Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1997 kämpfe ich engagiert für die Interessen meiner Mandanten. Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht wurde mir die Befugnis verliehen, den Fachanwaltstitel zu führen. Meine Spezialisierung sowie die Erfahrung aus mehr als zwei Jahrzehnten Rechtsanwaltstätigkeit verschafft Ihnen den entscheidenden Vorsprung. Seit 2010 bin ich Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V., seit 2019 zudem dessen vertretungsberechtigter Vorstand.
In meiner Eigenschaft als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. vertrete ich die Interessen der Mitglieder während der Planung und Realisierung des Bauvorhabens. Eine besondere Rolle spielt dabei die Prüfung des Bauvertrages oder des Bauträgervertrages vor dem Abschluss. Lässt der Bauherr sodann noch den Vertrag durch den Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V. in technischer Hinsicht prüfen, hat er die entscheidenden Weichen für eine fundierte Vertragsdiskussion mit dem Auftragnehmer bzw. Bauträger und damit für eine erfolgreiche Realisierung seines Bauvorhabens gestellt.
Ich würde mich freuen, Sie in Berlin oder Potsdam zu einem Gespräch begrüßen zu dürfen.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Privates Baurecht
Beratung vor und während Vertragsschluss, Durchsetzung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen, baubegleitende Beratung bei Bauablaufstörungen (Streit um Verzug, Behinderung, Vertragsstrafe), Abnahme, Mängel- und Schadensersatzansprüche in der Gewährleistung
Bauträger- und WEG-Recht
Prüfung Bauträgerverträge, Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Erwerbern und Bauträger, zwischen Eigentümern oder zwischen Eigentümern und der Wohnungseigentümergemeinschaft, Mängelrechte des Erwerbers, Abnahme, Gewährleistungsansprüche des Erwerbers
Architekten- und Ingenieurrecht
Beratung bei Vertragsschluss, Vertretung bei honorarrechtlichen Streitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Urheberrecht