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Mitgliedsbeiträge und Honorarsätze

Mitgliedsbeiträge und Honorarsätze

Gültig ab 01.01.2024

Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge sind auf Grund der Gemeinnützigkeit des Vereins als Spende steuerlich absetzbar. Der Bauherren-Schutzbund stellt auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) aus. Beratungs- und Serviceleistungen werden nur gegenüber Mitgliedern des Vereins erbracht. Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Mehr unter FAQ für Mitglieder.

Einmalige Aufnahmegbühr52,00 €
Monatlicher Mitgliedsbeitrag11,00 €

Kostenlose Grundberatung durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin

Mitglieder können eine kostenlose Grundberatung durch den Vertrauensanwalt beziehungsweise den Bauherrenberater in Anspruch nehmen.

Die Mitglieder des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) können eine kostenlose Grundberatung, auch telefonisch, durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin zu folgenden Themen in Anspruch nehmen:

  • Besprechung von Art und Umfang des individuellen Beratungs- und Betreuungsbedarfes
  • Erläuterung des BSB-Leistungsangebotes
  • Information zur Beratung durch den/die Bauherrenberater/in, Vertrauensanwalt/anwältin und erforderlichenfalls durch weitere Servicepartner des BSB

Die Dauer der Grundberatung beträgt bis zu einer Stunde. Die technische und juristische Beratung erfolgt zu den Konditionen der Bauherrenberater/innen bzw. Vertrauensanwälte/innen des BSB.

Honorarsätze der unabhängigen Bauherrenberater/innen

Die Honorare der Bauherrenberater/innen sind bundesweit einheitlich.

 Honorare und Kosten inklusive MwSt.
Stundensatz Bauherrenberater/in129,00 €
Stundensatz Fahrzeit129,00 € + 0,85 €/km Fahrkosten
Nebenkosten (Büro- und Verwaltungskosten)pauschal 5% des Beratungshonorars

Beratungsleistungen, einschließlich Telefonberatung und E-Mail-Kommunikation, und die Fahrzeit werden auf der Basis des gültigen Stundensatzes minutengenau abgerechnet.

Beratungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen nur nach Vereinbarung. Die Stundensätze für den/die Bauherrenberater/in und Fahrzeit erhöhen sich bei Beratungen am Samstag um 25%, an Sonn- und Feiertagen um 50%.

Diese Honorarsätze gelten auch für die Servicepartner des BSB – soweit nicht zwingend andere gesetzliche Gebührenordnungen anzuwenden sind.

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Vergütung der Vertrauensanwälte/innen

Die Honorare für die Erstberatung die Vertragsprüfung durch die Vertrauensanwälte sind bundesweit einheitlich.

Die Honorare der Vertrauensanwälte/innen sind für die Erstberatung und Vertragsprüfungen bundesweit einheitlich.

Erstberatung

Die Erstberatungsgebühr für BSB-Mitglieder beträgt 175,- € brutto. Die Erstberatung umfasst ein allererstes Beratungsgespräch, auch telefonisch, zu einer rechtlichen Fragestellung. BSB-Mitglieder erhalten eine erste rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation, verbunden mit einer Handlungsempfehlung. Hinweis: Die Erstberatung beinhaltet keine Vertragsprüfung und keinen Schriftverkehr.

Vertragsprüfung

Der/die Vertrauensanwalt/anwältin prüft den Vertrag und fasst die wesentlichen Prüfungsergebnisse schriftlich zusammen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch.

 Honorare inklusive MwSt.
Kaufvertrag unbebautes Grundstück550,00 €
Kaufvertrag Bestandsimmobilie (bebautes Grundstück)650,00 €
Werkvertrag Einzelgewerk Neubau oder Sanierung600,00 €
Verbraucherbauvertrag (Hausbauvertrag, GU-/GÜ-Vertrag, Komplettsanierungsvertrag)850,00 €
Architektenvertrag950,00 €
Bauträgervertrag einschl. Teilungserklärung und Bezugsurkunden1.300,00 €

Hinweis: Die Vergütung aller darüber hinausgehenden Leistungen erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies ermöglicht auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung.

BSB-Mitglied werden – Ihre Vorteile

  • Erkennen Sie Baumängel rechtzeitig, vermeiden Sie Fallstricke im Vertrag und minimieren Sie Ihr Risiko beim Bauen, Kaufen und Modernisieren.
  • Erhalten Sie volle Kostentransparenz durch unsere bundesweit einheitlichen, preisgünstigen Honorare und Gebühren.
  • Mit unserem Expertenteam aus Bauherrenberater und Vertrauensanwalt haben Sie auch in Krisensituationen bestmögliche Hilfe.
  • Unsere Experten bilden sich ständig weiter, besitzen umfassende Praxiserfahrung, Kenntnis über Verbraucherbedürfnisse und arbeiten nach den zertifizierten BSB-Beratungsstandards.
Zum Aufnahmeantrag

Fiktives Kostenbeispiel einer baubegleitenden Qualitätskontrolle (BBQK)

Objekt: Einfamilienhaus (Massivhaus) ohne Keller, EG mit ausgebautem Dachgeschoss

Umfang BBQK: Sichtung der Unterlagen und Plausibilitätsprüfung, bautechnische Beratung vor Ort mit Dokumentation inkl. Fotos, Hinweisen und Mängelauflistung

Kontrolltermine (weichen individuell ab):

  • Gründungsarbeiten / Bodenplatte vor Betonieren
  • Rohbau inklusive Dachstuhl
  • Fenster vor Innenputz, Dachdeckung und Dachklempnerarbeiten
  • Rohinstallation Haustechnik
  • Innenputz, Trockenbau, Estrichvorbereitung vor Einbau Estrich
  • Abdichtung vor Fliesenarbeiten
  • Vorbegehung für die Abnahme (Innenausbau, Oberflächen, Innentreppe, Fassade, Endinstallation Haustechnik)
  • Fachbegleitung zur Abnahme

Kosten: ca. 3.800 € (brutto) zzgl. Fahrzeit und Fahrkosten sowie Nebenkosten

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