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Sechs unruhige Jahre

Sechs unruhige Jahre

Klaus-Peter Z. aus Darmstadt erwarb eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage

Eine neue Wohnanlage mit 37 Einheiten: Die Dachgeschosswohnung ist rohbaufertig
Eine neue Wohnanlage mit 37 Einheiten: Die Dachgeschosswohnung ist rohbaufertig

Mit Anfang 60 entschloss ich mich, meine Wohnsituation mit Blick aufs Alter zu verändern. Ich trennte mich vom großen Haus und suchte für mich und meine Lebensgefährtin eine Eigentumswohnung. Im Neubaugebiet einer nahegelegenen Stadt konnte ich durch Zufall in einem Block mit 37 Einheiten eine Wohnung erwerben – wunschgemäß eine Dachgeschosswohnung mit 129 Quadratmetern Wohnfläche samt großer Terrasse. Da meine Partnerin nicht gesund ist, war die Schwellenfreiheit der Wohnung ein Absolutes „MUSS“. Dass dem so sei, wurde uns vom Bauanbieter immer wieder bestätigt, also vertrauten wir darauf. Da ich aber durch meinen Beruf wusste, mit welchen Problemen Wohnungserwerber konfrontiert sind, sah ich mich nach professioneller Hilfe um.

Manches gefunden, wichtiges verändert

Das Innenleben entsteht: Elektroinstallation wird verlegt
Das Innenleben entsteht: Elektroinstallation wird verlegt

Dass ich auf den BSB stieß, war folgerichtig. Ich suchte nach technischer Betreuung und Vertragsprüfung. Beides bekam ich über das Netz der BSB-Bauherrenberater und Vertrauensanwälte. Die Kontrolle der Baubeschreibung durch meine Bauherrenberaterin ergab, dass vieles nur ungenau – ich vermute: gewollt – formuliert war. Allerdings war die Baubeschreibung bereits notariell beglaubigt und als unveränderbar vorgegeben. Der Vertrauensanwalt setzte nach juristischer Prüfung des Bauvertrages noch wichtige Änderungen durch. So wurde das Betreten der Baustelle zur Qualitätskontrolle und die Abnahme der Wohnung neu festgelegt. Auch die Übergabe von Unterlagen wurde vereinbart.

Mit der Gewissheit, dass nun das rechtlich Machbare in meinem Sinne geregelt sei, unterschrieb ich den Vertrag. In Abstimmung mit dem objektüberwachenden Architekten vereinbarte ich mit der Bauherrenberaterin Kontrollen entscheidender Bauabschnitte wie Rohbau und Sanitärinstallation einschließlich der Abnahme. Leider legte der Architekt zwei Termine erst nach Abschluss wichtiger Arbeiten, eine Qualitätskontrolle war in diesen Fällen nicht gegeben. Es waren vollendete Tatsachen geschaffen – das ergab auch die Vorbegehung vor der Abnahme. Zudem erwiesen sich dünne, wenig aussagekräftige Planungsunterlagen als ein Hauptfaktor für Probleme.

Seniorengerecht? Mitnichten!

Das Innenleben entsteht: Sanitärinstallation wird verlegt
Das Innenleben entsteht: Sanitärinstallation wird verlegt

Zugesichert war eine schwellenfreie Wohnung. Aber wie hoch sollte die Schwelle zur Dachterrasse sein? Die Vorentwurfsplanung offenbarte keine Maße. Erst nach hartnäckigem Nachfragen wurde die tatsächliche Höhe von 29(!) cm offengelegt. Diese Info vor Vertragsabschluss wäre ein absoluter Ausschlussgrund für einen Wohnungskauf gewesen. So aber gab es kein Zurück. Ich musste eine bauliche Änderung veranlassen, die nochmals 35.000 Euro kostete. Da alle Vorschläge des Architekten inakzeptabel waren, überlegte ich selbst die Umplanung. So wurde im Flur eine Rampe zum Höhenausgleich eingebaut, die die Differenz zur Terrasse auf akzeptable 5 cm verringerte. Positiv war, dass das Architekturbüro meine Wünsche umsetzte.

Die Bauherrenberaterin kontrollierte soweit noch möglich. Bei der Schlussabnahme der Wohnung konstatierte Mängel, die anschließend vom Bauträger beseitigt wurden. Wir zogen ein und atmeten erstmal auf.

