Von Anbeginn meiner Rechtsanwaltstätigkeit im Jahre 2001 habe ich mich auf das Immobilienrecht spezialisiert.
Im Landgerichtsbezirk Paderborn habe ich als erster Rechtsanwalt den Titel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht erworben. Als Fachanwalt sowohl für Bau- und Architektenrecht als auch für Miet- und WEG-Recht vertrete ich sowohl Bauherren als auch Mieter oder private Vermieter wie auch Wohnungseigentümergemeinschaften.
Gerne berate ich Sie in einem ersten Beratungsgespräch.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Vertragsgestaltung und Beratung
Vor Abschluss eines Bauvertrags oder Bauträgervertrags sind gewisse Risiken und Interessen abzusichern. Dies gilt insbesondere für private Bauherren, da man privat meist nur ein Mal im Leben baut und dafür oft noch bis zum Lebensabend die Baufinanzierung abtragen muss. Daher rate ich insbesondere den Bauherren zu einer sorgfältigen Überprüfung des Bauvertrags u.a. bzgl. folgender Punkte:
Verbindliche Regelung der Ausführungsfrist, ggfs. gegen Vertragsstrafe
Vereinbarung angemessener Abschlagszahlungen
Einbeziehung von Erfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten
vorkehrende Regelungen zum Insolvenzrisiko des Bauunternehmens
Die Prüfung beinhaltet auch das Kleingedruckte (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese Leistungen können in der Regel schon im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung erfolgen.
Begleitung bei der Abnahme
Die Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt einer jeden baurechtlichen Auseinandersetzung. Denn ist die Abnahme einmal erklärt, schuldet der Bauherr den gesamten Werklohn und trägt von dann an auch die Beweislast für Mängel. Daher ist es ratsam, sich bei der Abnahme nicht nur durch einen Baujuristen, sondern auch einen (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen begleiten zu lassen. Rechtsanwalt Riesenberger kann Ihnen kompetente Sachverständige vermitteln, deren Feststellungen in der Regel auch kritischer gerichtlicher Überprüfung standhalten.
Vermittlung von Schiedsgutachtern
In Baurechtsprozessen entscheidet oft das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten den Rechtsstreit. Daher kann es für den Bauherrn und auch die Baufirma gleichermaßen sinnvoll sein, sich außergerichtlich auf einen kompetenten Sachverständigen als Schiedsgutachter zu einigen. Dies spart Zeit, Geld und Nerven, die sonst in einen Bauprozess investiert werden müssten. Rechtsanwalt Riesenberger vermittelt den streitenden Parteien nach Erstellung und Abschluss einer Schiedsgutachtervereinbarung gern einen sachverständigen Schiedsgutachter.
Selbständiges Beweisvefahren
Wenn zwischen Bauunternehmen und Bauherr kein Einvernehmen über ein Schiedsgutachten erzielt werden kann, kann jede Partei bei Gericht die Einholung eines verbindlichen Sachverständigengutachtens über das Bestehen oder auch Nichtbestehen von Baumängeln sowie etwaiger Mängelbeseitungskosten beantragen. Wir vertreten Sie bei Antragstellung und dem weiteren Verfahren.
Prozessführung
Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Riesenberger Ihre Interessen auch entschieden in einem Gerichtsverfahren, sollte eine vernünftige Lösung mit der Gegenseite nicht möglich sein