
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen
Den Bauvertrag zu verhandeln, gehört zu den größten Hürden am Beginn des Bauvorhabens. In der Regel bringt der Auftragnehmer den Vertragsvorschlag in die Verhandlungen ein. Sehr oft enthalten die Verträge Klauseln, die rechtswidrig sind oder im Interesse des Auftragnehmers liegen. Ein fairer Interessensausgleich findet so zwischen den Vertragspartnern nicht statt.
Dem Bauherren-Schutzbund wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Lesen Sie hier eine kommentierte Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden.
Weitere Abmahnungen
Das Bundesministerium für Justiz (BfJ) führt eine Liste aller öffentlich bekanntgemachten Unterlassungsklagen. Prüfen Sie hier, ob Abmahnungen gegen Ihre Baufirma vorliegen. Zur Webseite des BfJ