Unser Refugium unterm Dach
Andreas N. und seine Partnerin erwarben eine Eigentumswohnung im Lückenbau in Karlsruhe
Über längere Zeit suchten wir nach einer größeren Wohnung als die bisherigen 70 Quadratmeter zur Miete. Ein Immobilienangebot der Postbank machte uns in einer ruhigen Gegend von Karlsruhe auf einen Lückenbau aufmerksam, für den zwei alte Häuser abgerissen wurden. Die Idee gefiel uns: nahezu dörflich am Rande der Stadt mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung; die andere Rheinseite, auf der wir beide arbeiten, schnell erreichbar. Und die Dachgeschosswohnung mit 122 qm Wohnfläche war das, was wir uns vorstellten. Sechs Parteien würden mit uns einziehen, gebaut wird einem regionalen Bauträger.
Das Risiko bewusst angehen
Es klang gut, aber es war eine risikobehaftete Entscheidung. Denn das Projekt war schon eine Weile in der Diskussion und gerade nochmal von einem neuen Bauträger übernommen worden. Uns wurde klar: Wir müssen das Risiko beherrschbar machen. Bereits zwei Jahre zuvor waren wir auf einer Messe in Kontakt zum BSB gekommen, hatten uns von der Verbraucherschutzorganisation inspirieren lassen. Freunde, die schon gebaut hatten, rieten uns zu einem eigenen Gutachter.
Es lag also nahe, BSB-Mitglied zu werden und eine baubegleitende Qualitätskontrolle zu beauftragen. Schon die Prüfung des Vertragsangebots ergab, dass das Vertragswerk zu viel Interpretationsspielraum zuließ, schlicht zu schwammig war. Auch waren Referenzen falsch angegeben. Wir veranlassten technische Ergänzungen in der Baubeschreibung, so zur Gestaltung des Bodens und der Loggia. Da der Bauträger sich kompromissbereit und flexibel zeigte, konnten wir einiges beeinflussen, auch Sonderwünsche durchsetzen. Eine Zusatzvereinbarung sicherte, dass wir jederzeit mit unserem Gutachter die Baustelle betreten können.
Einiges Chaos und ein prüfendes Auge
Der Bauträger war relativ neu im Geschäft, bald offenbarte sich neben seiner Flexibilität auch eine gewisse Unerfahrenheit: Er hatte sich mit falschen, auch unzuverlässigen handwerklichen Partnern eingelassen, musste selbst einige Gewerke übernehmen. Zwischenzeitlich herrschte immer wieder ziemliches Chaos. Aber nach und nach ging es voran.
Unser Bauherrenberater nahm wichtige Kontrolltermine der einzelnen Bauabschnitte wahr, schaute sehr genau hin. Er fand zahlreiche Mängel – so beim Einbau der Fenster und der Entwässerung der Loggia. Bei den Elektroarbeiten entsprach die Kabelverlegung nicht der DIN, Leitungen zur Nachbarwohnung waren unsachgemäß verlegt, der Brandschutz war unzureichend. Es gab Schallbrücken beim Einbau der Sanitäranlagen, die Treppenanschlüsse und die Randdämmprofile im großen Wohnbereich waren unsachgemäß ausgeführt, auf der Terrasse fehlten Abläufe zur Entwässerung. Was unser Bauherrenberater bemängelte und auch wir anmerkten, wurde – manchmal erst nach einiger Diskussion – letztlich ernst genommen. Die Mängel wurden beseitigt. Wir spürten, dass die offene Kommunikation auf der Baustelle durch die fundierte und konsequent vorgetragene Meinung unseres Experten an Stellwert gewann.
Einzug unter Vorbehalt
Im Vertrag war die Bezugsfertigkeit für Ende September angegeben – auf einem Termin hatten wir dank der BSB-Beratung bestanden. Da aber wieder falsche Gewerke beauftragt waren, einiges rückgebaut und nachgebessert werden musste, zogen sich die Arbeiten hin. Wir hatten inzwischen die alte Wohnung gekündigt, wohnten bei Verwandten, hatten die Möbel auf diverse Keller verteilt. Jetzt war der Bauträger vertragsgemäß in der Pflicht, da der Fertigstellungstermin deutlich überschritten war. Er übernahm die Kosten für einen mehrwöchigen Hotelaufenthalt – für uns wenig ideal, aber nicht zu ändern.
In unsere neue Wohnung zogen wir ein, sobald diese weitgehend nutzbar war. Im gegenseitigen Einverständnis, unter Vorbehalt und ohne förmlich Abnahme, denn immer noch war nicht alles fertig. Mit dem BSB Vertrauensanwalt besprachen wir genau die Konsequenzen eines vorzeitigen Einzugs. Unser Recht auf Mängelbeseitigung im Zuge der späteren Abnahme wollten wir nicht gefährden. Er formulierte eine entsprechende Vereinbarung.
Drei Monate später waren die Arbeiten immer noch nicht beendet, die Elektrik war nachzubessern, das Gästebad fertigzustellen. Einige Zulieferungen verzögerten sich wegen der Corona-Krise. Unser Bauherrenberater drängte auf Nachweise und Dokumentationen, die wir brauchen und die bis zur Abnahme vorliegen müssen.
Auch die Gemeinschaftsanlagen harrten noch der Vollendung. Unsere Eigentümergemeinschaft, die sehr wohl den Nutzen und Mehrwert einer unabhängigen Qualitätskontrolle verfolgt hatte, beauftragte den BSB, bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums dabei zu sein.
Eine goldrichtige Entscheidung
Auch wenn das Hin und Her erst spät beendet wird – wir richteten uns ein in unseren drei schönen offenen Räumen. Das noch Unfertige brachte uns auf die Idee, zusätzlich die Galerie im Dachgeschoss auszubauen. Auch bei diesem Sonderwunsch zeigte sich der Bauträger flexibel. Von außen betrachtet, macht unser Lückenbau – die grauweiße Fassade mit roten Akzenten durften wir Eigentümer selbst wählen – zusammen mit dem Nachbarbau einen höchst passablen Eindruck.
Wir haben viel Geld und Zeit investiert, waren im permanenten Stresstest. Doch wir bereuen es nicht. Heilfroh sind wir vor allem, dass uns der BSB mit Bauherrenberater und Vertrauensanwalt die ganze Zeit zur Seite stand. Das Beratungshonorar macht nur einen Bruchteil der Kaufsumme aus, es für die Sicherheit unseres Bauvorhabens aufzuwenden, war eine goldrichtige Entscheidung. Es ist eine Investition in die Zukunft. Und wenn wir von unserer Leseecke in der Galerie aus den wunderbaren Blick über die Stadt genießen, wissen wir: Wir sind angekommen.
Aufgeschrieben von Bettina Erdmann