Seit mehr als zwei Jahrzehnten steht meine Kanzlei an der Seite ihrer Recht suchenden Mandantschaft. Wir verfügen über ein langjähriges Fach- und Erfahrungswissen u.a. speziell im Baurecht. Seit dem Jahr 2000 bin ich als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. tätig.
Die Beratung zur Vertragsgestaltung, insbesondere von Bauträgerverträgen, Verträgen über den Erwerb einer Eigentumswohnung, aber auch die Begleitung von Baugruppen gehört bei mir zu den selbstverständlichen Standardleistungen.
Besonders bin ich darauf spezialisiert, bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens die Verträge einer anwaltlichen Prüfung nach den Standards des BSB zu unterziehen. Ob Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag, Bauträgervertrag, oder der Vertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung, alle kommen auf den Prüfstand, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen.
Gern begleite ich Sie auch während des Baugenehmigungsverfahrens und Planfeststellungsverfahren. Gibt es aber danach Probleme mit dem Bau, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Werklohn- und Honoraransprüchen und von Mängel- und Schadensersatzansprüchen im Bau- und Architektenrecht.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Bauvertragsrecht
Vertragsprüfung, Abnahme, Leistungsstörungen, Schadenersatzansprüche, Gewährleistungsrechte, Insolvenzrecht
Architekten und Ingenieurrecht
Beratung bei Vertragsabschluss, HOAI-Forderungen, Streitigkeiten mit Architekten
Bauträger- und Wohnunseigentümerrecht
anwaltliche Prüfung von Bauverträgen und Wohneigentumserwerb, Vertretung von Wohneigentümergemeinschaften, Vertretung in Rechtsstreitigkeiten
Öffentliches Baurecht
Baugenehmigungsverfahren, B-Planverfahren, verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erschließung und dem Bau