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Angebots- und Vertragsprüfung beim Wohnungskauf

Die Angebots- und Vertragsprüfung legt die Basis für Ihr erfolgreiches Bauvorhaben. Sie schützen sich vor unerwarteten Zusatzkosten und vermeiden Streitigkeiten über Auslegung von Vertragsklauseln.

Umfang der Angebots- und Vertragsprüfung

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Die Inhalte des Bauträgervertrags und die Bau- und Leistungsbeschreibung sind wesentlich für den Kauf einer Wohnung in einem neu zu errichtenden Mehrfamilienhaus. Deshalb können Sie den Bauträgervertrag zum Festpreis durch einen unserer Vertrauensanwälte und die Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen unserer Bauherrenberater prüfen lassen.

Wichtig: Lassen Sie Ihre Vertragsentwürfe unbedingt vor der Unterschrift beim Notar prüfen! Vertragsänderungen können nach der Unterschrift nicht mehr vorgenommen werden.

Inhalte des Bauträgervertrags

Der Bauträgervertrag ist ein sehr komplexes und umfangreiches Vertragswerk. Der Abschluss eines Bauträgervertrags muss durch einen Notar beurkundet werden. Der Vertrag umfasst unter anderem den eigentlichen Kaufvertrag mit Bauverpflichtung, Auflassungsvormerkung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Abgeschlossenheitsbescheinigung. Alle Teile zusammen bilden die wesentliche Grundlage für den Kauf einer Neubauwohnung. Auch die Bau- und Leistungsbeschreibung ist Teil des Vertrags und definiert die vom Bauträger zu erbringende Leistung, die einzusetzenden Materialien und zu verbauende Technik. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Bauausführung einzelner Bauteile, Herstellerbenennung und Leistungsparameter der Anlagentechnik sowie Typenbezeichnung und Qualitäten von Fußbodenbelägen und Fliesen.

Auf Basis des Bauträgervertrags und der Bau- und Leistungsbeschreibung kann genau überprüft werden, ob der Bauträger die vereinbarte und zu bezahlenden Leistungen in der vertraglich fixierten Qualität mängelfrei erbringt.

Darüber hinaus regelt der Bauträgervertrag die Fälligkeit von Abschlagszahlungen, die Übergabe einer Fertigstellungssicherheit – zum Beispiel für den Insolvenzfall des Bauträgers – und insbesondere auch das Abnahmeprocedere von Sonder- und Gemeinschaftseigentum am Ende des Bauprozesses.

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Vertragsprüfung durch den Vertrauensanawalt

Die Vertragsprüfung zum Festpreis beinhaltet die vollständige Kontrolle des Bauträgervertrags. Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung der Vertragsprüfung, die Ihnen der Vertrauensanwalt auf Wunsch noch einmal erläutern kann. Auf dieser Grundlage können Sie eine fundierte Entscheidung zum Vertragsschluss treffen, da Sie alle wesentlichen Risiken und Fallstricke des vorliegenden Bauträgervertrags kennen. Das Prüfungsergebnis hilft Ihnen auch bei der Vertragsverhandlung. Beim späteren Notartermin ist hierfür keine Zeit mehr.

Bau- und Leistungsbeschreibung Prüfung durch den Bauherrenberater

Ergänzend zur Vertragsprüfung sollten Sie die Baubeschreibung durch einen unserer Bauherrenberater überprüfen lassen. Er erkennt Lücken in der Leistungsbeschreibung, kann Sie auf Unklarheiten hinweisen und versteckte Zusatzkosten aufdecken. Des Weiteren gilt es, Ihre individuellen Wünsche mit den Vorgaben des Bauträgers abzugleichen. Auch sollte der Zahlungsplan für Abschläge entsprechend der Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gestaltet sein. Die Überprüfung schützt Sie vor überhöhten Vorauszahlungen und zusätzlichen Kosten im Bauverlauf.