
Mitgliedsbeiträge und Honorarsätze
Gültig ab 01.01.2019
Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge sind auf Grund der Gemeinnützigkeit des Vereins als Spende steuerlich absetzbar. Der Bauherren-Schutzbund stellt auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) aus. Beratungs- und Serviceleistungen werden nur gegenüber Mitgliedern des Vereins erbracht. Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Mehr unter FAQ für Mitglieder.
Einmalige Aufnahmegbühr | 52,00 € |
Monatlicher Mitgliedsbeitrag | 11,00 € |
Kostenlose Grundberatung durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin

Die Mitglieder des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) können eine kostenlose Grundberatung, auch telefonisch, durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin zu folgenden Themen in Anspruch nehmen:
- Besprechung von Art und Umfang des individuellen Beratungs- und Betreuungsbedarfes
- Erläuterung des BSB-Leistungsangebotes
- Information zur Beratung durch den/die Bauherrenberater/in, Vertrauensanwalt/anwältin und erforderlichenfalls durch weitere Servicepartner des BSB
Die Dauer der Grundberatung beträgt bis zu einer Stunde. Die technische und juristische Beratung erfolgt zu den Konditionen der Bauherrenberater/innen bzw. Vertrauensanwälte/innen des BSB.
Honorarsätze der unabhängigen Bauherrenberater/innen
Die Honorare der Bauherrenberater/innen sind bundesweit einheitlich.
Honorare und Kosten inklusive MwSt. | |
Stundensatz Bauherrenberater/in | 105,00 € |
Stundensatz Fahrzeit | 105,00 € + 0,85 €/km Fahrkosten |
Nebenkosten (Büro- und Verwaltungskosten) | pauschal 5% des Beratungshonorars |
Beratungsleistungen, einschließlich Telefonberatung und E-Mail-Kommunikation, und die Fahrzeit werden auf der Basis des gültigen Stundensatzes minutengenau abgerechnet.
Beratungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen nur nach Vereinbarung. Die Stundensätze für den/die Bauherrenberater/in und Fahrzeit erhöhen sich bei Beratungen am Samstag um 25%, an Sonn- und Feiertagen um 50%.
Diese Honorarsätze gelten auch für die Servicepartner des BSB – soweit nicht zwingend andere gesetzliche Gebührenordnungen anzuwenden sind.
Einen Berater für Ihr Projekt finden
Vergütung der Vertrauensanwälte/innen

Die Honorare der Vertrauensanwälte/innen sind für die Erstberatung und Vertragsprüfungen bundesweit einheitlich.
Erstberatung
Die Erstberatungsgebühr für BSB-Mitglieder beträgt 175,- € brutto. Die Erstberatung umfasst ein allererstes Beratungsgespräch, auch telefonisch, zu einer rechtlichen Fragestellung. BSB-Mitglieder erhalten eine erste rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation, verbunden mit einer Handlungsempfehlung. Hinweis: Die Erstberatung beinhaltet keine Vertragsprüfung und keinen Schriftverkehr.
Vertragsprüfung
Der/die Vertrauensanwalt/anwältin prüft den Vertrag und fasst die wesentlichen Prüfungsergebnisse schriftlich zusammen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch.
Honorare inklusive MwSt. | |
Kaufvertrag unbebautes Grundstück | 450,00 € |
Kaufvertrag Bestandsimmobilie (bebautes Grundstück) | 550,00 € |
Werkvertrag Einzelgewerk Neubau oder Sanierung | 550,00 € |
Hausbauvertrag (GU- und GÜ-Vertrag) | 700,00 € |
Architektenvertrag | 950,00 € |
Bauträgervertrag einschl. Teilungserklärung und Bezugsurkunden | 1.150,00 € |
Hinweis: Die Vergütung aller darüber hinausgehenden Leistungen erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies ermöglicht auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
BSB-Mitglied werden – Ihre Vorteile
Fiktives Kostenbeispiel einer baubegleitenden Qualitätskontrolle (BBQK)
Objekt: Einfamilienhaus mit Satteldach ohne Keller, EG mit ausgebautem Dachgeschoss
Umfang BBQK: Sichtung der Unterlagen und Plausibilitätsprüfung, bautechnische Beratung vor Ort mit Dokumentation inkl. Fotos, Hinweisen und Mängelauflistung
Kontrolltermine (weichen individuell ab):
- Gründungsarbeiten / Bodenplatte vor Betonieren
- Rohbau inklusive Dachstuhl
- Fenster vor Innenputz, Dachdeckung und Dachklempnerarbeiten
- Rohinstallation Haustechnik
- Innenputz, Trockenbau, Estrichvorbereitung vor Einbau Estrich
- Abdichtung vor Fliesenarbeiten
- Vorbegehung für die Abnahme (Innenausbau, Oberflächen, Innentreppe, Fassade, Endinstallation Haustechnik)
- Fachbegleitung zur Abnahme
Kosten: ca. 3.500 € (brutto) zzgl. Fahrzeit und Fahrkosten sowie Nebenkosten
Downloads
BSB_Honorare.pdf
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