Seit dem Jahre 2008 bin ich schwerpunktmäßig im privaten Baurecht tätig und betreue in diesem Rechtsgebiet insbesondere Privatpersonen, aber auch öffentliche Auftraggeber als Bauherren. Bereits seit Beginn meiner anwaltlichen Laufbahn habe ich Mandanten bei komplexen Bauvorhaben beraten und - falls erforderlich - auch im Rahmen von selbständigen Beweisverfahren bzw. Bauprozessen erfolgreich vor Gericht vertreten. Im Jahre 2013 hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen, nachdem ich die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts erworben und zugleich meine besonderen praktischen Erfahrungen nachgewiesen habe. Im Jahre 2017 wurde ich von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Notar mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main bestellt.
Als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. vertrete ich die rechtlichen Interessen der Mitglieder von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens. Besonders wichtig ist dabei die Prüfung des Bauwerkvertrages bzw. des Bauträgervertrages vor dem Abschluss, um rechtliche Risiken in der Vertragsgestaltung möglichst zu vermeiden. Für Mitglieder erfolgt die Vertragsprüfung zu günstigen Pauschalen. Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit umfassen die Beratung und Vertretung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen der Mitglieder im Zusammenhang mit Mängeln am Bau. Durch die Zusammenarbeit mit den örtlichen Bauherrenberatern ist es möglich, Probleme in der Bauausführung (Mängel) frühzeitig zu erkennen und die richtigen Maßnahmen bereits in der Bauphase zu ergreifen, um die Fertigstellung eines mangelfreien Werks zu begünstigen und hierdurch langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung im Einzelfall unumgänglich sein, vertrete ich die Interessen der Mitglieder bundesweit vor Gericht.
Ich würde mich freuen, wenn ich Sie in unseren verkehrgünstig gelegenen Kanzleiräumen in Frankfurt am Main zu einem Gespräch begrüßen dürfte.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Rechtsanwalt Wilhelmi ist Partner der Nüchter & Wilhelmi Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
Die Kanzlei ist zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtet mit besonderen Schwerpunkten im privaten Baurecht, im Arbeits- und Mietrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie im Immobilien- und Erbrecht.