Menü
Service

Sicherheit auf der Baustelle: Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ reicht nicht aus

17. September 2019

Berlin. Wer baut, haftet für mögliche Personen- oder Sachschäden auf der Baustelle. Bauherren und Grundstückseigentümer tragen eine Mitverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie für die Absicherung der Baustelle. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Baustellenschilder wie „Eltern haften für ihre Kinder“ oder „Betreten verboten“ reichen nicht aus. Die Baustelle muss durch Bauzäune sowie Sicherheitsmaßnahmen so abgesichert sein, dass keine Gefahr für andere Personen ausgehen kann. Im Bauvertrag sollte daher die Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie zur rechtzeitigen Erstellung von Gerüsten, Absturzsicherungen, Bauzäunen und Hygieneeinrichtungen konkret aufgenommen werden. Zudem gehören die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauhelferunfallversicherung zu den wichtigen Versicherungen, die Bauherren vor dem Baubeginn abschließen sollten.

Download