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Hausbau-Förderpläne der Bundesregierung laufen ins Leere

Private Bauherren sollen im kommenden Jahr wieder stärker gefördert werden. Den aktuellen Plänen fehle jedoch die Ernsthaftigkeit, um die angestrebten Ziele zu erreichen, kritisiert der BSB.

1. Dezember 2022

Nach einem Beschluss der Bundesregierung sollen Familien mit geringen und mittleren Einkommen im kommenden Jahr beim Neubau von energetisch anspruchsvollen Eigenheimen eine Wohneigentumsförderung erhalten. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert die Pläne: „Die angedachte Förderung wird ihr Ziel, den privaten Hausbau wieder anzukurbeln, verfehlen.“

Die neue Wohneigentumsförderung soll Familien mit einem Haushaltseinkommen von 60.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Bemessungsgrenze steigt um 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Die Antragssteller erhalten einen zinsvergünstigten KfW-Kredit für den Neubau von Wohnhäusern der Effizienzklasse EH 40. Die Höhe dieser Wohneigentumsförderung steigt ebenfalls mit zunehmender Anzahl der Kinder. Für eine Familie mit bis zu zwei Kindern gibt es maximal 140.000 Euro Kredit für einen EH 40-Neubaustandard mit voraussichtlich zwei Prozent Zinsverbilligung.

Becker verweist auf die aktuelle Situation: „Eine Familie, die unter die angedachten Bemessungsgrenzen fällt, kann sich derzeit einen Neubau, der den höchsten energetischen Anforderungen gerecht werden muss, auch mit der vorgesehenen Förderung schlichtweg nicht leisten.“ Wolle man Familien mit mittleren Einkommen entlasten, müssten entweder die Gebäudeanforderungen sinken oder die Fördersummen steigen. Maßnahmen zur Bildung von Eigenkapital, beispielsweise Direktzuschüsse oder ein Bauklimageld könnten Bauherren effektiver unterstützen.

„Die Förderpläne der Bundesregierung sind nicht mehr als ein Lippenbekenntnis zur Zukunft des Eigenheims“, sagt Becker. Das zeige auch das Gesamtvolumen der Wohneigentumsförderung. Nur 350 Mio. Euro möchte die Bundesregierung jährlich zur Verfügung stellen. „Die veranschlagte Summe wird weder den wohnpolitischen Zielen noch dem sozialem Bedürfnis nach Wohneigentum gerecht.“ Auch sei unverständlich, warum die Förderung nur für Neubauvorhaben gelte: „Eine Wohneigentumsförderung muss natürlich auch den Erwerb von Bestandsgebäuden berücksichtigen, das verdeutlicht bereits der Name des Programms“, merkt Becker an.

Der Rückgang der Wohneigentumsbildung wird unter diesen Fördervoraussetzungen nicht aufgehalten werden. Nachbesserungen sind dringend erforderlich.