Grüngasquote: BSB kritisiert einseitige Belastung privater Haushalte
Pressemitteilung
Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt. Ab 2028 sollen Brennstoffhändler verpflichtet werden, dem Gas und Heizöl, das in privaten Haushalten eingesetzt wird, einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe beizumischen. Grüngasquote und Biotreppe sind zwar bereits mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) angelegt, doch der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) sieht in den bekannt gewordenen Eckpunkten eine erhebliche Benachteiligung von Eigentümern und Mietern. Die vorgesehene Umsetzung verlagert die Kosten der Wärmewende einseitig auf Wohnhaushalte und lässt Fragen zu Verfügbarkeit und Planungssicherheit offen.
Einseitige Kostenbelastung für private Haushalte
Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen von der Quote ausgenommen werden. Die Berechnungsbasis für die Gasversorgung wird einzig auf den Verbrauch privater Haushalte eingegrenzt. Die Kosten für Grüngas- und Grünheizölquote tragen damit allein die Wohneigentümer und Mieter. „Klimaschutz im Gebäudesektor ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer die Last allein auf Wohnhaushalte verlagert, macht aus einer Zukunftsfrage eine soziale Frage“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des BSB.
Unklare Kosten
Die Eckpunkte lassen offen, was die Quote am Ende kostet. Für den Fall, dass die Anbieter sie nicht erfüllen, ist eine Ersatzzahlung vorgesehen, deren Höhe, Berechnungsgrundlage und Fälligkeit völlig offen sind. „Die Bundesregierung muss eindeutig regeln, dass Ersatzzahlungen nicht an Verbraucher weitergegeben werden dürfen“, fordert Fork-Weigel. Nur so haben Anbieter einen klaren Anreiz, die Quote zu erfüllen.
Ohne Transparenz über die künftigen Kosten der klimaneutralen Brennstoffe kann zudem niemand abschätzen, in welcher Höhe Belastungen auf ihn zukommen. Das verunsichert Eigentümer und Mieter massiv. „Wer Haushalte mit einer neuen Kostenlast konfrontiert, muss die Größenordnung beziffern. Ohne konkrete Zahlen gibt es keine Transparenz für Verbraucher und keine Planungssicherheit bei Bau- und Modernisierungsprojekten“, so Fork-Weigel.
Verfügbarkeit und Planungssicherheit
Die Quote ist technologieoffen angelegt: Anrechenbar sollen alle erneuerbaren und kohlenstoffarmen Brennstoffe sein, die die europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Grüner Wasserstoff kann nur eingeschränkt angerechnet werden, etwa bei Beimischung in Gasverteilnetzen, deren Umstellung auf Wasserstoff vorgesehen ist. Ob die dafür benötigten Mengen in Deutschland verfügbar sein werden, ist derzeit völlig offen. Fork-Weigel sagt dazu: „Solange die Verfügbarkeit ungeklärt ist, bleibt unklar, wie teuer das Heizen in Zukunft wird. Eigentümer und Mieter brauchen aber verlässliche Zahlen, bevor sie Planungssicherheit erlangen und investieren.“