Oft gestellte Fragen
Nein, wir ordnen Ihnen bei Bearbeitung des Antrags und mit Bestätigung der Mitgliedschaft einen Bauherrenberater und einen Vertrauensanwalt zu. Die Auswahl erfolgt nach der Nähe zu Ihrem Bauplatz bzw. Wohnort. Sie können natürlich auch selbst aus dem Beratungsnetz des BSB einen Bauherrenberater/ Vertrauensanwalt auswählen und im Aufnahmeantrag vermerken.
Nein. Wir bitten Sie aber, dort trotzdem Angaben zu machen – so wie es der derzeitige Stand Ihres Vorhabens zulässt. Für die Mitgliederverwaltung erleichtern diese Angaben die Bearbeitung Ihres Beratungswunsches. Die Bauherrenberater und Vertrauensanwälte können sich durch diese Informationen frühzeitig auf Ihre Beratungswünsche einstellen. Verbindlich ist aber letztlich das, was Sie gegenüber Ihrem Bauherrenberater oder Vertrauensanwalt als Auftrag erteilen.
Nein, für die Mitgliedschaft wird nur einmal Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag fällig. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf der Internet-Startseite unter „Mitglied werden“.
Nachdem Ihnen die Mitgliedschaft betätigt wurde, können Sie Leistungen des BSB in Anspruch nehmen. Es gelten also keine Wartezeiten, wie zum Beispiel bei Rechtsschutzversicherungen. Voraussetzung ist eine konkrete Terminvereinbarung mit dem benannten Bauherrenberater oder, wenn es um baurechtliche Fragen geht, dem Vertrauensanwalt, um die gewünschten Leistungen zu beauftragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig mit dem Bauherrenberater oder Vertrauensanwalt einen Termin zu vereinbaren, denn nicht immer kann ein sehr kurzfristiger Terminwunsch realisiert werden.
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft im BSB fristgerecht widerrufen und vor dem Widerruf bereits Leistungen eines Bauherrenberaters oder Vertrauensanwaltes in Anspruch genommen haben, ist diese Leistung zu vergüten.
Ja, Sie können zu jedem Zeitpunkt Mitglied im BSB werden. Auch wenn Sie bereits Verträge unterschrieben haben, Sie sich in der Bauphase oder im Prozess des Immobilienerwerbs befinden, steht Ihnen jederzeit die Mitgliedschaft im BSB offen – natürlich auch im Gewährleistungszeitraum.
Die Satzung des Vereins sieht eine Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr vor. Die Mehrzahl der Mitglieder hält die Mitgliedschaft solange aufrecht, bis nach Beendigung des Bauvorhabens auch die fünfjährige Gewährleistungsfrist des Auftragnehmers verstrichen ist. Viele Mitglieder halten dem BSB auch darüber hinaus als Fördermitglieder dem BSB die Treue. Unter Beachtung der Mindestmitgliedsdauer kann die Vereinsmitgliedschaft unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum 30.06. oder 31.12. gekündigt werden: Sie finden die Fristen auch in der Satzung des BSB unter §4 und §7.
Da es sich hier um eine Vereinsmitgliedschaft und nicht um einen Dienstleistungsvertrag handelt, fällt die BSB-Mitgliedschaft nicht unter das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Demzufolge gelten nicht die Bestimmungen einer verkürzten Kündigungsfrist.
Die Satzung des Vereins sieht eine Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr vor. Da es sich um eine Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein handelt, besteht diese unabhängig von der Inanspruchnahme jedweder Angebote des Vereins. Eine vorzeitige Kündigung der Mitgliedschaft ist deshalb nicht möglich.
Ein Beraterwechsel ist nur in Abstimmung mit dem Bundesbüro möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Mitgliederverwaltung.
Mitglieder des BSB können eine kostenlose Grundberatung durch den Bauherrenberater oder Vertrauensanwalt in Anspruch nehmem. Diese kann persönlich oder auch telefonisch erfolgen. Neben dem beiderseitigen Kennenlernen dient die Grundberatung der Erläuterung des BSB-Leistungsangebotes und der Besprechung von Art und Umfang Ihres individuellen Beratungsbedarfes. Sie erhalten wichtige Informationen darüber, wie die Beratung durch die Bauherrenberater und Vertrauenanwälte erfolgt und die Zusammenarbeit gestaltet wird.
Die Dauer der Grundberatung beträgt bis zu einer Stunde. Die technische und juristische Beratung erfolgt zu den Konditionen der Bauherrenberater und Vertrauensanwälte.
Die Erstberatung umfasst ein allererstes Beratungsgespräch zu einer rechtlichen Fragestellung. Diese kann persönlich oder auch teleonisch erfolgen. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrer Fragestellung und eine Handlungsempfehlung. Die Erstberatung beinhaltet keine Vertragsprüfung und keinen anwaltlichen Schriftverkehr. Die Erstberatungsgebühr für BSB-Mitglieder beträgt 175 € brutto. Auch für die Vertragsprüfung durch den Vertrauensanwalt gelten für Mitglieder des BSB Sonderkonditionen.
Die Vergütung aller weiteren Leistungen erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies ermöglicht auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
Der BSB bietet bundesweit einheitliche Honorarsätze an. Die Kosten beispielsweise für eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Bauherrenberater oder für die Prüfung eines Hausbauvertrags durch einen Vertrauensanwalt des BSB finden Sie auf unserer Webseite unter Mitgliedsbeiträge und Honorare.
Das Angebot der Baufirma klingt verlockend? Das Haus oder die Wohnung entspricht Ihren Vorstellungen? Trotzdem sind Sie sich unsicher, ob der Bauunternehmer, Bauträger oder Handwerker tatsächlich das halten kann, was er verspricht? Sie haben Angst vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz des Baupartners? Nutzen Sie als Mitglied des BSB die Creditreform-Wirtschaftsauskunft um mehr Informationen über Ihren potentiellen Vertragspartner zu erhalten. Mit der Wirtschaftsauskunft erhalten Sie Hintergrundinformationen zur Finanzsituation, der Unternehmensentwicklung, der Wirtschaftskraft und der Geschäftsführungsstruktur Ihres möglichen Baupartners. Nach einer rechtlichen Vertragsprüfung ist die Wirtschaftsauskunft ein wichtiges Instrument der Risikovorsorge. Die Wirtschaftsauskunft bestellen Sie ganz einfach und direkt über das Mitgliederportal des BSB. Die Kosten richten sich nach dem Firmensitz und betragen beispielsweise für ein Bauunternehmen aus Deutschland nur 49,00 € inklusive MwSt.
Nein, der BSB vermittelt keine Versicherungsleistungen. Beratung finden zu diesem Thema erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner, dem Bundesverband der Finanz-Planer e.V.