BSB begrüßt CSU-Vorstoß: Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer kann Eigenkapitalhürde senken
Pressemitteilung
Berlin. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt die Initiative der CSU-Landesgruppe, den Ländern einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu ermöglichen. In den Beschlüssen der CSU-Winterklausur wird dazu ein Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind genannt.
Hohe Nebenkosten sind für viele Familien die entscheidende Eintrittsbarriere
„Der Ansatz zur Steuerentlastung ist richtig, weil er an einer der größten Hürden für die Wohneigentumsbildung ansetzt: dem fehlenden Eigenkapital“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des BSB. Untersuchungen zeigen, dass die Kreditbelastung für Haushalte in den letzten Jahrzehnten relativ konstant ist. "Die Bürgerinnen und Bürger scheitern aber an fehlenden Sparrücklagen, die benötigt werden, um die Nebenkosten zu bezahlen.“ Die Nebenkosten orientieren sich häufig prozentual am Kaufpreis, etwa bei Maklergebühren oder eben der Grunderwerbsteuer. „Ein Freibetrag ist ein wirksamer Hebel, um den Eigenkapitalbedarf zu senken und den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern“, so Fork-Weigel. Der BSB begrüßt zudem, dass neben dem Freibetrag weitere eigenkapitalersetzende Maßnahmen in den Blick genommen werden sollen. Dies wären wichtige Maßnahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive“ zur Förderung des Wohneigentums.
Öffnungsklausel: Bund muss Ländern Gestaltungsspielraum geben
Aus Sicht des BSB kommt es jetzt darauf an, dass der Bund den Ländern Rechtssicherheit verschafft, um solche Ausnahmen bzw. Freibeträge einzuführen. Verbraucherschützer Fork-Weigel erklärt: „Ohne eine bundesgesetzliche Regelung bleibt es bei Appellen. Wenn Steuererleichterungen zur Wohneigentumsbildung politisch gewollt sind, müssen die Länder auch handeln dürfen.“ Ein funktionierender Freibetrag würde zudem einen konstruktiven Länderwettbewerb anstoßen: „Wer Familien und Ersterwerbende bei der Eigentumsbildung entlastet, stärkt Standortattraktivität, schafft Wohnraum und hält den Traum vom Eigenheim am Leben.“
Seit dem 2006 dürfen die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz selbst festlegen. Seither haben ihn die meisten Länder mindestens einmal erhöht. Heute liegt der Steuersatz je nach Bundesland teils bei bis zu 6,5 Prozent, während Bayern als einziges Land bei 3,5 Prozent geblieben ist.