Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen – BSB sieht verpasste Chance für Verbraucher
Berlin. Der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) kommentiert die heutige Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Deutschen Bundestag mit Ernüchterung. Dazu erklärt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel:
„Im parlamentarischen Verfahren haben es die Regierungsfraktionen verpasst, verlässliche Rahmenbedingungen für die Transformation im Gebäudesektor zu schaffen. Zwischen erster Lesung im Juni und Ausschussbeschluss Anfang Juli lagen gerade einmal wenige Wochen. Zentrale Regelungen wurden in Schnellrunden nachgebessert, weitere Gesetze angekündigt aber grundlegende Forderungen von Verbraucherschützern blieben außen vor. Eine gestärkte unabhängige Energieberatung und ein gestärkter Sanierungsfahrplan als verbindliches Orientierungsinstrument für private Eigentümerinnen und Eigentümer fehlen im beschlossenen Gesetz."
Sinkende Fördersätze erzeugen Handlungsdruck statt Planungssicherheit
Besonders bezeichnend ist, was zeitgleich auf der Förderseite geschah: Noch während das GModG beraten wurde, kündigte die Bundesregierung deutliche Absenkungen der Fördersätze bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Ab dem 21. Juli gelten bei KfW und BAFA reduzierte Sätze – unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes.
Fork-Weigel erklärt: „Das erzeugt kurzfristigen Handlungsdruck statt langfristiger Planungssicherheit. Wer die wichtige finanzielle Unterstützung für die Menschen kurzfristig zurückfährt, schafft das Gegenteil von verlässlichen Rahmenbedingungen. Der BSB fordert die Bundesregierung auf, die Förderinstrumente zu stabilisieren, Übergangsfristen für laufende Planungen wirksam zu verlängern und die unabhängige Energieberatung als verbindlichen Bestandteil des Gesamtpakets nachzuliefern."