Beratung
Hausbau, Eigentumswohnung, Bestandsimmobilie – unsere Beratungsleistungen im Überblick
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Mitgliedschaft
Bestens abgesichert in Ihr Bau-, Kauf- und Modernisierungsprojekt. Werden Sie Mitglied.
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Ihr Zuhause. Unser Anliegen.
Mit den Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) starten Sie bestmöglich abgesichert in Ihr Eigenheimprojekt. Sie erkennen Baumängel und Vertragsrisiken rechtzeitig, behalten während der gesamten Bauphase den Überblick und können Ihr Bauvorhaben sicher abnehmen. Minimieren Sie das Risiko. Informieren Sie sich marktneutral. Werden Sie Mitglied in Deutschlands größter Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren, Wohnungskäufer und Modernisierer.
Einen Berater für Ihr Projekt finden
Aktuelles
25. März 2022
Messen
Angehende Bauherren bewerten Ampel-Start negativ
In einer repräsentativen Umfrage des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) ziehen Deutschlands potentielle Bauherren nach den ersten 100 Tagen der Ampel-Regierung eine negative Bilanz.
Weiterlesen Angehende Bauherren bewerten Ampel-Start negativPresseservice
Gerne stehen wir Ihnen für redaktionelle Fragen rund um die Themen Hausneubau, Immobilienkauf und Gebäudemodernisierung zur Verfügung.
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BSB-Mitglied werden – Ihre Vorteile
- Erkennen Sie Baumängel rechtzeitig, vermeiden Sie Fallstricke in Ihrem Vertrag und minimieren Sie Ihr Risiko beim Bauen, Kaufen und Modernisieren.
- Erhalten Sie volle Kostentransparenz durch unsere bundesweit einheitlichen, preisgünstigen Honorare und Gebühren.
- Mit einem BSB-Expertenteam aus Bauherrenberater und Vertrauensanwalt sind Sie bei allen Eigenheimprojekten bestmöglich abgesichert.
RatgeberbroschüreMit uns gut beraten
In unseren kostenlosen Ratgebern erhalten Sie die wichtigsten Grundlagen zu den Themen Hausneubau, Eigentumswohnungen, Bestandsimmobilien und Energieeffizienz.
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Aus unseren FAQ
Ab wann können die Leistungen der Bauherrenberater/ Vertrauensanwälte in Anspruch genommen werden?
Nachdem Ihnen die Mitgliedschaft betätigt wurde, können Sie Leistungen des BSB in Anspruch nehmen. Es gelten also keine Wartezeiten, wie zum Beispiel bei Rechtsschutzversicherungen. Voraussetzung ist eine konkrete Terminvereinbarung mit dem benannten Bauherrenberater oder, wenn es um baurechtliche Fragen geht, dem Vertrauensanwalt, um die gewünschten Leistungen zu beauftragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig mit dem Bauherrenberater oder Vertrauensanwalt einen Termin zu vereinbaren, denn nicht immer kann ein sehr kurzfristiger Terminwunsch realisiert werden.
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft im BSB fristgerecht widerrufen und vor dem Widerruf bereits Leistungen eines Bauherrenberaters oder Vertrauensanwaltes in Anspruch genommen haben, ist diese Leistung zu vergüten.
Muss im Aufnahmeantrag der Bauherrenberater/ Vertrauensanwalt eingetragen werden?
Nein, wir ordnen Ihnen bei Bearbeitung des Antrags und mit Bestätigung der Mitgliedschaft einen Bauherrenberater und einen Vertrauensanwalt zu. Die Auswahl erfolgt nach der Nähe zu Ihrem Bauplatz bzw. Wohnort. Sie können natürlich auch selbst aus dem Beratungsnetz des BSB einen Bauherrenberater/ Vertrauensanwalt auswählen und im Aufnahmeantrag vermerken.