Für Überschreitung der Bauzeit Vertragsstrafe vereinbaren
Berlin. Das neue Bauvertragsrecht lässt keine Zweifel: Verbraucherbauverträge müssen verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauwerks machen oder die Dauer der Baumaßnahmen angeben. Vertragsprüfungen des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB) zeigen jedoch, die meisten Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungszeitpunkt. Wird die Bauzeit überschritten, kann dies erhebliche Mehrkosten für Bauherren verursachen. Bei Leistungsverzug kann der Bauherr zwar den Ersatz des Verzögerungsschadens einfordern, jedoch bereitet der Nachweis dieses Schadens häufig Schwierigkeiten. Daher raten die BSB-Experten, darauf zu achten, dass im Vertrag die Bauzeit konkret angegeben ist und eine Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung der Bauzeit zu vereinbaren.
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