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Koalitionsvertrag: BSB sieht noch Handlungsbedarf

Berlin. Der Entwurf des Koalitionsvertrags bennent die Leitplanken der Baupolitik in der nächsten Legislatur. Der BSB sieht darüber hinaus weiteren Handlungsbedarf.

26. November 2021

Der BSB begrüßt die Schaffung eines eigenständigen Bauministeriums. Die Themenfelder, mit denen sich das Ministerium zukünftig beschäftigen soll, müssen jedoch klarer umrissen werden. BSB Geschäftsführer Florian Becker erklärt: „Wenn die hochgesteckten wohnungspolitischen Ziele erreicht werden sollen, muss das neue Ministerium auch die Belange und Hindernisse privater Bauherren und Wohnungskäufer in den Blick nehmen. Hierzu zählen Baulandknappheit, steigende Baupreise und Verbesserung des Verbraucherschutzes.“

Vor allem Wohnungskäufer stehen vor einer ungeklärten Rechtslage. „Der aktuelle Koalitionsvertrag trifft keine Aussagen dazu, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und den Verbraucherschutz – vor allem bei einer Insolvenz des Bauträger – zu verbessern“, kritisiert Becker. Das ein neues Gesetz kommt, ist nicht ausgeschlossen. Seit 10 Jahren bekennt sich vor allem die SPD Fraktion zu dem Gesetzesvorhaben. „Wir appellieren an die Bundesregierung das lange geplante Gesetzesvorhaben nicht fallen zu lassen und zeitnah ein neues Bauträgervertragsrecht zu verabschieden.“

In Bezug auf den zukünftigen Förderstandard wird der Koalitionsvertrag deutlich. Bereits 2025 soll die Effizienzklasse KfW 40 als Neubaustandard gelten. „Wenn die geplante Angleichung gelingen soll, müssen auch die Förderbedingungen deutlich verbessert werden. Bauherren müssen sich klimaschonendes Bauen auch leisten können“, so Becker. Für Modernisierungen plant die neue Regierung ein flächendeckendes Angebot an kostenlosen Sanierungsfahrplänen anzbieten. „Die aktuellen Beratungsstellen werden die Nachfrage allerdings nicht bedienen können“, mahnt Becker. Deshalb müssten Verbraucherverbände wie der BSB stärker eingebunden werden, die bereits jetzt ihre bautechnischen Beratungsleistungen deutschlandweit anbieten.

Positiv hervorzuheben ist das Vorhaben die Grunderwerbsteuer zu reformieren. Hierbei sind vor allem die Bundesländer mit besonders hohen Steuersätzen gefordert, schnell eine Reform in die Wege zu leiten. Bei weiterhin steigenden Bau- und Kaufkosten ist eine Anpassung des Steuersatzes ein wirksames und flächendeckendes Instrument, Bauherren und Immobilienkäufer finanziell zu entlasten.