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Barrierefrei Umbauen

Barrierefrei umbauen erfordert individuelle Lösungen

Wer lange Freude an seinem Eigentum haben will, muss gewährleisten, dass auch das Wohnen im Alter noch komfortabel ist.

Weitere Artikel zur Serie "Barrierefrei umbauen"

Teil 1: Zehn Tipps für barrierefreies Wohnen

Teil 3: Kosten für barrierefreien Umbau: Womit muss man rechnen?

Mit einem altersgerechten Umbau können Bauherren ihr Eigenheim ihren akutellen individuellen Lebensbedürfnissen anpassen.

Mit einem altersgerechten Umbau lässt sich ein bestehendes Gebäude den veränderten Lebensumständen der Bewohner anpassen, so dass ein Auszug aus den lieb gewonnenen Räumen oft verhindert oder zumindest aufgeschoben werden kann. Welche Umbaumöglichkeiten es gibt, hängt vom bestehenden Gebäude, von den erforderlichen Maßnahmen und nicht zuletzt von den verfügbaren finanziellen Mitteln ab. Dass viele Maßnahmen förderfähig sind, eröffnet zusätzlichen finanziellen Spielraum. Um ein optimales, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Ergebnis zu erreichen, empfiehlt es sich, schon bei der Ideenfindung einen Fachmann hinzuzuziehen.

Selbstbestimmt leben – trotz Einschränkungen

Die Wünsche und Anforderungen an altersgerechtes Wohnen unterscheiden sich in jedem Einzelfall, doch in der Regel haben sie ein gemeinsames Ziel: Trotz eingeschränkter oder mit den Jahren nachlassender körperlicher Fähigkeiten ein möglichst langes, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in den eigenen Räumen zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Wohnung oder das Haus den eingeschränkten Fähigkeiten der Bewohner angepasst werden. Der erste Schritt zur bedarfsgerechten Planung ist eine Analyse der Bedürfnisse aller in der Wohneinheit lebenden Personen. Wollen Eigentümer barrierefrei umbauen, sollten sie nicht nur den aktuellen Bedarf ermitteln. Für eine längerfristige Perspektive ist auch die Vorwegnahme künftig zu erwartender Anforderungen etwa durch das Alter, fortschreitende Krankheiten oder andere progressive körperliche Einschränkungen zu beachten. Sind die Bedürfnisse der Nutzer evaluiert, sollte eine Bewertung der Möglichkeiten für Umbaumaßnahmen im Gebäude folgen.

Was ist technisch möglich?

Wollen Eigentümer barrierefrei umbauen oder modernisieren, haben die Bestandsaufnahme und die Bewertung der vorhandenen Bausubstanz eine wichtige Bedeutung. Ein Fachmann sollte klären, ob die vorhandene Bausubstanz die Anforderungen an die künftige Nutzung erfüllen kann oder ob technische Gründe dem entgegenstehen. Dieser Sachverständige kann klären, ob sich das Haus für den Umbau überhaupt eignet oder ob es mit zum Beispiel technischen Hilfsmitteln gegebenenfalls günstigere Alternativen gibt. Typisch für viele Altbauten sind enge und steile Treppen sowie kleine Räume, wodurch die Bewegungsflächen eingeschränkt werden. Außerdem ist die Tragfähigkeit von Bauteilen, etwa von Wänden im Bad, an denen beispielsweise Haltegriffe oder Klappsitze angebracht werden sollen, zu beachten. Sanitäranschlüsse und Möglichkeiten zu ihrer Umlegung sind zu berücksichtigen, wenn Raumzuordnungen verändert werden sollen.

Was ist erlaubt, was ist Pflicht?

Die ausschlaggebende Norm ist die DIN 18040 „Barrierefreies Planen und Bauen – Planungsgrundlagen“, Teil 2 „Wohnungen“. Sie ist in fast allen Bundesländern Bestandteil der geltenden Landesbauordnung. Wo es sinnvoll und notwendig ist, kann die Norm insgesamt oder Teile daraus vertraglich vereinbart werden. Wollen Eigentümer barrierefrei umbauen, sollten dazu in den vertraglichen Vereinbarungen alle Details erfasst werden, um am Ende das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Sie schaffen Klarheit zu den Rechten und Pflichten aller Beteiligten und beugen Rechtsstreitigkeiten vor. Eine eindeutige und genaue Beschreibung des Vertragsziels mit allen dafür erforderlichen Leistungen bietet Sicherheit und Transparenz für Auftraggeber und Ausführende.

Umfassende Barrierefreiheit nach geltender Norm ist im Altbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum zu erreichen. Außerdem widersprechen die Anforderungen beispielsweise zur Energieeffizienz, zum Brandschutz oder zur Abdichtung oftmals den Anforderungen zur Barrierefreiheit. Es ist daher darauf zu achten, dass die Maßnahmen im Rahmen des Machbaren individuell und so passgenau wie möglich an die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen der Bewohner sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst und somit juristisch und technisch belastbare Lösungen gefunden werden. In manchen Fällen können das Kompromisslösungen sein, die in beidseitigem Einvernehmen vertraglich vereinbart werden sollten.

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Barrierefrei umbauen: die nächsten Schritte

Sind die Umbaumaßnahmen im Gebäude grundsätzlich möglich, kann mit der konkreten Planung begonnen und individuellen Lösungen gefunden werden.

Genügt das Gebäude den Anforderungen grundsätzlich, kann die konkretere Planung beginnen. Dazu sind weitere Fragen zu klären:

  • Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für den konkreten Bedarf?
  • Welche Fachfirmen können die Bauarbeiten durchführen?
  • Welche Kosten sind beim barrierefreien Umbau zu erwarten?
  • Wie können die Umbaumaßnahmen finanziert werden?
  • Welche Fördermöglichkeiten und Unterstützungen gibt es?

Sind alle Fragen geklärt, kann die Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Wird eine solche Maßnahme geplant, kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob im Rahmen der altersgerechten Umbaumaßnahmen gleichzeitig eine energetische Sanierung oder weitergehende Modernisierungen des Gebäudes in Angriff genommen werden können. Wenn derartige Maßnahmen ohnehin mittelfristig geplant oder notwendig sind, lassen sich durch sinnvolle Maßnahmenkombinationen beim barrierefreien Umbauen Kosten sparen.

Worauf kommt es an, damit die Qualität stimmt?

Rechtlich steht dem Bauherrn ein mangelfreies, zweckentsprechendes Bauwerk oder Umbauergebnis zu, das alle vertragsgemäß vereinbarten Eigenschaften aufweist. Wegen komplexer Bauabläufe und der Vielfalt an Materialien und Systemen kann der Baulaie die Qualität und Mängelfreiheit allerdings oft schwer beurteilen. Empfehlenswert ist deshalb die Begleitung und Kontrolle des barrierefreien Umbaus durch einen unabhängigen Bauherrenberater, der die anforderungsgerechte Planung, Berechnung und Materialverwendung sowie die fach- und sachgerechte Ausführung überprüft. Baubegleitende Qualitätskontrollen, zum Beispiel durch Sichtkontrollen während des Bauablaufs, reduzieren das Schadenrisiko erfahrungsgemäß deutlich. Auch eine fachliche Begleitung bei der Endabnahme ist sinnvoll, da nach erbrachter Handwerkerleistung und förmlicher Abnahme die Schlussrechnung fällig ist und die Gewährleistungsfrist beginnt. Entsprechende Serviceangebote und die Unterstützung durch erfahrene Fachexperten bietet der Bauherren-Schutzbund (BSB) an.

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