Seit mehr als 20 Jahren berate ich in meiner Kanzlei ausschließlich private Bauherren, Immobilienkäufer und Menschen, die Ihre Bestandsgebäude sanieren wollen. Daneben beraten und begleiten wir Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber von Wohnungseigentum. Unsere Kanzlei ist in allen Bereichen "Rund um die Immobilie" tätig.
Wir "haben die Verbraucherbrille auf" und uns vor allen Dingen im Verbraucherbaurecht spezialisiert. Auf das Neue Bauvertragsrecht 2018 sind wir seit vielen Monaten vorbereitet und gestalten und ergänzen Ihren Bauvertrag nach den Vorgaben dieser neuen gesetzlichen Grundlage. Wir Prüfen, verhandeln und gestalten Bauverträge aller Art: Bauverträge mit dem Generalunternehmer/Generalübernehmer, Verträge mit Architekten, Bauträgerverträge, Werkverträge für Einzelgewerke, Baubetreuungsverträge und viele mehr
Wir beraten und begleiten die Bauherren von der Vertragsunterzeichnung bis zur Abnahme Wir beraten und begleiten zu Fragen der Abnahme, Gewährleistung und Haftung und vertreten Sie vor allen deutschen Gerichten. Unser Schwerpunkt liegt in der Prävention von Baustreitigkeiten. Hier sind wir Experten. Durch ausgewogene Verträge können Rechtsstreitigkeiten verhindert werden, wenn wir VOR Unterzeichnung des Bauvertrages durch Sie mandatiert werden. Auch in den Fällen, in denen es bereits zu Streitigkeiten gekommen ist, können wir helfen. Durch eine SCHLICHTUNG nach der Schiedsordnung BAU können Streitigkeiten vor Gericht verhindert, schnell gelöst und kostengünstig beendet werden.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Alle Rechtsgebiete, rund um die Immobilie
Von der Baugenehmigung über das Bauvertragsrecht bis hin zum Nachbarschaftsstreit etc.
Beratung bei der Vertragsgestaltung
Bauträgerverträge, Architektenrecht, juristisches Projektmanagement für mittlere und große Bauprojekte, Vergaberecht
Schlichtung nach der Schiedsordnung