Menü
Service
Wohnen im Denkmal

Wohnen im Denkmal

Wenn Eigentum in die Geschichte eingeht, müssen sich Eigentümer an gewisse Regeln halten.

Weitere Artikel zur Serie "Denkmalschutz"

Teil 2: Denkmalgeschütztes Haus sanieren

Baudenkmale dokumentieren bauzeitliche Bearbeitungs- und Bautechniken, geben Einblicke in historische Wohnkultur und Lebensweisen und machen Siedlungsgeschichte begreifbar. Kurz: Sie sind Teil unseres kulturellen Erbes. Das Wohnen im Denkmal ist für viele Eigentümer deshalb ein lang gehegter Wunsch. Da Immobilien unter Denkmalschutz jedoch weiteren Auflagen unterliegen als Neubauten, sollten sich Eigentümer auf gewisse Besonderheiten einstellen.

Besondere Auflagen für schützenswerte Bausubstanz

Die Eigentümer eines Baudenkmals müssen sich neben den üblichen Herausforderungen älterer Immobilien auch mit Auflagen des Denkmalschutzes auseinandersetzen. Die Denkmalschutzgesetze sind Ländersache und daher teilweise sehr unterschiedlich. Maßgebendes Grundlagendokument ist die denkmalrechtliche Anordnung der zuständigen Denkmalbehörde, in welcher der Grund für die Einordnung als Denkmal dargestellt ist. Sie enthält zudem weitere Ausführungen zu Denkmaleigenschaften und Alleinstellungsmerkmalen des Baudenkmals.

Wohnen im Denkmal: Einzeldenkmal- oder Ensembleschutz?

Beim Wohnen in denkmalgeschützten Gebäuden müssen Bauherren einige Besonderheiten beachten, wobei zwischen Einzeldenkmal und Ensembleschutz unterschieden wird.

Zu unterscheiden ist zwischen Einzeldenkmal und Ensembleschutz. Typische Einzeldenkmale sind zum Beispiel ein altes Fachwerkhaus, ein schönes städtisches Gründerzeit-Wohnhaus oder ein Bauernhaus in landschaftlich reizvoller Umgebung. Zum Ensembleschutz können beispielsweise Gebäude eines mittelalterlichen innerstädtischen Ensembles gehören, aber auch eher schlicht erscheinende Einfamilienhäuser in einer Arbeitersiedlung. Wenn ein Bauwerk als Einzeldenkmal geschützt ist, betrifft der Schutz in der Regel das ganze Gebäude innen und außen.

Beim Ensembleschutz ist vor allem die äußere Erscheinung geschützt, Umbauten im Innern unterliegen weniger strengen Regeln. Natürlich gibt es auch Gebäude, die sowohl dem Einzeldenkmal- als auch dem Ensembleschutz unterliegen. Da die Erbauer historisch interessanter Gebäude eher nicht in Erwägung zogen, dass ihre Häuser einmal zum Baudenkmal erklärt werden, wurden Bauwerke im Laufe ihrer Nutzung daher oft an die wohnlichen oder gewerblichen Anforderungen späterer Bewohner angepasst. Deshalb haben sie mehrere, zum Teil tiefgreifende Umbauten und konstruktive Umstrukturierungen hinter sich, die das Wohnen im Denkmal angenehmer gestalteten. Denn Einordnungen als Baudenkmal werden erst seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vorgenommen.

Keine baulichen Maßnahmen ohne Zustimmung der Denkmalbehörde

Sind einem Bauwerk Denkmaleigenschaften zugesprochen worden, muss der Eigentümer bei baulichen und konstruktiven Veränderungen Auflagen beachten. Vor jedem Eingriff ist die Denkmalbehörde hinzuzuziehen, die geplante Maßnahmen auch ablehnen kann, wenn sie den Erhalt von Denkmaleigenschaften gefährdet sieht. Aufgrund von Vorschriften zum Beispiel bei der Baustoffauswahl sind bauliche Veränderungen unter Wahrung des historischen Kontextes wesentlich zeit- und kostenaufwändiger als herkömmliche Baumaßnahmen. Die Investition kann sich trotz Mehrkosten lohnen, wenn der Eigentümer Förderungen und steuerliche Vorteile nutzt. Veränderungen ohne vorherige Zustimmung der Denkmalbehörde sind riskant, da diese einen Rückbau fordern kann.

Wir unterstützen Sie bei der Modernisierung – Ihre Vorteile

  • Vermeiden Sie Fallstricke in Ihrem Handwerkervertrag und starten Sie sicher in Ihr Bauvorhaben.
  • Erkennen Sie Baumängel rechtzeitig und vermeiden Sie hohe Beseitigungskosten.
  • Wir unterstützen Sie bei allen Projekten Ihrer neuen Gebrauchtimmobilie.
Zum Aufnahmeantrag

Wohnkomfort moderat an heutige Ansprüche anpassen

Das Wohnen im Denkmal ist anders als in einem energetisch optimierten Neubau. Oft sind die Räume kleiner, besitzen eine niedrige Geschoßhöhe und sind auf thermische Trennung der Räume ausgerichtet. Zimmertüren hatten stärker als im modernen Neubau die Funktion, die Wärme in den wenigen beheizten Räumen zu halten. Häufige Problemzone im Bestand ist wegen dauerhaft hoher Luftfeuchte das Bad. Beim Wohnen im Denkmal ist deshalb eine aktive Weglüftung der anfallenden Feuchtigkeit wichtig.

Um ein Gebäude an unser heutiges Wohnverhalten anzupassen, ist eine moderate, mit der Behörde abgestimmte Dämmung sinnvoll, die in der Regel von innen erfolgen muss. Auch eine Modernisierung der Haus- und Gebäudetechnik empfiehlt sich. Bei bewusstem Umgang mit Raumluftfeuchte sowie einer angepassten Beheizung und Lüftung kann das Wohnen im Denkmal sehr gut gelingen.

Weitere Ratgeber zur Modernisierung

Heizungsmodernisierung

Eine Heizungsmodernisierung ist wichtig, um den Energieverbrauch dauerhaft zu senken und umweltfreundlich zu heizen. Aber was passiert bei der Modernisierung und welche Heizarten stehen zur Verfügung?

Heizungsmodernisierung Weiterlesen
Heizungsmodernisierung

Haussicherheit

Ein umfassender Schutz gegen Einbrecher, Feuer- oder Wasserschäden im Eigenheim ist wichtig, damit sich Bewohner sicher fühlen. Was gehört dazu und worauf sollten Eigentümer bereits beim Bau achten?

Haussicherheit Weiterlesen
Haussicherheit