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Mitgliedsbeiträge und Honorarsätze

Mitgliedsbeiträge und Honorarsätze

Gültig ab 01.01.2024

Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge sind auf Grund der Gemeinnützigkeit des Vereins als Spende steuerlich absetzbar. Der Bauherren-Schutzbund stellt auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) aus. Beratungs- und Serviceleistungen werden nur gegenüber Mitgliedern des Vereins erbracht. Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Mehr unter FAQ für Mitglieder.

Einmalige Aufnahmegbühr52,00 €
Monatlicher Mitgliedsbeitrag11,00 €

Kostenlose Grundberatung durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin

Mitglieder können eine kostenlose Grundberatung durch den Vertrauensanwalt beziehungsweise den Bauherrenberater in Anspruch nehmen.

Die Mitglieder des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) können eine kostenlose Grundberatung, auch telefonisch, durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin zu folgenden Themen in Anspruch nehmen:

  • Besprechung von Art und Umfang des individuellen Beratungs- und Betreuungsbedarfes
  • Erläuterung des BSB-Leistungsangebotes
  • Information zur Beratung durch den/die Bauherrenberater/in, Vertrauensanwalt/anwältin und erforderlichenfalls durch weitere Servicepartner des BSB

Die Dauer der Grundberatung beträgt bis zu einer Stunde. Die technische und juristische Beratung erfolgt zu den Konditionen der Bauherrenberater/innen bzw. Vertrauensanwälte/innen des BSB.

Honorarsätze der unabhängigen Bauherrenberater/innen

Die Honorare der Bauherrenberater/innen sind bundesweit einheitlich.

 Honorare und Kosten inklusive MwSt.
Stundensatz Bauherrenberater/in129,00 €
Stundensatz Fahrzeit129,00 € + 0,85 €/km Fahrkosten
Nebenkosten (Büro- und Verwaltungskosten)pauschal 5% des Beratungshonorars

Beratungsleistungen, einschließlich Telefonberatung und E-Mail-Kommunikation, und die Fahrzeit werden auf der Basis des gültigen Stundensatzes minutengenau abgerechnet.

Beratungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen nur nach Vereinbarung. Die Stundensätze für den/die Bauherrenberater/in und Fahrzeit erhöhen sich bei Beratungen am Samstag um 25%, an Sonn- und Feiertagen um 50%.

Diese Honorarsätze gelten auch für die Servicepartner des BSB – soweit nicht zwingend andere gesetzliche Gebührenordnungen anzuwenden sind.

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Vergütung der Vertrauensanwälte/innen

Die Honorare für die Erstberatung die Vertragsprüfung durch die Vertrauensanwälte sind bundesweit einheitlich.

Die Honorare der Vertrauensanwälte/innen sind für die Erstberatung und Vertragsprüfungen bundesweit einheitlich.

Erstberatung

Die Erstberatungsgebühr für BSB-Mitglieder beträgt 175,- € brutto. Die Erstberatung umfasst ein allererstes Beratungsgespräch, auch telefonisch, zu einer rechtlichen Fragestellung. BSB-Mitglieder erhalten eine erste rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation, verbunden mit einer Handlungsempfehlung. Hinweis: Die Erstberatung beinhaltet keine Vertragsprüfung und keinen Schriftverkehr.

Vertragsprüfung

Der/die Vertrauensanwalt/anwältin prüft den Vertrag und fasst die wesentlichen Prüfungsergebnisse schriftlich zusammen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch.

 Honorare inklusive MwSt.
Kaufvertrag unbebautes Grundstück550,00 €
Kaufvertrag Bestandsimmobilie (bebautes Grundstück)650,00 €
Werkvertrag Einzelgewerk Neubau oder Sanierung600,00 €
Verbraucherbauvertrag (Hausbauvertrag, GU-/GÜ-Vertrag, Komplettsanierungsvertrag)850,00 €
Architektenvertrag950,00 €
Bauträgervertrag einschl. Teilungserklärung und Bezugsurkunden1.300,00 €

Hinweis: Die Vergütung aller darüber hinausgehenden Leistungen erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies ermöglicht auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung.

Die Vergütung der Bauherrenberater und Vertrauensanwälte richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honorarsätze des BSB.

Jetzt BSB-Mitglied werden – Ihre Vorteile

  • Erkennen Sie Baumängel rechtzeitig, vermeiden Sie Fallstricke im Vertrag und minimieren Sie Ihr Risiko beim Bauen, Kaufen und Modernisieren.
  • Erhalten Sie volle Kostentransparenz durch unsere bundesweit einheitlichen, preisgünstigen Honorare und Gebühren.
  • Mit unserem Expertenteam aus Bauherrenberater und Vertrauensanwalt haben Sie auch in Krisensituationen bestmögliche Hilfe.
  • Unsere Experten bilden sich ständig weiter, besitzen umfassende Praxiserfahrung, Kenntnis über Verbraucherbedürfnisse und arbeiten nach den zertifizierten BSB-Beratungsstandards.
Zum Aufnahmeantrag

Fiktives Kostenbeispiel einer baubegleitenden Qualitätskontrolle (BBQK)

Objekt: Einfamilienhaus (Massivhaus) ohne Keller, EG mit ausgebautem Dachgeschoss

Umfang BBQK: Sichtung der Unterlagen und Plausibilitätsprüfung, bautechnische Beratung vor Ort mit Dokumentation inkl. Fotos, Hinweisen und Mängelauflistung

Kontrolltermine (weichen individuell ab):

  • Gründungsarbeiten / Bodenplatte vor Betonieren
  • Rohbau inklusive Dachstuhl
  • Fenster vor Innenputz, Dachdeckung und Dachklempnerarbeiten
  • Rohinstallation Haustechnik
  • Innenputz, Trockenbau, Estrichvorbereitung vor Einbau Estrich
  • Abdichtung vor Fliesenarbeiten
  • Vorbegehung für die Abnahme (Innenausbau, Oberflächen, Innentreppe, Fassade, Endinstallation Haustechnik)
  • Fachbegleitung zur Abnahme

Kosten: ca. 3.800 € (brutto) zzgl. Fahrzeit und Fahrkosten sowie Nebenkosten

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