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Einigung im Heizungsstreit lässt viele Fragen offen

Statement

15. Juni 2023

Nach den zähen Verhandlungen über weitere Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beklagen Verbraucherschützer verlorengegangenes Vertrauen vieler Bürger:innen in die Wärmewende. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), kritisiert in einem Statement:

„Es ist bedauerlich, dass sich die Koalitionsparteien in wichtigen Fragen der Energiewende so uneinig sind und keine einheitliche Linie verfolgen. Dies führt zu Verwirrung und Unsicherheit bei den Verbraucher:innen, die nachhaltige und effiziente Lösungen für ihre Häuser suchen. Beim Bauen und Modernisieren hat die Bundesregierung, so scheint es, mittlerweile sämtliches Vertrauen verspielt. Das Modernisierungsinteresse schwindet immer mehr. Auch mit Blick auf die kommenden EU-Regelungen ist es dringend erforderlich, dass die Bundesregierung die Kommunikation verbessert, um das Vertrauen der Bürger:innen zurückzugewinnen. Darüber hinaus müssen finanzielle Anreize geschaffen werden, um private Bauherren bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zu unterstützen.“

Becker kritisiert zudem die vorliegende Einigung als Scheinkompromiss, der viele Fragen ungeklärt lässt:

„Der Bundestag ist nun gefordert, offene Fragen zu klären, die die Bundesregierung nicht gelöst hat. Denn aktuell bleibt vieles weiterhin unklar. So scheint z.B. zwischen den Regierungsparteien keine Einigung zu bestehen, ob eine ab 2024 neu eingebaute, wasserstofffähige Heizung erneut ausgetauscht werden muss, wenn sie zukünftig nicht mit Wasserstoff betrieben werden kann, also wenn kein klimaneutrales Gas zur Verfügung gestellt werden kann. Die vorläufige Scheinlösung würde so zur Doppelbelastung der Verbraucher:innen werden.  Darüber hinaus werden die genannten „angemessenen Übergangsfristen zur Umstellung“ von den Parteien unterschiedlich interpretiert. Und auch wenn wir grundsätzlich begrüßen, dass das Gebäudeenergiegesetz künftig an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wird, muss bedacht werden, dass diese nur für Kommunen über 10.000 Einwohner:innen erstellt wird. Für viele Teile der ländlichen Bevölkerung greifen die Austauschverpflichtungen also direkt ab 2024. Gerade hier gibt es viel unsanierten Baubestand und gerade hier ist die finanzielle Belastung beim Heizungstausch sehr hoch.“