruefsteine_zum_Grundstueckskaufvertrag_01.doc" length ="62976" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-07_Pressemitteilung_BSB_Pruefsteine_zum_Grundstueckskaufvertrag_01.pdf" length ="61234" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Gemeinsame Pressemitteilung von bauratgeber-deutschland.de, HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. und des Bauherren-Schutzbund e.V.</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=394&#38;cHash=48bf8a92bc424be802899abe5537c84f</link>
			<description>Energieeffizienz und Verbraucherschutz für private Bauherren
bauratgeber-deutschland.de gewinnt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Energieeffizienz und Verbraucherschutz für private Bauherren</b>
<b>bauratgeber-deutschland.de gewinnt neue Premiumpartner / Kooperation mit HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. und Bauherren-Schutzbund e.V. bundesweit und exklusiv in 50 Städten.</b>
Berlin, 07.06.2011
Für die meisten Deutschen steht der Traum von den eigenen vier Wänden an erster Stelle.<br />Ob das eigene Haus oder Eigentumswohnung - der Erwerb von Wohneigentum ist meist die wichtigste finanzielle Entscheidung im Leben. Information und gute Beratung sind wichtig, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.<br />Neue regionale Bauherren-Ratgeberportale Deutschland informieren online und marktneutral in 50 Städten als erste Anlaufstelle für Bauinteressierte. Sie informieren tagesaktuell zu allen Fragen rund ums Bauen und Wohnen. Und das regional.<br />Die HEA-Fachgemeinschaft, der Marktpartnerverbund des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., hat jetzt mit den Bauherren-Ratgeberportalen Deutschland eine weitreichende Partnerschaft vereinbart. Die Portale sind derzeit in über 40 Städten in Deutschland am Start, insgesamt dann bundesweit in 50 Städten. Die HEA-Fachgemeinschaft engagiert sich, um über Energieeffizienz im Neubau und der Sanierung zu informieren und damit die regionalen Marktpartner aus Handwerk, Industrie und Energieversorgung zu unterstützen. <br />Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) - Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - ist als bundesweite gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation exklusiver Online-Partner der Ratgeberportale. Der BSB bietet unabhängige Verbraucherberatung an und vertritt die Interessen von privaten Bauherren, Immobilienerwerbern und Wohneigentümern.<br />Die Portale sind ein starker, bundesweiter Partnerverbund für Verbraucherinformation.
Die Nutzer finden in den Portalen Tipps und praktische Hilfe, Adressen, Ansprechpartner und Beratungstermine vor Ort. Unter zum Beispiel <link http://www.berliner-bauen.de/>www.berliner-bauen.de</link> oder <link http://www.hamburger-bauen.de/>www.hamburger-bauen.de</link> sind aktuelle Veranstaltungstipps, Grundstücksangebote, Häusergalerien, Musterhausstandorte, Behördenführer, Baustoff- und Energieratgeber, Finanzierungstipps sowie ein Hausbau-Planer im Netz und informieren neutral, leicht verständlich und kostenlos.<br />Eine Übersicht finden Sie unter <link http://www.bauratgeber-deutschland.de/>www.bauratgeber-deutschland.de</link> 
HEA – Fachgemeinschaft für Effiziente Energieanwendung e.V.<br />Reinhardtstraße 32<br />10117 Berlin<br /><link http://www.hea.de/>www.hea.de</link>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
Bauherren-Schutzbund e.V.<br />Kleine Alexanderstraße 9-10<br />10178 Berlin<br /><link ../>www.bsb-ev.de</link>&nbsp; 
evianet GmbH<br />Bauratgeber-Deutschland<br />Rosenthaler Straße 37<br />10178 Berlin<br /><link http://www.bauratgeber-deutschland.de/>www.bauratgeber-deutschland.de</link><br /> ]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-06_Gemeinsame_Pressemitteilung_BSB-HEA_01.doc" length ="201216" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-06_Gemeinsame_Pressemitteilung_BSB-HEA_01.pdf" length ="103746" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Gemeinsame Pressemitteilung der HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. und des Bauherren-Schutzbund e.V.</title>
			<link>http://www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/pressemitteilungeneinzeln/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=392&#38;cHash=083fac600dd8eda231d04afb9c2bcf80</link>
			<description>Mehr Transparenz durch neue RAL Richtlinie für elektrische Anlagen in WohngebäudenHEA und BSB...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Mehr Transparenz durch neue RAL Richtlinie für elektrische Anlagen in Wohngebäuden<br />HEA und BSB entwickeln Dialog im Interesse der Verbraucher</b>
Berlin, 12.05.2011
<b>Elektroinstallationen fürs eigene Haus energieeffizient und zukunftssicher</b><br />Elektroinstallationen machen etwa drei Prozent der Gesamtinvestitionen eines neu gebauten Hauses aus. Für höhere Investitionen in eine sichere häusliche Infrastruktur gibt es gute Gründe. Denn entsprechend dem rasant wachsenden Ausstattungsgrad von elektrischen Haushaltsgeräten und Kommunikationstechnik müssen Elektroinstallationen quantitativ und qualitativ zukunftssicher ausgelegt werden. Mit der neuen RAL-RG 678, der Güterichtlinie für elektrische Anlagen in Wohngebäuden, legt die HEA Fachgemeinschaft jetzt einen weitergehenden Standard vor, der sich an Verbrauchererwartungen und Energiesparanforderungen orientiert.
