Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate ich alle Bauherren und jene, die es noch werden wollen ab dem ersten Schritt bis hin zur erfolgreichen Geltendmachung etwaiger Mangelgewährleistungsrechte.
An erster Stelle steht das Geld. Hier steht Folgendes an:
- Erarbeitung eines Finanzplanes / Finanzierungskonzeptes
- Prüfung von Fördermöglichkeiten
- Prüfung von Darlehensverträgen
Anschließend steigen wir gemeinsam in die Planung ein:
- Prüfung von Architektenverträgen
- Prüfung der öffentlich-rechtlichen Bauvorgaben
Auch im Baugenehmigungsverfahren stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
- Prüfung von Bebauungsplänen
- Prüfung (negativer) Entscheidungen des Bauamtes
- Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht
Am häufigsten werde ich während der eigentlichen Bauphase zu Rate gezogen:
- Prüfung von Werkverträgen
- Mängel vor Abnahme
- rechtliche Baubegleitung
- Unterstützung bei der Abnahme
- Durchsetzung von Mangelgewährleistungsansprüchen
- Abwehr unberechtigter Werklohnforderungen
- Verschaffung von Eigentum mittels Auflassungsklage
Ein (Neu-)Bauprojekt kann viele rechtliche Fragestellungen aufwerfen. Daher würde ich mich freuen, wenn wir diese gemeinsam angehen und Ihren Bau zu einem glücklichen Abschluss bringen.