Noch vor wenigen Jahren war der Gang zum Rechtsanwalt ein besonderes Ereignis, emotional vergleichbar mit dem Besuch beim Zahnarzt. Nicht zuletzt durch Institutionen wie den Bauherren-Schutzbund e.V. wird es zunehmend "normal", bereits vor Abschluss wichtiger Verträge, zu solchen zählen ohne Zweifel Verträge über die Errichtung eines Eigenheims oder solche über die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung, anwaltlichen Rat einzuholen. Dies dient auch der Vermeidung späterer „Zahnschmerzen“.
Als Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht sehe ich es als wichtigen Teil meines Tätigkeitsspektrums an, hierbei mitzuwirken. An der Schnittstelle zwischen Recht und Technik bin ich seit fast 25 Jahren engagierter Interessenvertreter sowohl privater "Häuslebauer" und Investoren als auch von Handwerkern und Unternehmern, Architekten und Ingenieuren. Mein Steckenpferd ist das Sachverständigenrecht, in baurechtlichen Auseinandersetzungen spielen Gutachten von Sachverständigen eine ganz wichtige Rolle.
Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Stange & Renz PartGmbB ist als mittelständische Kanzlei mit zwei erfahrenen Berufsträgern zivilrechtlich ausgerichtet. Herr Rechtsanwalt Dr. Stange ist gleichzeitig Notar.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Werklohn- und Honoraransprüche für Handwerker, Unternehmer, Architekten und Fachingenieure
Vertretung von Bauherren, WEG-Gemeinschaften bei Mängel- und Schadensersatzansprüchen
Beratung bei der Vertragsgestaltung, insbesondere bei Bauträgerverträgen, Architektenverträgen oder gewerkeweiser Vergabe von Bauleistungen, baubegleitende Beratung
juristisches Projektmanagement für mittlere und größere Bauprojekte