Ich freue mich, dass Sie sich für das Serviceangebot „Bau-Rechtsrat“ und meine Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. interessieren.
Seit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vertrete ich die Interessen privater Bauherren sowie die Interessen von Handwerkern und am Bau tätiger Unternehmer. Die Sorgen und Nöte von Bauherren in kritischen Situationen sind mir daher genauso bekannt, wie die Gepflogenheiten und Denkweisen der Auftragnehmer.
Seit dem Jahre 2012 bin ich als Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht zugelassen. Unsere Kanzlei im Siegerland ist in erster Linie im Bereich des Zivilrechts, dort insbesondere im Immobilienrecht und allen damit verbunden Rechtsfragen tätig. Dazu gehören neben dem Bau- und Bauprozessrecht die Bereiche der Finanzierung von Bauvorhaben und die Vertretung von Verbrauchern gegenüber Banken und Versicherern.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich persönlich kontaktieren und sich noch umfassender über mich und meine Leistungen für Mitglieder des BSB informieren möchten.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei:
Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit Problemen und Fragen des konkreten Baugeschehens, sowie allgemein im Zusammenhang mit Werkverträgen. Dazu zählen insbesondere die Geltendmachung von Werklohnansprüchen und Nachträgen, Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln, Schadensersatz sowie die Geltendmachung und Sicherung von Ansprüchen bei Bauablaufstörungen sowie im Zusammenhang mit Problemen bei der Abnahme, Schlussrechnung oder Kündigung eines Bauvertrages.