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Modernisierer sollten sich über eine Handwerksicherheit informieren

4. März 2020

Berlin. Können Modernisierer ihrem Handwerkerbetrieb innerhalb von zehn Tagen keine zusätzliche Sicherheit über die vollen Kosten der Baumaßnahme stellen, droht ihnen die einseitige Vertragskündigung. Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) empfiehlt: „Private Bauherren sollten ihren Handwerker auf das Sicherheitsverlangen vor Baubeginn ansprechen und versuchen, eine Verzichtserklärung in den Vertrag mit aufnehmen zu lassen.“ Die Unternehmen können die Handwerkersicherheit jeder Zeit von ihren Kunden verlangen und müssen sie nicht mal vorab über diese Möglichkeit informieren. Die Preissteigerung ist für viele Verbraucher kurzfristig dann nicht zu finanzieren. Laut BSB-Sprecher Stange bestehe grundsätzlich die Gefahr, dass einige Unternehmer diese Reglung ausnutzen. Sie könnten z.B. mit dem Sicherheitsverlangen drohen, um Mängelansprüche des Verbrauchers abzuwenden oder höhere Preise für die Bauleistung durchzusetzen. Der BSB setzt sich dafür ein, dass die Regelung, die mit der Reform des Bauvertragsrechts 2018 in das BGB aufgenommen wurde, wieder rückgängig gemacht wird.

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