Immer wieder Mängel nach dem Einzug

Sechs unruhige Jahre
Große Dachterrasse: Ihr Unterbau musste erneuert werden

Das Aufatmen hielt nicht lange an, denn nach dem Einzug traten immer wieder Mängel zutage. Zu den größten zählte der fehlerhafte Aufbau unserer Terrasse. Steinplatten brachen ein, weil zu kleine – billigere – Stelzen verwendet und diese zum Höhenausgleich unzureichend mit Plattenresten unterfüttert waren. Ich veranlasste, dass die Stelzen durch Pflastersteine komplett unterbaut wurden. Dreimal musste zudem die Gebäudetrennfuge im Wohnzimmer nachgebessert werden. Alle diese Arbeiten zahlte der Bauträger.
Vergeblich zu reklamieren versuchte ich den unzureichenden Schallschutz in unserem ans Bad des Nachbarn grenzenden Schlafzimmer – für mich ein Planungsfehler, da geräuschintensive Räume von Schlafräumen nach meiner Auffassung zu trennen sind. Der BSB-Vertrauensanwalt gab mir allerdings zu verstehen, dass ich aufgrund der vorliegenden Rechtsprechung kaum eine Chance hätte, hier Abhilfe durchzusetzen. Aber es kam noch dicker: Nach 3,5 Jahren löste ein Wasserschaden eine Totalsanierung unserer neugebauten Wohnung aus. Dabei ließ ich dann auf eigene Kosten eine Schallschutzwand einbauen.

Kleine Ursache, große Wirkung

Totalsanierung nach großem Wasserschaden: Ständerwände mussten komplett neu gesetzt werden
Totalsanierung nach großem Wasserschaden: Ständerwände mussten komplett neu gesetzt werden

Durch ein kleines Leck in einem auf der Rohdecke durchgängig liegendes Heizungsrohr entstand ein riesiger Wasserschaden. Der fiel spät auf, weil der Leichtbeton das austretende Wasser wie einen Schwamm aufgesogen hatte. Trockenbauwände waren verschimmelt, die Ständerwand verrostet. Als mir die Dimension des Schadens klar wurde, holte ich erneut die kompetente Hilfe durch die BSB-Bauherrenberaterin und den Vertrauensanwalt. Ich setzte selbst zunächst durch, dass wir jederzeit Zutritt zur Wohnung bekommen – die aus versicherungstechnischen Gründen wieder zu einer Baustelle gemacht werden musste – um die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren können.

Die Demontage der Wohnung legte Mängel der Erstherstellung offen. Beispielsweise waren falsche Formstücke für die Heizung verwendet worden. Da damals zwei Qualitätskontrollen im Bauprozess zu spät vom Bauanbieter terminiert wurden und alles schon zugebaut war, konnte dieser und andere Fehler nicht rechtzeitig bemerkt werden.

Ich brauchte immer wieder den Rat und die Durchsetzungskraft der Bauherrenberaterin. So bestand sie darauf, dass entgegen der Forderung des Gutachters die Metallständer nicht abgeschnitten und angestückelt, sondern komplett neu gesetzt wurden. Nochmalige Instabilität und Risse in der Ständerwand durch irgendwelche bauliche Kompromisse waren ein zu hohes Risiko. Da Wände eh neu gesetzt wurden, entschlossen wir uns dazu, eine wegzulassen, um mehr Platz im Esszimmer zu haben.

Endlich wohnen – der BSB half

Ich wusste, warum ich die BSB-Hilfe erneut beauftragte. Die Bauherrenberaterin war mit ihrer Eloquenz und Konsequenz wichtig. Sie verhandelte auf Augenhöhe mit den Bauleuten, war meine Rückenstärkung und hat mir einige schlaflose Nächte erspart. Auch den Rechtsrat durch den Vertrauensanwalt brauchte ich mehrmals. Vor allem wollte ich wissen, ob meine Forderungen berechtigt oder nicht durchsetzbar sind. So vermied ich schlechte Stimmung.

Aber auch nach sechs Jahren ist noch kein Ende in Sicht. Es dauert mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Nervliche und zeitliche Belastungen haben mir zugesetzt. Jedoch: Der Aufwand hat sich gelohnt. Die Wohnung ist jetzt schöner als vorher, ist Rückzugsort. Wir genießen sie täglich. Nach sechs aufregenden Jahren sind wir zufrieden – auch dank der Unterstützung des BSB.

Aufgeschrieben von Bettina Erdmann