<b>Elektroinstallation an technische Entwicklung angepasst</b><br />&quot;Mit der neuen Richtlinie&quot;, erläutert Geschäftsführer Dr. Jan Witt von der HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V., &quot;passen wir die Elektroinstallation an die technische Entwicklung und Ausstattung in Wohngebäuden an und geben Planern, Handwerkern und der Wohnungswirtschaft Planungssicherheit. Die RAL ist damit ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz und unterstützt direkt die europäischen Klimaschutzziele. Denn ohne intelligent vernetzte Gebäudesystemtechnik wird bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand nicht erreichbar sein.&quot;
<b>Sicherheit für Verbraucher durch verbindliche Standards</b><br />Die erweiterte und seit März für die Praxis vorliegende Richtlinie wird von der gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. ausdrücklich begrüßt. &quot;Sie gibt auch den Verbrauchern am Bau mehr Sicherheit&quot;, erklärt Bauherrenberater und BSB-Vorstandsmitglied Jürgen Friedrichs. &quot;Mit der Richtlinie lässt sich jetzt verbindlicher definieren, welche Standards und Komfortausstattungen zu erreichen sind und was sie umfassen müssen.&quot;<br />Kaum eine Bau- und Leistungsbeschreibung biete bislang zu einer zukunftssicheren Elektroinstallation ausführliche Angaben - wenn, dann seien allenfalls Mindestanforderungen formuliert. &quot;Erwartet wird, dass Bauherren verhandeln. Die Zahl derer, die - auch mit der Hilfe von uns BSB-Bauherrenberatern - eigene Bedingungen in den Bauvertrag einbringen, nimmt zu. Aber nicht jeder Bauherr weiß, was zu fordern wäre, und nicht jeder tut es&quot;, ist Jürgen Friedrichs Erfahrung. &quot;Nicht selten verlangen dann Firmen bei jeder Steckdose Preisaufschläge.&quot;
<b>Perspektiven für mehr Nutzerkomfort</b><br />Schwerpunkt der RAL Neufassung - der umfangreich veränderte DIN-Normen zugrunde liegen - ist die Verknüpfung klassischer Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik und Kommunikationsausstattung. Das schafft neue Möglichkeiten und Perspektiven für mehr Nutzerkomfort und Energieeffizienz in Wohngebäuden. Bereits mit geringem Mehraufwand lassen sich über moderne Steuerungstechnik Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Sonnenschutz und weitere Funktionen vernetzen.<br />Über die drei bisherigen, mit einem bis drei Sternen gekennzeichneten&nbsp; Ausstattungswert &nbsp;hinaus definiert die neue RAL-Richtlinie - die die Fassung aus dem Jahre 2004 ablöst - jetzt drei weitere für die Gebäudesystemtechnik. Sie reichen von 1 <i>plus</i> bis 3 <i>plus</i>. Schon bei der 1 <i>plus</i> Ausstattung fordert die RAL Vorbereitungen fürs Schalten und Dimmen, schaltbare Steckdosen zum Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften über zu installierende BUS-Technik zu schaffen.
<b>Nachprüfbarkeit und Transparenz für Verbraucher</b><br />&quot;Zeitgemäße Standards für Elektroinstallation in Wohngebäuden umfassen nicht mehr nur Lichtschalter, sondern technische Grundlagen für haus- und wohnungsinterne Kommunikationsausstattung samt gut handhabbarer Steuerungs- und Überwachungstechnik&quot;, beschreibt Witt den Veränderungsprozess. &quot;Anzeige- als auch Steuerelemente für den Energieverbrauch sollten bereits in der Planung von Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen Gegenstand der Überlegungen bei Investoren und Eigentümern sein. Dabei kann jetzt noch praxisorientierter geplant werden, weil einzelne Ausstattungen auch raumweise erfolgen können.&quot;<br />Mit der neuen RAL Richtlinie hat die HEA Fachgemeinschaft, zu der 70 Unternehmen aus der Geräteindustrie und verschiedene Fachverbände zählen und die intensive Prozesse zum Ausbau des Effizienzmarktes anstößt, vertraglich nachprüfbare Transparenz für die Verbraucher geschaffen.<br />Diese Transparenz klar definierter Ausstattungsstandards entspricht auch dem Anspruch des Bauherren-Schutzbundes nach verlässlicher Verbraucherinformation. &quot;Die neue RAL Richtlinie bietet uns gute Grundlagen, unsere Verbraucherberatung auf diesem Gebiet auszubauen&quot;, versichert Jürgen Friedrichs. &quot;Sie passt für private Bauherren gut in das Gesamtkonzept zukunftssicherer energiesparender Häuser.&quot;
Weitere Informationen unter <link http://www.bsb-ev.de>www.bsb-ev.de</link> und <link http://www.hea.de>www.hea.de</link>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			<category>2011</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 12 May 2011 12:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-05-Gemeinsame_Pressemitteilung_BSB-HEA_01.doc" length ="187904" type="application/msword" />
			<enclosure url="http://www.bsb-ev.de/uploads/media/2011-05-Gemeinsame_Pressemitteilung_BSB-HEA_01.pdf" length ="50310" type="application/pdf" />
		</item>
		
	</channel>
</rss>
