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Service

Sicherheitsleistungen

Zeitpunkt der Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft

Vertragstext
Sie bleibt bis zum Tag der mängelfreien Hausübergabe in Ihrem Besitz und erst dann erhalten wir die Bürgschaft von Ihnen zurück.

Rechtliche Begründung
Die Vertragserfüllungsbürgschaft, welche die Werkunternehmerin gemäß § 650m Abs. 2 BGB lt. der zuvor zitierten Klausel nebst dortiger Begründung zur Verfügung stellen will, hat gemäß dem gesetzlichen Leitbild die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel i. H. v. 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu sichern. Die hier angegriffene Formulierung stellt eine unzureichende Sicherungsabrede im formularmäßigen Bauvertrag gegenüber Verbrauchern zur Fertigstellungssicherheit gemäß § 650m Abs. 2 BGB dar, weil sie keine Bauverzugsansprüche umfasst und nicht § 641 Abs. 1 BGB reflektiert.
Wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Leitbild des § 650m Abs. 2 BGB benachteiligt die Klausel den Verbraucher-Bauherrn unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam und zu unterlassen.

Unterlassungserklärung / Freiwillige Unterwerfung nach Inkrafttreten des BGB-Bauvertragsrechts 2018

Verbot von Erfüllungssicherheiten für Verbraucher

Vertragstext
Darüber hinaus treten die Bauherren mit Unterzeichnung dieses Vertrages Auszahlungsansprüche gegenüber dem/ den sich aus der unter § 5 I dieses Vertrages genannten unwiderruflichen Finanzierungsbestätigung ergebenden Darlehensgeber/ Darlehensgebern bis zur Höhe der Bauvertragssumme unwiderruflich an die ... mbH ab. Die ... mbH nimmt diese Abtretung an und wird den/die o. g. Darlehensgeber von der Abtretung namens und in Vollmacht der Bauherren in Kenntnis setzen. Die entsprechende Vollmacht wird der Geschäftführung der ... mbH durch die Bauherren mit Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich erteilt.

Rechtliche Begründung
Die Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. mit § 648 a BGB, in dem abschließend geregelt ist, welche Sicherheitsleistungen der Bauunternehmer auch für bereits erbrachte Leistungen verlangen kann. Davon abweichende Regelungen wie diese Klausel sind nach § 648 a Abs. 7 BGB unwirksam. Diese gesetzliche Bestimmung stellt zugleich ein gesetzliches Verbot i. S. des § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit der beanstandeten Klausel dar.

Urteil
Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

Finanzierungssicherstellung

Vertragstext
Der Nachweis kann nur durch eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung einer Bausparkasse oder eines Kreditinstituts mit Abtretungserklärung oder durch eine Bankbürgschaft gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme erbracht werden.

Rechtliche Begründung
Diese Klausel ist mit dem gesetzlichen Leitbild des § 648 a Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 BGB nicht vereinbar und daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Bauherren von Einfamilienhäusern sind von einer Sicherheitsleistung befreit. Dieses Verbraucherprivileg ist nicht abdingbar.

Beschluss
Landgericht Berlin - 26. O. 246/05

Gewährleistungs- & Haftungsausschluss

Vertragstext
Der Bauherr hat Anspruch auf Nachbesserung oder, wenn der Mangel nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu beheben ist, auf Minderung der Vergütung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen..

Rechtliche Begründung
Unter diesen Haftungsausschluss fallen auch Schadensersatzansprüche. Das verstößt teilweise gegen § 309 Nr. 7 BGB, wonach wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eine Haftung überhaupt nicht und im Übrigen bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen werden kann. Ferner entfällt ein Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten.

Unterlassungserklärung