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Tipps für barrierefreies Umbauen

Zehn Tipps für barrierefreies Wohnen

Aktuelle Untersuchungen schätzen, dass nur zwei bis drei Prozent aller Wohnungen in Deutschland barrierearm oder sogar barrierefrei sind.

Eine barrierearme Wohnung hilft nicht nur älteren Bewohnern. Vielmehr steigert es den Wohnkomfort der eigenen vier Wände für alle Generationen. Eine bodengleiche Dusche will heutzutage fast jeder in seinem neu gebauten Haus haben. Ebenso freuen sich Familien und älter Menschen gleichermaßen, wenn sie den schweren Einkauf oder den Kinderwagen vom Parkplatz direkt in den Hausflur bringen können, ohne lästige Treppen überwinden zu müssen. Investitionen zahlen sich sofort durch mehr Wohnkomfort und gewonnene Freiräume aus. Worauf ist zu achten wenn ein neues Haus geplant oder eine Bestandsimmobilie umgebaut werden soll? Zehn Tipps für einen barriefreies Bauen und Wohnen:

1. Bezeichnungen nicht klar definiert

Bezeichnungen wie „barrierearm“ oder „rollstuhlgerecht, „alten-“ oder „behindertengerecht“ sollten Bauherren in Angeboten oder Prospekten nicht trauen, wenn es um den barrierefreien Bau oder Umbau der eigenen vier Wände geht. Denn all diese Begriffe sind nicht definiert und beschreiben keinen verbindlichen Standard. In der Regel handelt es sich dabei um Marketinginstrumente ohne verbindliche Aussagekraft. Deshalb sollte in einem Angebot die Beschreibung „barrierefrei“ detailliert aufgeführt und verbindlich vereinbart werden, denn auch dieser Begriff besitzt keine Rechtskraft für ein Bauvorhaben.

2. Anforderungen vertraglich fixieren

Ob beim Neubau oder Umbau: Wichtig ist es, die gewünschten Anforderungen und Ausstattungen im Vertrag zu fixieren. Die Zielvorgabe für barrierefreies Bauen und Umbauen sind aus der Norm DIN 18040 „Barrierefreies Planen und Bauen – Planungsgrundlagen“ abzuleiten. Nur eine verbindlich vereinbarte Norm schafft Klarheit und kann Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden. Die eindeutige und detaillierte Beschreibung des Vertragsziels mit allen dafür erforderlichen Leistungen bietet allen an Planung und Bau Beteiligten Sicherheit und Transparenz.

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3. Sanierungen nutzen

Ideal ist es, wenn sowieso fällige Sanierungen des Hauses zum Abbau von Barrieren genutzt werden können. Der Aufwand und die Kosten sind meist nur geringfügig höher, der Nutzen umso größer. Wichtig ist, eine umfassende Planung der Maßnahme im Vorfeld zu erstellen. Die genaue Untersuchung der Bedürfnisse und der Möglichkeiten ist von entscheidender Bedeutung für ein zufriedenstellendes Ergebnis.

4. Kleine Maßnahme, großer Vorteil

Bereits mit kleinen Maßnahmen, wie dem Entfernen von Türschwellen oder der Montage von Haltegriffen, kann das Badezimmer barrierefrei umgestaltet werden.

Bevor große bauliche Veränderungen geplant werden, können bereits kleinere Anpassungsmaßnahmen im Haus nützliche Veränderungen bewirken. So kann die Umgestaltung der Raumnutzung und Möblierung als einfachste und kostengünstigste Form ein erster Schritt sein. Zu den Maßnahmen mit geringem bis mittlerem Aufwand gehören die Ausstattung oder Nachrüstung mit Hilfsmitteln und technischen Hilfen. Dazu zählen das Entfernen von Türschwellen oder die Montage von Stütz- und Haltegriffen im Flur oder Bad.

5. Elektronische Hilfsmittel

Darüber hinaus stehen unter dem Stichwort „AAL-Technologie“ (Ambient Assisted Living) viele elektronische Hilfsangebote zur Auswahl. Dazu zählen elektronische Schlösser und automatisch gesteuerte Rollläden ebenso wie die Tür- und Zugangsüberwachung oder ein Wasserschadenalarm. ALL-Systeme können auch selbständig Gefahrensituationen in der Wohnung erkennen und bei Bedarf eigenständig einen Notruf absetzen.

6. Auf Außenanlagen achten

Wenn Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser ohne Barrieren gebaut oder davon befreit werden sollen, sollte man darauf achten, dass auch der Bereich außerhalb der Wohnung oder des Hauses leicht überschaubar und ohne Barrieren nutzbar ist. Dazu muss der Zugangsweg eine Mindestbreite (ca. 1,20 m) haben. Außerdem sollten die Oberflächen so gewählt werden, dass sie auch bei Eis, Schnee und Regen rutschsicher begehbar sind.

7. Großzügige Eingänge

Einen bequemen Zugang zu Wohn- und Schlafräumen ermöglichen Türen mit einer Breite von mindestens 80 cm, besser 90 cm. Schwellen sollten, soweit wie möglich, vermieden werden. Bei der Montage von Schaltern und Bedienelementen ist darauf zu achten, dass sie sich nicht in Ecken befinden, sondern mindestens 50 cm davon entfernt eingebaut werden. Als Bodenbeläge sollten ebene, tritt- und rutschsichere Materialien gewählt werden.

8. Bäder und Sanitärräume

Um Bäder und Sanitärräume barrierearm nutzbar zu machen, ist insbesondere darauf zu achten, dass ebene, tritt- und rutschhemmende Bodenbeläge gewählt werden. Türen sollten schwellenlos nach außen öffnen. Die Wandkonstruktion sollte so ausgelegt sein, dass  stabile Haltegriffe nachgerüstet werden können. Sinnvoll sind zudem Armaturen mit Temperaturbegrenzung (45°C). Sie schützen Kinder und Personen mit Seheinschränkungen vor zu heißem Wasser.

9. Förderangebote

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Bauherren beim Barrierefreiem Umbauen unterstützen.

Barrierearme Neu- und Umbauten erfordern höhere Investitionen. Doch nicht alle Kosten müssen alleine geschultert werden. Bauherren sollten sich vorab über Fördermöglichkeiten erkundigen. Die Förderprogramme der Bundesländer umfassen Zuschüsse und kostengünstige Darlehen. Auch die gesetzlichen Sozialversicherungen bezuschussen Bauvorhaben. Und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden.

10. Experten hinzuziehen

Um Planungs- und Ausführungssicherheit zu erlangen, sollten man auf die Kompetenz von Experten zurückgreifen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich während der Entscheidungs- und Bauphase unabhängigen Expertenrat zum Thema „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ einzuholen. Ein BSB-Bauherrenberater bietet die entsprechende Unterstützung an. Hierzu gehört unter anderem eine Bedarfsermittlung, die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung bis hin zur Kontrolle einer fachgerechten Ausführung der Baumaßnahmen.

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