Es kommt leider zu häufig vor, dass schöne Entwürfe und die Vorfreude auf das Eigenheim den Blick auf die vertraglichen Grundlagen vernebeln. Ist der Bauvertrag unterzeichnet, ist es nur schwer möglich, korrigierend einzugreifen. Vielmals ist dann "das Kind in den Brunnen gefallen."
Damit eine solche Situation nicht eintritt, ist die Vertragsprüfung vor Unterzeichnung genau so wichtig wie die Baugenehmigung. Hier sind dann Spezialkenntnisse im Bau- und Architektenrecht gefragt.
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1989 bin ich verstärkt im öffentlichen und privaten Baurecht beratend und forensisch tätig. Meine Tätigkeit umfasst also die rechtliche Beratung von der Idee zur Verwirklichung eines Bauvorhabens bis zu dessen Abnahme und - falls erforderlich - auch in der gerichtlichen Prozessvertretung. Darüberhinaus bin ich auch im Architektenrecht tätig.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
- Beratung bei Bauverträgen und deren Überprüfung
- Überprüfung und Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen
- Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
- Juristische Begleitung des gesamten Bauvorhabens
- Gerichtliche Forderungsdurchsetzung einschließlich der Zwangsvollstreckung