
Mitgliedsbeiträge und Honorarsätze
Gültig ab 01.01.2024
Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge sind auf Grund der Gemeinnützigkeit des Vereins als Spende steuerlich absetzbar. Der Bauherren-Schutzbund stellt auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) aus. Beratungs- und Serviceleistungen werden nur gegenüber Mitgliedern des Vereins erbracht. Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Mehr unter FAQ für Mitglieder.
Einmalige Aufnahmegbühr | 52,00 € |
Monatlicher Mitgliedsbeitrag | 11,00 € |
Kostenlose Grundberatung durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin

Die Mitglieder des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) können eine kostenlose Grundberatung, auch telefonisch, durch den/die Bauherrenberater/in oder den/die Vertrauensanwalt/anwältin zu folgenden Themen in Anspruch nehmen:
- Besprechung von Art und Umfang des individuellen Beratungs- und Betreuungsbedarfes
- Erläuterung des BSB-Leistungsangebotes
- Information zur Beratung durch den/die Bauherrenberater/in, Vertrauensanwalt/anwältin und erforderlichenfalls durch weitere Servicepartner des BSB
Die Dauer der Grundberatung beträgt bis zu einer Stunde. Die technische und juristische Beratung erfolgt zu den Konditionen der Bauherrenberater/innen bzw. Vertrauensanwälte/innen des BSB.
Honorarsätze der unabhängigen Bauherrenberater/innen
Die Honorare der Bauherrenberater/innen sind bundesweit einheitlich.
Honorare und Kosten inklusive MwSt. | |
Stundensatz Bauherrenberater/in | 129,00 € |
Stundensatz Fahrzeit | 129,00 € + 0,85 €/km Fahrkosten |
Nebenkosten (Büro- und Verwaltungskosten) | pauschal 5% des Beratungshonorars |
Beratungsleistungen, einschließlich Telefonberatung und E-Mail-Kommunikation, und die Fahrzeit werden auf der Basis des gültigen Stundensatzes minutengenau abgerechnet.
Beratungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen nur nach Vereinbarung. Die Stundensätze für den/die Bauherrenberater/in und Fahrzeit erhöhen sich bei Beratungen am Samstag um 25%, an Sonn- und Feiertagen um 50%.
Diese Honorarsätze gelten auch für die Servicepartner des BSB – soweit nicht zwingend andere gesetzliche Gebührenordnungen anzuwenden sind.
Einen Berater für Ihr Projekt finden
Vergütung der Vertrauensanwälte/innen

Die Honorare der Vertrauensanwälte/innen sind für die Erstberatung und Vertragsprüfungen bundesweit einheitlich.
Erstberatung
Die Erstberatungsgebühr für BSB-Mitglieder beträgt 175,- € brutto. Die Erstberatung umfasst ein allererstes Beratungsgespräch, auch telefonisch, zu einer rechtlichen Fragestellung. BSB-Mitglieder erhalten eine erste rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation, verbunden mit einer Handlungsempfehlung. Hinweis: Die Erstberatung beinhaltet keine Vertragsprüfung und keinen Schriftverkehr.
Vertragsprüfung
Der/die Vertrauensanwalt/anwältin prüft den Vertrag und fasst die wesentlichen Prüfungsergebnisse schriftlich zusammen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch.
Honorare inklusive MwSt. | |
Kaufvertrag unbebautes Grundstück | 550,00 € |
Kaufvertrag Bestandsimmobilie (bebautes Grundstück) | 650,00 € |
Werkvertrag Einzelgewerk Neubau oder Sanierung | 600,00 € |
Verbraucherbauvertrag (Hausbauvertrag, GU-/GÜ-Vertrag, Komplettsanierungsvertrag) | 850,00 € |
Architektenvertrag | 950,00 € |
Bauträgervertrag einschl. Teilungserklärung und Bezugsurkunden | 1.300,00 € |
Hinweis: Die Vergütung aller darüber hinausgehenden Leistungen erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies ermöglicht auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
Die Vergütung der Bauherrenberater und Vertrauensanwälte richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honorarsätze des BSB.
Jetzt BSB-Mitglied werden – Ihre Vorteile
Fiktives Kostenbeispiel einer baubegleitenden Qualitätskontrolle (BBQK)
Objekt: Einfamilienhaus (Massivhaus) ohne Keller, EG mit ausgebautem Dachgeschoss
Umfang BBQK: Sichtung der Unterlagen und Plausibilitätsprüfung, bautechnische Beratung vor Ort mit Dokumentation inkl. Fotos, Hinweisen und Mängelauflistung
Kontrolltermine (weichen individuell ab):
- Gründungsarbeiten / Bodenplatte vor Betonieren
- Rohbau inklusive Dachstuhl
- Fenster vor Innenputz, Dachdeckung und Dachklempnerarbeiten
- Rohinstallation Haustechnik
- Innenputz, Trockenbau, Estrichvorbereitung vor Einbau Estrich
- Abdichtung vor Fliesenarbeiten
- Vorbegehung für die Abnahme (Innenausbau, Oberflächen, Innentreppe, Fassade, Endinstallation Haustechnik)
- Fachbegleitung zur Abnahme
Kosten: ca. 3.800 € (brutto) zzgl. Fahrzeit und Fahrkosten sowie Nebenkosten
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Übersicht BSB Honorare
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